CS Euroreal: Öffnung auf Probe am 21.05.2012

Am Testhandelstag des 21.05.2012 entscheidet sich, ob der CS Euroreal mit neuen Regeln öffnet oder ob der Fonds aufgelöst wird. Sollen Anleger ihre Anteile halten oder verkaufen? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht gründet Interessengemeinschaft.

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Der Countdown läuft. In 6 Tagen wird sich entscheiden, wie es mit dem offenen Immobilienfonds CS Euroreal weitergehen wird. Der Ausgang der Testöffnung hängt maßgeblich davon ab, wie viele Anleger Verkaufsaufträge erteilten und ob die gesammelten Verkaufsorders bedient werden können oder nicht. Um für diesen Tag gewappnet zu sein, steigerte das Management die Liquidität des CS Euroreal auf 27 % des Fondsvolumens – stattliche 1,5 Mrd. Euro. Sollte dieses Geld nicht ausreichen, wird kein einziger Verkaufswunsch bedient und der CS Euroreal aufgelöst und abgewickelt. Eine bittere Pille müssen alle Anleger auf jeden Fall schlucken: Um die Wiedereröffnung unter Vorbehalt vorzubereiten, wird der Anteilspreis um 3,5 % „nach unten angepasst“.Gelingt der Testhandelstag, wird die Anteilsrückgabe neu geregelt

Doch auch in dem Fall, dass am 21.05.2012 alle Verkaufsaufträge erfüllt werden können und der CS Euroreal wieder öffnet, wird sich einiges bei dem offenen Immobilienfonds verändern. Denn die Anteile des CS Euroreal können nach der Öffnung nicht mehr täglich zurückgegeben werden, wie dies vor der Schließung im Mai 2010  möglich war. Zukünftig soll ein Anleger pro Kalenderhalbjahr nur noch Anteilsrückgaben im Wert von 30.000 Euro zurückgeben können, wenn keine Mindesthaltefrist und Kündigungsfrist eingehalten wird. Großvolumigere Anteilsrückgaben, die 30.000 Euro übersteigen, werden nur noch nach einer zweijährigen Mindesthaltefrist und einer Kündigungsfrist von 12 Monaten möglich sein. Zumindest gilt bei Anteilen, die vor dem 21.05.2012 erworben wurden, die Mindesthaltefrist als erfüllt. Auch wird es nur noch einen fixen Rückgabetermin pro Jahr geben, an dem Anleger des CS Euroreal sich von ihren Anteile trennen können.

Im Angesicht dieser beiden möglichen Szenarien müssen die Anleger des CS Euroreal jetzt entscheiden, ob sie ihre Anteile verkaufen sollten oder halten sollten. Einerseits wirkt sich jede einzelne Anlegerentscheidung auf die Zukunft des gesamten offenen Immobilienfonds aus. Andererseits ist dies für die Anleger nach der zweijährigen Schließung die erste Gelegenheit, die Anteile des CS Euroreal regulär zurückgeben zu können. Auch dürften den Anlegern des CS Euroreal bei der schwierigen Entscheidung, ob sie ihre Anteile verkaufen oder halten sollen, die Geschehnisse rund um den SEB Immoinvest noch gut im Gedächtnis sein.

Interessengemeinschaft für Anleger

Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll von der Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH empfiehlt wegen der Erfahrungen mit dem SEB Immoinvest den Anlegern des CS Euroreal, dass sie Verkaufsaufträge erteilen sollten. „So besteht eine Chance, dass die Anleger „nur“ die Abwertung um 3,5 % als Verlust verbuchen müssen.“ Desweiteren müssten Anleger auch bedenken, dass die Anteilsrückgabe bei einer Öffnung des Fonds sich grundlegend ändern wird.

Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat viel Erfahrung mit offenen Immobilienfonds wie dem CS Euroreal und deren speziellen Problemen. Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt bereits zahlreiche Anleger des CS Euroreal, für die bereits erste Schadensersatzklagen eingereicht wurden. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll gründet eine Interessengemeinschaft für Anleger des CS Euroreal. Je mehr Anleger sich der Interessengemeinschaft anschließen, desto effektiver können die Interessen der Anleger gebündelt werden.

Weiterlesen unter: Infoportal CS Euroreal (mit Informationen über Interessengemeinschaft)

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