Abofallen – Fragen & Antworten

Wenn man Opfer einer Abo-Falle geworden ist, stellen sich allen immer die gleichen Fragen. Die meisten werden im nachfolgenden Text beantwortet.

Ich bin minderjährig, muss ich zahlen?
Nein, die Rechnungssumme überschreitet den so genannten Taschengeld-Paragrafen, in deren Rahmen du geschäftsfähig bist. Du hast nicht wissen können, dass es so viel Geld kostet. Die Kostenhinweise waren versteckt. Rede mit deinen Eltern – du bist Opfer, nicht Täter.

Muss ich schriftlich kündigen oder widerrufen?

Hier gehen die Meinungen auseinander. Wir empfehlen, nach Bekanntwerden der 1. Zahlungsaufforderung an die Adresse aus dem Impressum des Betreibers eine Mail mit einer Kündigung bzw. einem Widerruf zu senden. Alle weiteren Mahnungen sollte man nicht mehr beachten – bis auf den Mahnbescheid vom Gericht.

Ich habe falsche Daten angegeben, kann man mich wegen Betrugs verklagen?

Nein, da du davon ausgehen musstest, dass das Angebot umsonst ist, darfst du zum Schutz deiner Privat-Sphäre im Netz falsche Angaben machen!

Ich habe den Preishinweis übersehen – muss ich zahle?
Nein, Aktuelle Urteile sprechen dem Vorhandensein von Preisangaben keine Bedeutung mehr zu.

Kann man mich anhand meiner IP-Adresse ermitteln?
Nein – das ist rechtlich nicht zulässig.

Kann man mich wegen Betrugs verklagen, weil ich ein falsches Alter angegeben habe?
Nein, wenn ein Angebot den Eindruck erweckt, es wäre kostenlos, kann man sich durch falsche Angaben keinen Vorteil verschaffen. Diese Vorteilsnahme muss für einen Betrugsvorwurf aber vorliegen.

Ich habe bei der Abofalle das erste Jahr bezahlt, habe ich dadurch den Vertrag anerkannt?

Leider ja, aber man kann die zweite Zahlung verweigern und dem Betreiber mitteilen, dass man die erste Rate nur aufgrund einer arglistigen Täuschung bezahlt habe.


Muss ich Angst vor Schufa-Eintrag oder Gerichtsvollzieher haben?

Nein, Schufa-Einträge oder Gerichtsvollzieher kommen erst, wenn man dem Mahnbescheid nicht widerspricht und trotzdem nicht zahlt.

Rechtsanwalt, Inkasso, muss ich Angst haben?
Im Verlauf der Aktionen bis zum Mahnbescheid ist es egal, von wem die Mahnungen kommen. Erst der gerichtliche Mahnbescheid stellt eine neue Situation dar.

Ich habe einen Mahnbescheid bekommen – was muss ich tun?
Kreuzen Sie an „Ich widerspreche der Forderung im Ganzen“ und schicken Sie den Bescheid fristgerecht zum Gericht zurück. Damit ist die Forderung in beidseitiger Klarheit erledigt. Wer jetzt noch Geld von Ihnen haben will, muss Sie verklagen.

Was soll ich bloß tun?
Wenn Sie der Meinung sind, ein Opfer von Abzocke zu sein, dann sollten Sie der Forderung schriftlich innerhalb von 14 Tagen widersprechen und anschließend alle Mails und Briefe ungelesen abheften, bzw. archivieren. Wenn überhaupt müssen Sie sich frühestens mit dem Mahnbescheid befassen, der Ihnen aber nur zugestellt werden kann, wenn der Anbieter Ihre richtige Adresse hat.

Und wenn ich gar nichts mache?
Die Chance ist sehr sehr groß, dass dann auch gar nichts passiert.Bislang hat noch keine Abofalle einen Prozess gegen ein Opfer angestrengt. Nur dem offiziellen Mahnbescheid muss man auf jeden Fall widersprechen, sonst wird es schwierig.


Ich kenne die gar nicht, muss ich trotzdem reagieren

Ja, denn eine Forderung muss widersprochen werden. Es tut also nichts zur Sache. Allerdings dürfte es vor gericht sehr sehr schwierig werden, dir eine Zahlungspflicht nachzuweisen. Deshalb ist nicht davon auszugehen, dass es zu einem Prozess kommt.

Man bucht Geld über die Handyrechnung ab – wie kann ich mich wehren
Du musst auf der Rechnung schauen, welcher Dienst dir leistungen in Rechnungen stellt und dort kündigen. Es ist möglich, das verlorene Geld zurück zu bekommen. leider ist es in den meisten mir bekannten Fällen wirklich zu Vertragsabschlüssen (unbewusst) gekommen, sodass man nur auf Kulanz der Betreiber hoffen darf.

Wie kann ich mein Kind vor Handyabzocke schützen?
Es gibt Möglichkeiten, Dienste sperren zu lassen. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Mobilfunkanbieter.

Soll ich mir einen Anwalt nehmen?
Jein – unsere Meinung: Man kommt da auch ganz gut ohne Anwalt durch. Allerdings kann ein Anwalt einem die Sache vom Hals halten. Das kostet nicht die Welt. Bedürftige können sogar beratungsscheine beantragen zur Kostenübernahme. Wenn jemand dem Druck nicht standhält, aber trotzdem nicht zahlen möchte, dem empfehlen wir dringend einen besuch beim Anwalt – das ist immer billiger, als 2 Jahresraten a 96 Euro freiwillig zu zahlen.

Ich wohne im Ausland?
Ganz im Ernst? Ich würde mir da keine weiteren Gedanken mehr machen. Forderungseinzug ist zwar möglich, für die Abzocker aber mit Kosten und Risiken verbunden. So etwas mögen die nicht.

Muss ich zuhause sein, wenn der Mahnbescheid kommt
Man ist nicht gezwungen, seinen Urlaub entsprechend zu planen. Wenn Sie heimkommen und den Brief vom Amtsgericht finden, sollten Sie sich mit dem Amtsgericht in Verbindung setzen und die Situation klären. Selbst wenn die Widerrufsfrist verstrichen sein sollte haben Sie Möglichkeiten, der Forderung zu widersprechen.

Die sagen: Ein Widerruf wäre nicht möglich. Und jetzt?
Letztendlich entscheidet ein Gericht, ob eine Widerspruch gülig ist oder nicht. Abzocker legen die Regeln für Widersprüche willkürlich fest. Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage. Für Geschäfte im Internet gelten grundsätzlich gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsfristen.

Warum legt keiner diesen Verbrechern das Handwerk?
Abzocker bewegen sich in rechtlichen Grauzonen – zwar sind sich alle Beteiligten über die moralische Verwerflichkeit des Systems im Klaren, es kann aber nicht wirklich ohne eine Gesetzesgrundlage unternommen werden. Es wird aber immer deutlicher, dass die meisten deutschen Gerichte Opfer freundlich entscheiden.

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