Von elf europäischen Verbraucherschutzorganisationen hat der Computerhersteller Apple eine Abmahnung kassiert. Der Grund dafür ist, dass Kunden im Internetshop Produkte wie iPads, iPhones oder iPods gekauft haben und nichts über ihr Gewährleistungsrecht erfahren haben, welches in der Europäischen Union gilt, so Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.Apple haftet zwei Jahre lang dafür, dass die verkaufte Wahre fehlerfrei war. Stattdessen wirbt der Hersteller für eine zwei- oder dreijährige Garantie – den AppleCare Protection Plan. Dieser kostet extra. 79 Euro kostet die zweijährige Garantie vom iPad, für drei Jahre Garantie für ein Mac Book zahlt der Käufer 349 Euro, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Auf die gesetzlichen Ansprüche müssen Firmen ganz klar und deutlich hinweisen, wenn sie eigene Garantien verkaufen. Die Verbraucherschützer unter dem gemeinsamen Dach der europäischen Verbraucherorganisation BEUC verlangen von Apple, dass die Firma sich daran hält.
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
Zum Thema Verbraucherschutzrecht berät Sie die Kanzlei Cäsar-Preller gerne. Mehr Informationen: Verbraucherschutzrecht
Autor: Joachim Cäsar-Preller, Rechtsanwalt