Die Bundesregierung hat ein neues Gesetz auf den Weg gebracht, um den Abmahnwahn in Grenzen zu halten. Geplant ist, die Kosten für illegale Downloads auf maximal 155 Euro für ein erstes Vergehen zu begrenzen. Durch sollte es für Abmahner uninteressant sein, die Eltern kleiner Kinder für einmalige Downloads zur Verantwortung zu ziehen. Hier wäre nur noch ein Massengeschäft sinnvoll, aber Massenabmahnungen sind generell nicht zulässig. Mit der Initiierung des Gesetzes wird ein großer Schritt Richtung Verbraucherschutz im Internet realisiert. Kritiker bemängeln, dass abmahnwürdigen Anwälten zu viele Hintertürchen bleiben. Z.B. kann die Summe deutlich steigen, wenn nachweislich sehr viele urheberrechtlich Geschützte Filme oder Musiktitel heruntergeladen und/oder verteilt wurden.
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Zur aktuellen Lösung ist der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums auf jeden Fall schon mal ein Meilenstein. Kosten für einen illegalen Download können sich nach aktueller Rechtsprechung schnell auf 1000 bis 1500 Euro addieren.