Nach der Insolvenz der Drogerie-Kette Schlecker hatten tausende Mitarbeiter bis zuletzt auf Rettung gehofft. Vergeblich. Die Politik ließ diese Hoffnung mit ihrem Nein zu einer Transfergesellschaft sterben. Ausbaden müssen diese Entscheidung wieder einmal die Arbeitnehmer. Nach übereinstimmenden Medienberichten droht rund 11.000 Schlecker Mitarbeitern die Kündigung. Nach der politischen Entscheidung, keine Bürgschaften zu gewähren, hat der Insolvenzverwalter zahlreichen Mitarbeiterinnen der Firma Schlecker die Kündigung bereits ausgesprochen.
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Die betroffenen Mitarbeiter der Drogerie-Kette Schlecker müssen diese Kündigung allerdings nicht klaglos hinnehmen. Die Rechtsanwälte Ebener & Siebold empfehlen, umgehend Klage gegen diese Kündigung zu erheben. Friedrich-W. Ebener, Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht: „Die Frist für die Klage beträgt ab Zugang der Kündigung drei Wochen. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren wird geprüft, ob die soziale Auswahl der Mitarbeiterinnen möglicherweise grob fehlerhaft erfolgte.“
Die Rechtsanwälte Ebener & Siebold beraten die betroffenen Schlecker Mitarbeiter sowohl unter arbeitsrechtlichen als auch sozialrechtlichen Aspekten, wie z.B. Arbeitslosengeld, Insolvenzgeld, Krankengeld oder Rente.
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