In zunehmendem Maße sind öffentliche Verkehrsräume durch Videoüberwachung geprägt. Die öffentliche Gewalt, insbesondere die Polizei und die Ordnungsbehörden, setzen auf eine umfassende Überwachung bestimmter Bereiche, an denen es vermehrt zu Rechtsbrüchen kommen soll. Auf diese Weise lassen sich unter anderem Kosten für Personal, etwa Polizeistreifen, einsparen. Die gezielte Videoüberwachung greift allerdings auch in die Rechte vieler unschuldiger Bürger ein. So ist insbesondere das Recht am eigenen Bild der jeweiligen Passanten im Gebiet der öffentlichen Videoüberwachung betroffen. Dies wird von den Polizei- und Ordnungsbehören regelmäßig in Kauf genommen. Es wird argumentiert, dass jeder Bürger frei entscheiden könne, ob er einen Bereich betrete, der von der öffentlichen Gewalt mittels Videokamera überwacht wird. Dabei wird aber verkannt, dass vielen Bürgern die Videoüberwachung gar nicht bewusst ist.
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Besonders problematisch ist der Engriff in die Rechte des Bürgers immer dann, wenn neben dem zu überwachenden Verkehrsraums (zufällig) im Hintergrund des zu überwachenden Gebiets auch Eingangsbereiche von Wohnhäusern, Fenster, private Vorgärten oder ähnliches mit aufgezeichnet werden. Hier wird in Rechte der Hausbewohner massiv eingegriffen. Das aufgezeichnete Material birgt unzählige Verwendungsmöglichkeiten. Die Staatsgewalt erhält detaillierte Informationen über die Bewohner eines Hauses, etwa wann diese das Haus verlassen, wann sie wieder zurückkehren, wer sie begleitet etc. Ferner ist nicht absehbar, wie lange dieses Videomaterial gespeichert und mit welcher Intensität die Überwachung betrieben wird. Die technischen Möglichkeiten reichen hier von einer Übersichtsaufnahme bis hin zur Individualisierung einzelner Personen mittels Zoomfunktion.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden rät den betroffenen Bürgern, sich gegen derartige Permanentüberwachungen zur Wehr zu setzen. Der Staat ist grundsätzlich nicht berechtigt, Videoaufzeichnungen von privaten Eingangsbereichen, Vorgärten etc. vorzunehmen. Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden berät sie bei Bedarf gerne umfassend zu diesem Themenkomplex.
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Autor: Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller