Die deutschen Sparkassen müssen Hunderttausende von Kredit-Verträgen mit Privat-Kunden neu schreiben. Eine Verbraucher-Schutzgemeinschaft hatte bis zum Bundesgerichtshof geklagt und nun von den Karlsruher Richtern die Bestätigung erhalten, dass die umstrittene Klausel in den Verträgen nicht rechtsgültig sein kann.
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In Verträgen mit Privat-Personen hatten die Sparkassen deutschlandweit vermerkt, dass Nebenkosten jederzeit der aktuellen Marktlage und dem Arbeitsanfall angepasst werden können. Damit, so die Kritiker, haben sich die Banken ein Hintertürchen geschaffenn, eigene Kosten immer und ungefragt auf den Verbraucher umlegen zu können. Da dieser darüber aber keine Kontrolle habe und dies dem Grundsatz der Kostentransparenz widerspricht, müssen nun alle Sparkassen Deutschlands ihre Privatkredit-Verträge neu schreiben.