Neues Gesetz erfüllt nicht die Forderungen des Verbraucherschutzes

Neues Verbraucherschutzgesetz geht nicht weit genug

SPD und CDU haben sich auf ein Gesetz gegen Datenmissbrauch geeinigt. Viele neue Regeln sollen den Schutz von Verbrauchern erleichtern. Der Gesetzentwurf soll schon am Freitag, 19. Juni 2009, im Bundestag verabschiedet werden. Wichtigster Einzelpunkt: Künftig müssen Verbraucher ihre Einwilligung bei der Übermittlung von Daten zu Werbezwecken geben. Bisher konnten sie der Nutzung der Daten nur widersprechen.

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Zudem sieht das Gesetz vor, dass der Abschluss eines Vertrags nicht mehr an die Einwilligung zur Datenweitergabe gekoppelt werden, insgesamt wird die Weitergabe von Daten aus Call-Centern heraus erschwert. Der Datenschutzbeauftragte eines Betriebes darf nicht mehr gekündigt werden können. Dadurch wird dessen Unabhängigkeit gestärkt werden. Die Bußgelder für Datenschutz-Verstöße werden massiv erhöht werden.

Das neue und bereits seit fast einem Jahr diskutierte Gesetz stößt Verbraucherschützern in der abgespeckten Version bitter auf, denn in Sachen Abofallen, Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie der generellen Gleichstellung von persönlich und im Internet oder am Telefon geschlossenen Verträgen hinkt es weit hinter den Notwendigkeiten hinterher. Erst Entwürfe hatten z.B. vorgesehen, dass Internetverträge grundsätzlich schriftlich bestätigt werden müssen. Hier ruderte man offensichtlich auf Druck der Internetwirtschaft deutlich zurück.

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