Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer zählt zu den engagiertesten Abmahnern Deutschlands. Die auf dieses Thema spezialisierte Kanzlei vertritt u.a. Sony bei der Rechtewahrung. Wir erhalten immer wieder Anfragen danach, wie man sich nach einer Abmahnung durch Waldorf Frommer zu verhalten hat.
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Da bei Abmahnungen von Waldorf Frommer davon ausgegangen werden kann, dass sie grundsätzlich nicht aus der Luft geholt sind, sondern eine echte Rechteverletzung betreffen, sollte man auf keinen Fall die im ersten Anschreiben genannte Reaktionsfrist versäumen.
Heißt: Bis zum angegebenen Termin sollte eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Diesese sollte auf jeden Fall gemeinsam mit einem Rechtsanwalt aufgesetzt werden, denn ansonsten wird eine formal nicht richtige und nicht strafbewehrte Unterlassungserklärung von Waldorf Frommer nicht akzeptiert werden. Folge könnte sein, dass Waldorf Frommer eine einstweilige Verfügung erwirkt. Die Kosten dazu gingen zu Ihren Lasten. Begründet würde dieser Schritt mit der ansonsten drohenden Wiederholungsgefahr.
Nur eine modifizierte und formal richtige Unterlassungserklärung kann diese Wiederholungsgefahr ausschließen, ohne das eine Einstweilige Verfügung erlassen werden muss.
Weitere Informationen zu Waldorf Frommer erhalten Sie u.a. hier: www.abmahnhilfe24.de /Abmahninfo Waldorf Frommer
Moin Herr Schmallenberg, ich verstehe was Sie meinen! Die Einhaltung formaljuristischer Dinge (Einspruch, Widerruf, Fristen) kann manchmal von entscheidender Bedeutung sein. So ist es leider machmal. Und die entsprechende Einstufung als „Abzocke“ resultiert dann oft und gerne in „einfach ignorieren“, was machmal in den vom Gesetzgeber dazu vorgegebenen Fristen zu kaum oder nur noch sehr schwer behebbaren Folgen führen kann.
Mir ging es nur darum, dass hier nicht der Eindruck entstünde Auftraggeber oder beauftragte Kanzlei seien ein Indiz für die Seriosität der Forderung. Das kann – muss aber nicht so sein, auch hier kann eine Forderung im Einzelfall unberechtigt sein. Aber da sind wir uns dann wie Sie richtig schreiben einig. 🙂
Zitat: „Da bei Abmahnungen von Waldorf Frommer davon ausgegangen werden kann, dass sie grundsätzlich nicht aus der Luft geholt sind, sondern eine echte Rechteverletzung betreffen, …“
Warum? Woher nehmen Sie diese Sicherheit? Warum ist hier nicht Skepsis angebracht?
Moin Herr Tank, da ich – wie Sie – sehr gut einschätzen kann, mit welchen Dynamiken man beim Zielpublikum Skepsis oder Hoffnung heraufbeschwören kann, achte ich sehr sorgfältig darauf, Dinge, die ich persönlich vielleicht für Abzocke halte nicht so zu benennen. Grund dafür: Für mich hebelt es die Notwendigkeit formaljuristisch richtigen Handelns nicht aus, wenn ich weiß, dass Skepsis angebracht ist. Der durchschnittliche Besucher von verbraucherschutz.tv hält so einen Einwurf oft genug für einen Freischein, nichts mehr tun zu müssen und vor allem Fristen verstreichen zu lassen. Waldorf Frommer mahnt für Mauritius, Warner etc. In allen mir bekannten Fällen konnte man die Forderung durch richtigen anwaltlichen Einsatz abwehren oder zumindest vermindern. Wenn Sie das das mit Skepsis meinen sind wir einig. Wenn Sie allerdings einem verbraucherschutz.tv-Leser sagen, er soll skeptisch sein, dann verpennt er mit voller Absicht die Fristen, schreibt suboptimale Unterlassungserklärungen und gibt mir hinterher die Schuld, wenn er eine EV bekommt.