Taschengeldparagraf und Co.: Kinder und Jugendliche in der Abofalle

Schutz für Linder und Jugendliche vor Internetabzockern

Kinder und Jugendliche tappen besonders häufig in die Abofalle, weil sie die Folgen einer Antwort-SMS zu einem Flirt-Chat oder eine Registrierung bei einem Download-Dienst nicht abschätzen können. Kinder sind so – daher stellt sie das Gesetz unter einen besonderen Schutz.

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Eins dieser Gesetze ist der so genannte Taschengeldparagraf. Er bestimmt, dass Kinder ohne Zustimmung der Eltern grundsätzlich nur dann wirksame Rechtsgeschäfte abschließen dürfen, wenn es um Rechnungssummen geht die der Jugendliche mit dem ihm zur Verfügung stehenden Mitteln bezahlen kann. Die knapp 70 Euro für einen Dienst wie 99downloads.de zahlt sicherlich kein Jugendlicher aus der Taschengeldkasse, zudem geht es um „langfristige Verträge“, die Jugendliche ohnehin nicht abschließen können.

Kauft ein Kund einen Klingelton für 99 Cent, so ist dieser Vertrag als „Einzelbezug von Leistungen“ durch Paragraf 110 BGV gedeckt. Einer Zahlung kann man sich also nicht durch den Hinweis auf fehlende Geschäftsfähigkeit entziehen.

Geht es aber um den Abschluss längerfristiger Abonnements, dann ist ein vermeintlicher Vertragsabschluss generell ungültig. Die Anbieter sind verpflichtet, die Erlaubis der Eltern einzuholen, bevor mit dem Forderungseinzug begonnen wird.

Abofallenbetreiber wissen das und bauen einen angeblich kinderfreundlichen Schutz ein: Die Auswahlliste der Altersangabe beginnt erst bei „18 Jahre“. Kinder, die hier etwas bestellen, können gar nicht ihr richtiges Alter angeben.

Eltern, die ihrem Kind eine Pre-Paid-Karte für’s Handy zur Verfügung stellen haften nicht für die das zusätzlich nur von der Tochter abgeschlossene Klingelton-Abo. Das Düsseldorfer Amtsgericht fällte schon 2006 eine entsprechende Entscheidung (Urteil v. 02.08.2006, Az.: 52 C 17765/05).

Kinder und Jugendliche sind demnäch eindeutig nicht Zieladresse korrekt arbeitender Dienste. Dass Kinder und Jugendliche trotzdem Zielgruppe sind beweist die differenzierte Ansprache vieler WEB-Dienste, die sich z.B. um Downloads, Tipps zur Tierpflege oder Gedichtesammlungen drehen.

Hier geht die Kinderfreundlichkeit oft noch etwas weiter. Kinder werden mit Betrugsvorwürfen konfrontiert, weil sie falsche Altersangaben gemacht haben. Dies alles ist aber nur Teil der Drohkulisse die bewirken soll, dass die Rechnung auch ohne gesetzliche Zahlungverpflichtung gezahlt wird. Viele Kinder haben Angst vor der Reaktion ihrer Eltern und zahlen unter diesem Druck. Im Selbstversuch hat verbraucherschutz.tv eine Mail an den Anbieter fix-downloaden.com geschickt: „Bitte, ich bin doch erst 14, bitte keine Schufa, was soll ich bloß tun, meine Eltern dürfen es nicht wissen“ – Als Antwort kam postwendend: „Bitte zahlen sie umgehend….“ Begriffe wie Inkasso, Gerichtsvollzieher etc. werden ganz bewusst dramatisiert, um Kinder und Jugendliche in der ABO-Falle fest zu nageln.

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