Zehnjähriger nach Grippeimpfung querschnittsgelähmt

Es ist ein Alptraum für alle Beteiligten: Weil eine Münchner Kinderärztin nicht mit der erforderlichen Sorgfalt eine Grippeimpfung vornahm, die medizinisch noch dazu gar nicht notwendig war, erlitt ein Zehnjähriger eine Querschnittslähmung und bleibt nun bis zu seinem Lebensende an den Rollstuhl gefesselt. Die Eltern des Jungen haben beim Landgericht München I jetzt eine Klage gegen die Ärztin eingereicht (Az. 9 O 7915/12). Sie fordern Schadensersatz, Schmerzensgeld – und vor allem Gerechtigkeit.

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Rückblick: München, im November 2010. I. war eigentlich ein aufgeweckter und gesunder Junge. Er besuchte die dritte Klasse der Grundschule, spielte gerne Fußball und war familiär wie sozial fest verankert. Nur seine chronische Bronchitis machte ihm ab und an zu schaffen, die im zweiten oder dritten Lebensjahr ihren Anfang nahm, in den letzten Jahren dann aber zunehmend zurückging. In einer Kinderarztpraxis im Münchner Westen war I. seit seiner Geburt Patient, man kannte ihn dort gut.

Von seiner behandelnden Ärztin erhielt I. im Laufe seines jungen Lebens eine Vielzahl an Impfungen, wahrscheinlich sogar zu viele. Sein Impfpass enthält insgesamt 19 Einträge. Der letzte sollte sein Leben für immer verändern.

Der Junge erhielt diesmal eine Schutzimpfung gegen Influenza. Die Folgen waren katastrophal: Die im Impfstoff Mutagrib enthaltenen Viren und Bakterien verursachten eine Entzündung des Rückenmarkquerschnitts. Drei Wochen später spürte I. ein Kribbeln in den Beinen und Taubheit in den Zehen. Es begann eine rund achtmonatige Odyssee durch Arztpraxen und Krankenhäuser in Oberbayern – verbunden mit stärksten Schmerzen. Doch helfen konnte ihm so recht niemand mehr. Die Entzündung dehnte sich über das gesamte Rückenmark aus.

Nach Auskunft seiner Ärzte bleibt der heute Zehnjährige sein gesamtes Leben ab dem Bauchnabel gelähmt und auf den Rollstuhl angewiesen. Eine wirksame Therapie gibt es nicht, trotzdem wird eine lebenslange Heilbehandlung nötig sein. I. wird immer fremde Hilfe benötigen, die Ausweglosigkeit seiner Situation bereitet ihm zudem fortwährende seelische Qualen.

Der Münchner Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass II, der die Interessen des Jungen und seiner Familie vertritt, erhebt schwere Vorwürfe gegen die Kinderärztin. Die mit erheblichen Risiken und Nebenwirkungen verbundene Grippeimpfung sei medizinisch überhaupt nicht notwendig gewesen. „Eine Grippeimpfung ist keineswegs ein harmloser Eingriff in das Immunsystem. Gerade die Grippeimpfung birgt erhebliche Risiken in sich, wohingegen ihr Nutzen – vor allem bei Kindern – höchst umstritten ist“, meint der Fachanwalt für Medizinrecht. Über diese Risiken sei die Einwandererfamilie auch überhaupt nicht aufgeklärt worden. Klass legt der Ärztin ferner zur Last, dass sie I. geimpft habe, obwohl dieser zum Zeitpunkt der Impfung an einer schweren Erkältung litt. „Eine akute oder gerade überstandene Krankheit gilt jedoch als Kontraindikation für eine Impfung“, so der Jurist.

Klass fordert für den Jungen und seine Familie ein Schmerzensgeld in Höhe von „wenigstens 300.000 Euro“ sowie Schadensersatz. Das Landgericht München I hat zunächst ein schriftliches Vorverfahren angeordnet.

Pressemitteilung der Kanzlei Dr. Klüver, Dr. Klass & Kollegen:

Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass II
Telefon: 089-5454793
E-Mail: klass@anwalts-team.de
Internet: www.behandlungsfehler.de

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