Abmahnungen von Rechtsanwalt Rasch – Rechtschutzversicherung

Bei Abmahnungen durch die Hamburger Rechtsanwälte Rasch ist nicht nur die nicht immer zwangsläufige Rechtmäßigkeit der Forderung ein Ärgernis – hinzu kommt, dass Rechtschutzversicherungen in derartigen Abmahnfällen zumeist Kostenübernahmen ablehnen. Die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg werfen den Betroffenen Urheberrechtsverletzungen vor, die durch so genanntes Filesharing entstanden sein sollen. Henning Lüdecke, Vertragsanwalt von www.ad-agda.de dazu: „Die strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte nicht ohne weiteres unterzeichnet werden. Auch ist es nicht ratsam, ohne vorher eigenen anwaltlichen Rat eingeholt zu haben, in irgendeine Kommunikation mit der Kanzlei Rasch einzutreten. Insbesondere sollte auch die Forderung nicht ungeprüft gezahlt werden. Meist lassen sich durch eine gezielte anwaltliche Vertretung deutlich bessere Ergebnisse erzielen, als es in dem Abmahnschreiben verlangt wird.“

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Der Service von adagda ist im Zusammenhang von Mahnungen durch Rechtsanwalt Rasch die Vermittlung anwaltlicher Unterstützung bei der Verteidigung gegen die Forderungen zum festen Preis – z.B. ab 149 Euro. Im Preis enthalten ist die dringend notwendige Modifizierung der Unterlassungserklärung sowie die gesamte außergerichtliche Korrespondenz mit der Kanzlei Rasch. Bei Abmahnungen nach angeblichen Filesharing ist es der Gegenseite nicht immer möglich, wirklich lückenlose Nachweise der Urheberrechtsverletzung vorzulegen. In vielen Fällen kann eine gerichtliche Eskalation vermieden werden. Häufig ist auch durch Verhandlungsgeschick eine außergerichtliche Einigung möglich, die den Betroffenen in aller Regel deutlich weniger Geld kostet als die ursprüngliche Forderung. Nicht selten kommt es vor, dass Personen, welche bereits Unterlassungserklärungen abgegeben haben, erneut eine Abmahnung von Rechtsanwalt Rasch oder einer anderen Kanzlei erhalten. Auch hier sollte nicht ohne anwaltlichen Rat reagiert werden – „Aber dringend muss darauf geachtet werden, dass keine Fristen verstreichen“, empfiehlt ad.agda-Vertragsanwalt Lüdecke nach Abmahnungen durch die Kanzlei Rasch aus Hamburg.

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