Straßburg: Der Verbraucherschutz beim Abschluss von Immobilienkrediten soll in der europäischen Union verbessert werden. Darauf zielt eine neue Richtlinie ab, die vom Europaparlament am Dienstag grundsätzlich gebilligt wurde.
Verbraucher müssen gemäß dieser Neuregelung schon vor Unterzeichnung des Vertrages umfassend über die potentiellen Risiken hinsichtlich der späteren Zins- und Tilgungslast als auch über die Gesamtkosten ihres Darlehens informiert werden. Zudem wurden die Regeln für die Prüfung der Kreditwürdigkeit verstärkt. Auch künftig sollen Kunden die Wahlfreiheit zwischen einem variablen oder dem in Deutschland üblichen langfristigen, stabilen Festzinssatz haben.