Schiedsstelle für Flugärger

Das Bundesverbraucherschutzministerium hat sich mit Vertretern der in Deutschland aktiven Fluglinien auf die Schaffung einer Schiedsstelle zur außergerichtlichen Einigungen bei Streitigkeiten zwischen Fluglinie und Passagieren geeinigt. Ähnlich der für Bahnfahrende schon jetzt nutzbaren Schiedsstelle soll der neue Beschwerdeanlaufpunkt berechtigte oder unberechtigte Beschwerden im Vorfeld prüfen und nach Möglichkeit Einigungen herbeiführen, ohne dass Passagiere den Klageweg antreten müssen. Streitfälle könnten vermisste Gepäckstücke, Unannehmlichkeiten durch Überbuchung von Flügen oder Probleme nach Flugausfällen sein.

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