Ein Bankwechsel oder die Entscheidung, ein nicht mehr genutztes Konto zu schließen, wirft oft viele Fragen auf. Besonders bei einer großen Bank wie der Postbank erwartet man natürlich, dass alles reibungslos verläuft. Die gute Nachricht: Ein Postbank Konto zu kündigen, ist generell unkompliziert, wenn man die richtigen Schritte kennt. Für alle, die den Prozess beschleunigen und auf Nummer sicher gehen wollen, gibt es außerdem unseren spezialisierten Kündigungsservice, den Sie hier nutzen können:
Wer den Weg zum Postbank Konto kündigen selbst in die Hand nehmen möchte, findet im Folgenden außerdem alle notwendigen Informationen, um die Kontoauflösung bei der Postbank souverän und ohne Fallstricke zu meistern.
Postbank Konto kündigen: Welche Dokumente und Daten sind nötig?
Bevor das eigentliche Schreiben für die Kündigung aufgesetzt wird, ist eine gute Organisation entscheidend. Für eine erfolgreiche Kontokündigung sollten alle relevanten Unterlagen und Daten griffbereit sein. Das Ziel ist es, der Postbank alle nötigen Angaben zur Verfügung zu stellen, damit die Bearbeitung ohne Verzögerung stattfinden kann.
Ein Blick in die Vertragsbedingungen gibt Aufschluss über die vereinbarte Kündigungsfrist. In der Regel ist ein Girokonto jederzeit ohne die Einhaltung einer Frist kündbar. Dennoch lohnt sich ein Abgleich. Der aktuelle Kontoauszug ist ebenfalls ein wichtiges Dokument, da er die Kontonummer und weitere relevante Details enthält. Es empfiehlt sich, alle Kontoauszüge der letzten Jahre auszudrucken oder digital zu sichern, da der Zugang zum Online Banking nach der Kündigung erlischt. Man sollte auch daran denken, eine neue Bankverbindung für zukünftige Zahlungen parat zu haben.
Das Kündigungsschreiben: Form und Inhalt für eine reibungslose Abwicklung
Ein formloses Schreiben reicht für die Kündigung aus, doch es muss bestimmte Informationen enthalten, um gültig zu sein. Fehler können den Prozess unnötig in die Länge ziehen.
Folgende Punkte gehören zwingend in das Kündigungsschreiben:
- Vollständiger Name und Adresse des Kontoinhabers: Die Daten müssen mit denen übereinstimmen, die bei der Postbank hinterlegt sind.
- Kontonummer (IBAN) des zu kündigenden Kontos: Die exakte Nummer des Postbank Kontos, das aufgelöst werden soll.
- Der klare Wille zur Kündigung: Eine Formulierung wie „Hiermit kündige ich mein Girokonto zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ ist eindeutig.
- Neue Bankverbindung: Die IBAN eines anderen Kontos, auf das eventuelles Restguthaben überwiesen werden soll. Fehlt diese Angabe, kann sich die Auszahlung vom Geld verzögern.
- Ort, Datum und handschriftliche Unterschrift: Bei einem postalischen Brief ist die Unterschrift vom Kontoinhaber für die Gültigkeit unverzichtbar.
Der richtige Versand: Möglichkeiten zur Übermittlung der Kündigung
Es gibt mehrere Möglichkeiten, der Postbank die Kündigung zukommen zu lassen. Jede Option zum Postbank Konto kündigen hat ihre eigenen Besonderheiten.
Die klassische Post ist nach wie vor ein sicherer Weg. Der Versand per Einschreiben bietet den Vorteil, dass man einen Nachweis über den Zugang des Schreibens erhält. Die korrekte Adresse für die Kontoauflösung ist die Zentrale der Postbank in Bonn.
Adressen der Postbank für die Kündigung:
Postbank Hamburg, Kontoführung, 22283 Hamburg
oder:
Postbank München, Kontoführung, 80318 München
Eine weitere Möglichkeit ist ein Fax an die Nummer +49 (0)228 920 – 35151. Auch hier erhält man einen Sendebericht als Nachweis. Wer eine Filiale der Postbank in der Nähe hat, kann die Kündigung auch persönlich abgeben und sich den Empfang bestätigen lassen. Eine Kündigung per E-Mail wird häufig nicht akzeptiert, da die Authentizität ohne digitale Signatur schwer nachprüfbar ist. Im Online Banking oder über die App gibt es keinen direkten Button, um das Konto kündigen zu können. Der formale, schriftliche Weg ist daher vorzuziehen.
Nach der Kündigung: Was passiert mit Daueraufträgen, Guthaben und Lastschriften?
Mit der Kontoauflösung enden auch alle damit verbundenen Leistungen. Es ist wichtig, die Konsequenzen zu kennen und rechtzeitig zu handeln. Eventuelles Guthaben auf dem Konto wird auf die im Kündigungsschreiben angegebene neue Bankverbindung per Überweisung transferiert.
Bestehende Daueraufträge und erteilte Lastschriften werden mit der Schließung des Kontos unwirksam. Man muss selbst dafür sorgen, alle Zahlungspartner über den Kontowechsel zu informieren. Viele Banken bieten einen Kontowechselservice an, der diese Aufgabe erleichtert und sicherstellt, dass alle wichtigen Aufträge auf das neue Konto umgestellt werden. Dies betrifft Miete, Strom, Versicherungen und andere regelmäßige Abbuchungen.
Sonderfälle: Kreditkarte, Depots und Geschäftskonten
Wer nicht nur ein Girokonto, sondern auch weitere Produkte bei der Postbank nutzt, muss zusätzliche Aspekte beachten.
Eine zum Konto gehörende Kreditkarte wird in der Regel zusammen mit dem Girokonto gekündigt. Dies sollte im Schreiben explizit erwähnt werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Möchte man die Kreditkarte behalten, muss man mit dem Kundenservice klären, ob das Produkt auf ein anderes Abrechnungskonto umgestellt werden kann.
Depots mit Wertpapieren erfordern eine gesonderte Behandlung. Ein Depot kann nicht einfach aufgelöst werden, wenn sich darin noch Aktien oder Fonds befinden. Hier hat man zwei Möglichkeiten: Entweder man verkauft die Wertpapiere vor der Kündigung oder man überträgt das gesamte Depot zu einer anderen Bank. Dieser Depotübertrag ist in Deutschland in der Regel ohne zusätzliche Kosten oder Entgelt möglich.
Bei der Kündigung von Geschäftskonten gelten oft andere Bedingungen als bei Privatkonten. Ein Blick in die Geschäftsbedingungen ist hier besonders ratsam. Der Prozess der Kontoauflösung ist jedoch im Grunde derselbe.
Fazit: Ein geplanter Wechsel ist ein guter Wechsel
Die Kündigung von einem Postbank Konto ist ein formaler Akt, der mit der richtigen Vorbereitung zügig und ohne Probleme abgewickelt werden kann. Ein vollständiges Kündigungsschreiben, der richtige Versandweg und die rechtzeitige Information aller Zahlungspartner sind die entscheidenden Bausteine für einen erfolgreichen Wechsel. Wer den Aufwand scheut, kann sich unseres digitalen Services bedienen, der den gesamten Prozess übernimmt und für eine reibungslose Abwicklung sorgt:
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Im Folgenden werden nun noch die meistgestellten Fragen zum Thema kurz beantwortet.
Welche Kündigungsfrist muss bei einem Postbank Girokonto beachtet werden?
In der Regel gibt es für ein Girokonto bei der Postbank keine spezielle Kündigungsfrist. Man kann es jederzeit kündigen. Ein Blick in die individuellen Vertragsunterlagen schafft endgültige Klarheit.
Entstehen Kosten bei der Kündigung des Postbank Kontos?
Die Kontoauflösung selbst ist kostenlos. Es fällt kein Entgelt für die Schließung an. Kosten können lediglich für den postalischen Versand des Kündigungsschreibens per Einschreiben entstehen.
Was muss ich tun, wenn ich mein restliches Guthaben erhalten möchte?
Im Kündigungsschreiben muss die IBAN eines anderen Kontos angegeben werden. Die Postbank wird das verbleibende Guthaben nach der Bearbeitung der Kündigung auf dieses Konto überweisen.
Wie kündigt man ein Gemeinschaftskonto bei der Postbank?
Bei einem Gemeinschaftskonto müssen alle eingetragenen Kontoinhaber die Kündigung unterschreiben. Ein Brief, der von allen Parteien unterzeichnet ist, ist hier der korrekte Weg.
Kann ich mein Postbank Konto auch online oder per E-Mail kündigen?
Eine Kündigung per einfacher E-Mail wird meist nicht akzeptiert. Im Online Banking Bereich oder in der App gibt es keine direkte Funktion zur Kontokündigung. Der sicherste Weg ist unser Kündigungsservice, die schriftliche Kündigung per Post oder die persönliche Abgabe in einer Filiale.
Was passiert, wenn mein Konto einen negativen Saldo aufweist?
Ein Konto kann nicht gekündigt werden, solange es im Minus ist, beispielsweise durch die Nutzung des Dispositionskredits. Vor der Kündigung muss der negative Saldo vollständig ausgeglichen werden. Erst danach kann die Bank die Kontoauflösung bearbeiten.
Wie lange dauert es, bis die Postbank das Konto nach der Kündigung schließt?
Die Bearbeitungszeit kann variieren, liegt aber in der Regel bei etwa ein bis drei Wochen nach Eingang des Kündigungsschreibens. Es ist ratsam, das Konto erst als geschlossen zu betrachten, wenn man eine schriftliche Bestätigung von der Postbank erhalten hat.