Fälschung von Twitter-Profilen

Auf der Suche nach „Udo Schmallenberg Schmallenberg Schmallenberg“ taucht in der Google-Suche recht schnell ein Twitter-Profil auf, dass auf den ersten Blick mit Foto und vielen Einträgen sehr authentisch aussieht. Ist es aber nicht…ich bin zwar nicht prominent, trotzdem meinen Leute, mein Profil „faken“ zu müssen.

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http://twitter.com/ ist die Fälschung – http://twitter.com/u ist das wesentlich ältere Orginal. Da in der Fälschung nur Artikel angeboten sind, in denen mein Name vorkommt, wird dieses Profil auf der Suche nach mir natürlich eher angezeigt als das Orginal-Profil, in dem nur Pressetexte meiner Agentur verlinkt werden.

Wie sowas geht? Ganz einfach: Sie melden mit einer anonymen e-Mail-Adresse einen Twitter-Account an, dann schreiben Sie ebenfalls anonym viele Beiträge, in denen der Name Ihres Opfers vorkommt und „twittern“ dies dann im Profil. Schneller und effektiver kann man den Ruf von Cyberstalking-Opfern nicht zerstören. Am besten sucht man sich dazu Leute aus, die sich nicht gut wehren können, denn die Löschung eines falchen Profils ist ohne Englisch-Kenntnisse und ohne ein eigenes Twitter-Profil gar nicht möglich.

Warum ich diese Anleitung hier gebe? Damit Leute, Politiker, Staatsanwälte, Polizei etc. merken, wie einfach es ist, den Ruf Unbescholtener zu ruinieren. Ach übrigens: Die Löschung des Fake-Profils wurde von mir am 25. Mai beantragt…

Update 26. Mai: Meine Mail wird beantwortet, automatisiert, mit 10 Vorschlägen, was man tun kann, wenn der Account nicht richtig funktioniert.

Update 27. Mai: Heute hat Twitter mein echtes Profil gesperrt – das wird ja ein Running Gag…

1 comments
  1. All dies funktioniert auch perfekt in den Google Groups, man meldet sich mit mehreren anonymen Accounts an. Diskutiert praktisch mit sich selbst oder nur ausgewählten Teilnehmern. Tauscht sich im Hintergrund per E-Mail mit anderen aus, wer etwas schreibt bzw. schreiben darf – das „Opfer“ erklärt man zum „Troll“! Dabei nennt man selbstverständlich permanent den Namen seines „Opfers“ in der Betreffzeile. Sollte die Sache auffliegen bzw. das „Opfer“ Strafantrag stellen oder sich gar mit einer Gegendarstellung auf der eigenen Webseite wehren, dann klagt man zivilrechtlich auf das eigene Persönlichkeitsrecht. Anschließend nimmt man das erstrittene Urteil, streicht Passagen raus – verändert praktisch den Text und veröffentlicht dieses mit weiteren Verleumdungen sowie rechtswidrigen Meta-Tags und voller Identität des „Opfers“ im Internet. So kann man sicher sein, dass auch andere Mobber und Stalker diese Informationen ungeprüft in Blogs, Mirrors (gehostet im Ausland) und Webseiten übernehmen und das „Opfer“ eine Rufschädigung ungeahnten Ausmaßes im Internet erlebt!

    Das bedeutet leider ebenfalls „einmal Cyberstalking-Opfer – immer Cyberstalking-Opfe!“ – wie die neuesten Attacken im Internet auf völlig unbescholtene Bürger aufzeigen, indem man schlichtweg die Daten im Impressum von Webseiten für Fake-Blogs missbraucht.

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