Urteil: YouTube unterliegt Gema

Die Google-Tochter YouTube hat den Prozess gegen die Musikverwertungsgesellschaft Gema vor dem Hamburger Landgericht heute verloren. Die Richter entschieden, dass das Videoportal YouTube zu wenig tue, um urheberrechtlich geschützte Titel zu sperren. Damit gab das Landgericht einer Klage der Gema statt. In dem Prozess ging es zunächst nur um zwölf Titel, die YouTube sperren muss. Dennoch könnte das Urteil wegweisenden Charakter für Urheberrechte im Internet haben. YouTube kann noch Widerspruch gegen das Urteil einlegen.

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Zum Hintergrund: Die Musikverwertungsgesellschaft Gema kassiert im Auftrag von Komponisten, Autoren, Textern und Musikverlagen Gebühren für die Verbreitung von Musik. Ein Vertrag mit YouTube ist 2009 ausgelaufen, danach konnte keine Einigung erzielt werden. In dem Prozess ging es heute zunächst nur um 12 Titel. Die Gema vertritt die Auffassung, dass YouTube über keine gültige Lizenz verfüge, diese zu verbreiten und bekam von den Richtern Recht.

Da aber unzählige Titel überYouTube verbreitet werden, könnte das Urteil weitreichende Folgen und Signalwirkung für viele weitere Musikvideos haben. YouTube beruft sich darauf, lediglich die Plattform zur Verfügung zu stellen. Die Titel würden dann von den Usern hochgeladen.

Letztlich ging es heute vor dem Hamburger Landgericht um nicht weniger als die grundsätzliche Frage vom Schutz von Urheberrechten im Internet.

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