Markisen am Balkon anbringen: Was Mieter beim Sonnenschutz beachten müssen

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Sobald die ersten warmen Sonnenstrahlen auf den Balkon fallen, wird schnell klar: Ohne Sonnenschutz wird es dort unerträglich heiß. Eine Markise scheint die perfekte Lösung – doch wer zur Miete wohnt, steht vor der Frage: Darf eine Markise auf dem Balkon einfach angebracht werden? Das Mietrecht gibt hier klare Richtlinien vor, die jeder Mieter kennen sollte.

Die rechtliche Lage rund um Markisen im Mietrecht ist komplex. Während der eine Vermieter kein Problem hat, verbietet der nächste jegliche Veränderung am Balkon. Die Zustimmung des Vermieters ist in den meisten Fällen unerlässlich, bevor eine Markise auf dem Balkon angebracht werden kann.

Die rechtliche Ausgangslage: Was erlaubt das Mietrecht?

Im deutschen Mietrecht dürfen Mieter ihre Wohnung und den Balkon nutzen und gewisse Veränderungen vornehmen – allerdings nur im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs. Eine Markise ist ein klassischer Grenzfall. Einerseits dient sie dem Schutz vor Sonne, andererseits stellt die Montage einen Eingriff in die Bausubstanz dar. Das Recht auf Sonnenschutz ist für Mieter in einer Mietwohnung wichtig, besonders bei hohen Temperaturen und starker Sonneneinstrahlung.

Anders als bei Blumenkästen erfordert eine Markise eine feste Verankerung in der Hauswand. Sobald Bohrungen nötig sind oder die Fassade verändert wird, handelt es sich rechtlich um eine bauliche Veränderung. Verschiedene Anbieter bieten moderne Kassettenmarkisen an – doch auch diese benötigen eine sichere Befestigung. Die Montage der Markise muss fachgerecht erfolgen, um Schäden an der Bausubstanz zu vermeiden.

Der Mietvertrag als erste Anlaufstelle

Bevor an die Montage einer Markise gedacht wird, lohnt sich neben der Prüfung des Mietrechts ein genauer Blick in den Mietvertrag. Viele Vermieter haben dort bereits Regelungen zur Anbringung von Gegenständen an der Fassade getroffen. Der Mietvertrag regelt, unter welchen Umständen die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muss.

Besonders in Mehrfamilienhäusern findet sich häufig eine Klausel zur einheitlichen Fassadengestaltung. Das Interesse des Vermieters an einem einheitlichen Erscheinungsbild des Gebäudes ist nachvollziehbar. Solche Klauseln sind in der Regel rechtlich zulässig, wenn sie nicht pauschal jede Veränderung verbieten, sondern eine Zustimmungspflicht vorsehen.

Ein absolutes Verbot von Markisen ohne Einzelfallprüfung kann unwirksam sein, wenn es den Mieter unangemessen benachteiligt. Gerade in Zeiten steigender Temperaturen und Hitze wird der Sonnenschutz auf dem Balkon zur Frage der Wohnqualität und des Wohngebrauchs. Die Rechte des Mieters müssen gegen das Interesse des Vermieters abgewogen werden. Mehr zu solchen Immobilien-Themen und Mieterrechten findet sich in Ratgeber-Artikeln.

Wann eine Genehmigung erforderlich ist

Die Zustimmung des Vermieters ist notwendig, wenn die Anbringung der Markise bestimmte Kriterien erfüllt: Bohrungen in die Fassade, Veränderung des Erscheinungsbilds, Sicherheitsbedenken oder Denkmalschutz. Die Montage der Markise an der Fassade erfordert besondere Sorgfalt und in der Regel die Genehmigung.

Die Rechtsprechung zeigt: Vermieter dürfen eine Markise nicht grundlos ablehnen. Sie müssen ihre Ablehnung begründen. Das LG Berlin (Landgericht Berlin) hat in einem Urteil (Az. 67 S 322/20) klargestellt, dass die Rechte des Mieters und die Interessen des Vermieters im Einzelfall abgewogen werden müssen. Die Auffassung des Landgerichts war klar: Die Klägerin (eine Mieterin) hatte Anspruch auf die Anbringung einer Markise, da der Schutz vor Sonne und Hitze wesentlich für den ordnungsgemäßen Wohngebrauch sei. Das Gericht stellte fest, dass nach § 540 Abs. 2 BGB der Schutz vor Sonneneinstrahlung wichtig ist. Auch die Verbraucherzentrale gibt Hinweise, was beim Sonnenschutz zu beachten ist.

Der richtige Weg zur Genehmigung

Wer als Mieter eine Markise anbringen möchte, sollte strukturiert vorgehen. Die Genehmigung sollte schriftlich eingeholt werden. Die Stellung eines Antrags sollte enthalten:

  • Beschreibung der geplanten Markise
  • Nachweis fachgerechter Montage durch Fachbetrieb
  • Angebot zur Herstellung des ursprünglichen Zustands bei Auszug
  • Hinweis auf Haftpflichtversicherung
  • Information über eventuelle Rückbaukosten

Mit dieser Herangehensweise zeigt der Mieter Verantwortungsbewusstsein. Viele Vermieter reagieren positiv, wenn die Installation durchdacht ist. In manchen Fällen kann die Kaution als Sicherheit für Rückbaukosten dienen.

Was tun bei einer Ablehnung?

Lehnt der Vermieter den Antrag ab, haben Mieter das Recht zur rechtlichen Prüfung. Ein Vermieter darf eine Markise nur verweigern, wenn er triftige Gründe hat. Die Auffassung des Gerichts ist eindeutig: Eine pauschale Ablehnung ohne Berücksichtigung des Einzelfalls ist unzulässig. Eine Klage sollte das letzte Mittel sein, kann aber notwendig werden, um das Recht durchzusetzen.

Eigenmächtig handeln ist keine gute Idee. Wer ohne Genehmigung eine Markise montiert, riskiert eine Abmahnung oder die Kündigung des Mietverhältnisses. Der Vermieter kann verlangen, dass die Markise entfernt und alle Schäden beseitigt werden – auf Kosten des Mieters.

Rechtsprechung und Richtlinien

In Berlin und anderen Städten gibt es spezifische Richtlinien für die Nutzung von Balkonen und die Anbringung von Sonnenschutz. Die Regel ist: Der Einzelfall entscheidet. Ohne triftige Gründe darf ein Vermieter die Zustimmung nicht verweigern. Zu den akzeptierten Gründen zählen erhebliche Beeinträchtigungen der Bausubstanz, des Erscheinungsbilds oder berechtigte Interessen anderer Mieter. Das Argument des Vermieters muss im Einzelfall berechtigt sein.

Alternative Lösungen für den Sonnenschutz

Wer keine Genehmigung erhält, muss nicht auf Sonnenschutz auf dem Balkon verzichten. Alternativen ohne Zustimmung des Vermieters:

Sonnensegel: Mobile Sonnensegel bieten guten Schatten und lassen sich bei Bedarf entfernen. Sie eignen sich für kleinere Balkone.

Sonnenschirme: Ein stabiler Sonnenschirm mit schwerem Ständer bietet ebenfalls Schutz vor Sonne. Der Sonnenschirm ist eine kostengünstige Alternative zur fest montierten Markise.

Mobile Sichtschutzwände: Sie schützen vor Sonne und Wind und eignen sich auch für die Terrasse oder Balkone in Mehrfamilienhäusern.

Diese Lösungen können jederzeit entfernt werden – ein Plus beim Auszug. In allem sind sie praktische Alternativen, wenn die Zustimmung des Vermieters für eine Markise nicht erteilt wird.

Wichtige Punkte bei der Nutzung

Bei der Nutzung von Sonnenschutz sollten Mieter wichtige Punkte beachten:

  • Die Markise darf andere Mieter nicht beeinträchtigen
  • Bei Sturm sollte der Sonnenschutz eingefahren werden, um Schäden zu vermeiden
  • Die Haftpflichtversicherung sollte informiert werden
  • Die Montage sollte fachgerecht erfolgen
  • Rückbaukosten sollten vor der Montage kalkuliert werden

Rechtliche Grundlagen und § 540 Abs. 2 BGB

Der § 540 Abs. 2 BGB ist eine zentrale rechtliche Grundlage im Markise Mietrecht und regelt, dass der Mieter ohne Erlaubnis des Vermieters keine Veränderungen der Mietsache vornehmen darf. Dies gilt insbesondere für bauliche Veränderungen wie das Markise Anbringen an der Fassade. Die Verbindung zwischen dem Schutz vor Sonne und dem Recht auf ordnungsgemäßen Wohngebrauch ist jedoch durch zahlreiche Urteile gestärkt worden. Das Recht auf angemessenen Sonnenschutz wird von den Gerichten zunehmend als wesentlicher Bestandteil der Wohnnutzung anerkannt.

Bei hohen Temperaturen und starker Sonneneinstrahlung kann eine Markise auf dem Balkon als notwendig für die Nutzbarkeit der Wohnung angesehen werden, besonders bei Balkonen zur Südseite. Die Rechte des Mieters umfassen in diesem Fall auch den Anspruch auf zumutbare Maßnahmen zum Hitzeschutz. Vor allem in Zeiten des Klimawandels und steigender Sommertemperaturen gewinnt diese Frage an Bedeutung.

Der Vermieter kann die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern. Zu den anerkannten Gründen zählen erhebliche Beeinträchtigungen der Bausubstanz, des äußeren Erscheinungsbilds des Gebäudes oder berechtigte Interessen Dritter. Jeder Fall muss dabei individuell geprüft werden – eine pauschale Ablehnung ist rechtlich nicht zulässig. Das Urteil muss immer unter Abwägung der Interessen beider Parteien getroffen werden.

Rückbau bei Auszug

Wurde im Genehmigungsschreiben festgehalten, dass die Markise auf dem Balkon beim Auszug zu demontieren ist, muss der Mieter sich daran halten. Die Herstellung des ursprünglichen Zustands ist Teil der Verpflichtungen bei Beendigung des Mietverhältnisses und ein wichtiger Aspekt im Markise Mietrecht. Das Recht des Vermieters, die Wiederherstellung zu verlangen, besteht vor allem dann, wenn dies bei der Genehmigung ausdrücklich vereinbart wurde.

Die Wand muss fachgerecht wiederhergestellt werden, um Beeinträchtigungen der Bausubstanz zu vermeiden. Wer das nicht selbst kann, sollte einen Fachbetrieb beauftragen – die Kosten sind meist überschaubar und ersparen Diskussionen mit dem Vermieter. In jedem Fall sollten Mieter bei der Entscheidung, eine Markise anzubringen, die späteren Rückbaukosten bereits einkalkulieren.

Die Miete bleibt dabei in der Regel unverändert, es sei denn, die Markise wird als dauerhaftes Ausstattungsmerkmal der Wohnung betrachtet. Manchmal lässt sich mit dem Nachmieter eine Einigung erzielen: Dieser übernimmt die Markise und erstattet dem ausziehenden Mieter die Kosten. Das ist für alle Beteiligten oft die praktischste Lösung und erspart den Aufwand der Demontage. Die Rechte und Pflichten sollten in diesem Fall schriftlich festgehalten werden, um spätere Unklarheiten zu vermeiden.

Fazit

Eine Markise am Balkon anzubringen ist als Mieter möglich – erfordert aber meist die Zustimmung des Vermieters. Wer strukturiert vorgeht, seine Pläne kommuniziert und auf Bedenken eingeht, hat gute Chancen. Das Mietrecht bietet einen Rahmen, der die Rechte des Mieters und Interessen des Vermieters berücksichtigt.

Wichtig ist, rechtliche Rahmenbedingungen zu kennen. Mit der richtigen Vorbereitung lässt sich der Wunsch vom schattigen Balkon auch in der Mietwohnung verwirklichen. Die Rechte und Pflichten müssen in angemessener Verbindung stehen.

Wer unsicher ist, kann sich an einen Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht wenden. Ratgeber und Artikel bieten Orientierung. Die Frage nach dem Schutz vor Sonne wird angesichts steigender Temperaturen wichtiger. Unter Umständen kann sogar eine Minderung der Miete gerechtfertigt sein, wenn der Balkon ohne Sonnenschutz nicht nutzbar ist.

Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung und die Dokumentation der Montage und des Zustands der Fassade sind weitere Punkte, die Mieter beachten sollten. Die Veränderung der Mietsache durch die Anbringung einer Markise sollte im Einvernehmen mit dem Vermieter erfolgen, um Konflikte zu vermeiden.

Bildquelle: https://pixabay.com/de/photos/kleinstadt-h%C3%A4user-wohnen-pastell-4439945/

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