Schadensersatz für Prorendita-Anleger: Landgericht Frankfurt/Main verurteilt Commerzbank

Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Commerzbank AG am 13.12.2013 zum Schadensersatz in Höhe von 29.948,83 Euro zuzüglich Verzugszinsen verurteilt. Die Bank hatte es versäumt, eine Anlegerin über die Risiken einer empfohlenen Kapitalanlage aufzuklären. Sie hatte sich 2006 mit 30.000 Euro plus fünf Prozent Agio an dem Lebensversicherungsfonds Prorendita Drei GmbH & Co. KG beteiligt. Die Erben der mittlerweile verstorbenen Anlegerin, die von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) vertreten wurden, machten Schadensersatzansprüche gegenüber der Commerzbank AG geltend, da der Verlust eines Großteils ihrer Kapitalanlage droht. 

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Das Gericht hat festgestellt, dass die Beratung der Anlegerin fehlerhaft war, da sie über mehrere Risiken der Kapitalanlage nicht aufgeklärt worden ist. Insbesondere wurde nicht auf den möglichen Totalverlust hingewiesen. Die Erben können jetzt die Beteiligungssumme zuzüglich Agio, abzüglich erhaltener Rückflüsse plus Verzugszinsen verlangen. Außerdem sind die vorgerichtlichen Anwaltskosten zu ersetzen. Im Gegenzug erhält die Commerzbank AG die Beteiligung.

„Wir gehen davon aus, dass die Angaben im Verkaufsprospekt fehlerhaft sind“, sagt Rechtsanwalt Theo Wiewel von hrp. „Aus diesem Grund können sämtliche Anleger unabhängig von der individuellen Beratungssituation Schadensersatz verlangen. Darüber hinaus wurden die von uns vertretenen Anleger in keinem Fall über die Höhe der Rückvergütung aufgeklärt, die die Beraterbank bei Abschluss der Beteiligung erhalten wird. Dies ist ein weiterer Ansatzpunkt für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen“, erklärt der Bremer Anwalt. Die Ideenkapital Financial Engineering AG hat insgesamt sechs Prorendita-Fonds konzipiert, denen das gleiche Konzept zugrunde liegt – die Ausführungen gelten daher für alle sechs Fonds.

Dabei handelt es sich um geschlossene Fonds, die in britische Kapitallebensversicherungen investieren. Das Fondskonzept sieht vor, dass die Policen wieder veräußert werden, um durch den Verkaufserlös eine Rendite zu erwirtschaften. Die Versicherungssumme jeder Police werde von der Versicherungsgesellschaft garantiert und zum Ende der Vertragslaufzeit oder bei vorzeitigem Ableben des Versicherten ausgezahlt. Dazu kämen jährlich zugewiesene Jahresboni. Am Ende der Laufzeit werde jedem Vertrag zusätzlich noch ein Schlussbonus zugewiesen. Er könne bis zu 50 Prozent der Gesamtablaufleistung betragen, hieß es ursprünglich.

Mehr Informationen: www.hahn-rechtsanwaelte.de

 

 

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