In Italien wird nicht gerade zimperlich mit Abofallen umgegangen, wie eine aktuelle Pressemitteilung des Europäischen Verbraucherzentrums belegt: „Die italienische Antitrustbehörde hat gestern eine Millionenstrafe aufgrund unlauterer Geschäftspraktiken über die Firma Estesa Ltd, Betreiberin der Webseite italia-programmi.net verhängt. Die Firma mit Sitz auf den Seychellen drangsaliert bereits seit Monaten zahlreiche italienische Verbraucher, die sich unwissentlich auf der Seite angemeldet haben, mit Zahlungsaufforderungen und Mahnungen.
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Seit Sommer 2011 haben sich beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Italien, Büro Bozen Hunderte Verbraucher gemeldet, die sich auf der Seite italia-programmi.net registriert und unbewusst ein zweijähriges Abo zum Preis von 96 Euro jährlich (8 Euro im Monat) abgeschlossen hatten. Bei der italienischen Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato – AGCM) gingen über 25.000 Meldungen ein, aber die eigentliche Anzahl der Betroffenen ist wohl weit höher.
Die Antitrustbehörde hatte im Juli ein Untersuchungsverfahren gegen die Betreiber der Internetseite eingeleitet und damals bereits vorbeugend verfügt, dass jegliche Tätigkeit, die auf Bewerbung der kostenlosen Nutzbarkeit der von der Seite herunterladbaren Software abzielt, eingestellt werden musste.
Bei sogenannte Kostenfallen geraten Verbraucher auf eine Anmeldemaske und schließen unbewusst ein Abonnement für die Nutzung der Seite mit Laufzeit von üblicherweise 2 Jahren zum Preis von etwa 100 € pro Jahr ab. Die Webseitenbetreiber senden daraufhin zahlreiche Zahlungsaufforderungen an die
überraschten Verbraucher, in der Hoffnung, dass „dank“ der Mahnungen und „dank“ der Furcht vor Mehrkosten und eventuellen gerichtlichen Folgen, immer mehr Verbraucher zahlen um den Spuk ein Ende zu bereiten.
Seit gestern liegt die Entscheidung der Behörde vor, die drei unlautere Geschäftspraktiken festgestellt hat: Erstens hatte die Betreiberfirma der Website durch die Nutzung von sogenannten Brückenseiten und durch irreführende Werbung die Verbraucher zur Annahme verleitet, dass die Software auf der Website zum kostenlosen Download verfügbar sei. In der Folge schlossen die Verbraucher unwissentlich ein zweijähriges Abonnement ab. Die zweite unlautere Geschäftspraktik bestand im Senden von Zahlungserinnerungen, mit welchen den Verbrauchern erhebliche Mehrkosten – z. B. für Gerichtsverfahren und Anwalt – angedroht wurden und somit ein psychischer Druck auf jene Verbraucher ausgeübt wurde, die nicht bereit waren zu zahlen. Als dritte unlautere Praktik wurde schließlich beanstandet, dass durch das Verhalten des Unternehmens der Verbraucher von der Ausübung seines Rücktrittsrechts abgehalten wurde.
Für jede der drei festgestellten unlauteren Geschäftspraktiken hat die Behörde jeweils eine Strafe in Höhe von 500.000 Euro, also insgesamt 1,5 Millionen Euro, verhängt. Die Behörde hat ferner bestätigt, dass es keine Hinweise darauf gibt, dass Estesa Ltd gegen Verbraucher, die zu Opfern dieser unlauteren Geschäftspraktiken wurden und nicht gezahlt hatten, gerichtlich vorgegangen sei.
Zudem hat die Antitrustbehörde der Staatsanwaltschaft in Rom, die bereits in der Sache ermittelt, eine Kopie der Maßnahme zukommen lassen, sowie die Postpolizei und der Finanzpolizei informiert. Diese Behörden sind bereits dabei, eventuelle strafrechtlich relevante Aspekte abzuklären. Estesa Ltd. muss außerdem den Auszug der Maßnahme auf der besagten Internetseite veröffentlichen. Es bleibt nun zu hoffen, dass diese Entscheidung der italienischen Antitrustbehörde andere Unternehmen davon abhält, ähnliche Abzockseiten zu betreiben.
Die Entscheidung (in italienischer Sprache) kann in voller Länge auf der Internetseite der italienischen Wettbewerbsbehörde nachgelesen werden.
Presse-Information
http://www.euroconsumatori.org/16842v16921d71279.html