Klar kalkuliert: Festpreise im Gartenbau

Teilen Sie dies über:

Wer Wege, Terrassen oder eine neue Bepflanzung von einem Gartenbau-Betrieb ausführen lässt, landet rasch bei der Grundfrage: kalkulieren lassen oder einen festen Betrag vereinbaren? Gerade bei Erdarbeiten oder Pflasterflächen entscheidet die Vertragsart darüber, wie sicher der Endpreis ist und wie Streit vermieden wird. Ein Blick in Praxis und Recht schafft Orientierung.

 

Was ein Kostenvoranschlag wirklich bedeutet

 

Ein Kostenvoranschlag von einem Unternehmen für Gartenbau im Chiemgau oder anderswo ist eine Schätzung. Er beschreibt die geplanten Leistungen und nennt erwartete Mengen und Preise. Rechtlich ist so ein Papier nicht bindend, wenn der Betrieb transparent darlegt, warum es teurer wurde. Es braucht aber triftige Gründe: unerwartet harter Untergrund, mehr Aushub als angenommen, verdeckte Leitungen. Übliche Schwankungen von 10 bis 20 Prozent gelten oft als noch von der Schätzung gedeckt. Steigt der Betrag deutlich, muss der Betrieb frühzeitig informieren. Sonst kann man den Auftrag kürzen oder beenden.

 

Wichtig ist der Blick auf die Grundlage der Schätzung. Wurden Bodenklassen genannt? Sind Zufahrten, Entsorgung und Baustelleneinrichtung aufgeführt? Je genauer die Beschreibung, desto kleiner die Spielräume. Fehlt eine Position, landet sie später als Zusatz auf der Rechnung.

 

Wann ein Festpreis zählt – und wie er sauber vereinbart wird

 

Ein Festpreis schafft Ruhe: Für die vereinbarten Leistungen gilt der genannte Betrag. Damit das trägt, braucht es eine klare Beschreibung der Arbeit. Dazu gehören Fläche, Aufbau, Material, Stärke der Schichten, Art der Kanten, Gefälle, Entwässerung, Pflanzqualität und Pflege in den ersten Wochen. Wer nur „Terrasse 50 Quadratmeter, Pflaster grau“ notiert, öffnet Tür und Tor für Missverständnisse.

 

Festpreise stehen unter dem Vorbehalt, dass die Annahmen stimmen. Werden vorab Probeschürfe vereinbart oder ein kurzer Bodentest, sinkt das Risiko. Seriöse Betriebe kalkulieren dann mit Puffer im Preis. Für Material mit stark schwankenden Einkaufspreisen lassen sich klare Klauseln setzen: Der Preis gilt bis zum Lieferdatum X, danach Anpassung nach einem Index oder neuer Freigabe. Ohne solche Regeln droht späterer Streit.

 

Nachträge: Wenn der Boden anders ist als gedacht

 

Nachträge gehören zum Alltag. Typisch sind zusätzlicher Aushub, mehr Frostschutz oder eine geänderte Entwässerung. Entscheidend ist das Verfahren: Der Betrieb zeigt den neuen Bedarf an, beschreibt die Mehrarbeit und nennt einen Preis. Erst nach Zustimmung geht es weiter. „Das haben wir gleich mitgemacht“ wirkt zwar entgegenkommend, führt aber oft zu Ärger, wenn der Zusatz teuer war. Fotos, kurze Skizzen und messbare Mengen helfen, den Zusatz sauber einzuordnen.

 

Nicht jeder Wunsch ist ein Nachtrag aus technischem Grund. Wer während der Arbeit von Betonstein zu Naturstein wechselt, ändert den Auftrag. Das ist okay, braucht aber eine neue Vereinbarung. Pauschale Formeln wie „Mehrleistungen nach Aufwand“ taugen wenig, wenn man erst am Ende die Summe erfährt.

 

 

Stundenlohnzettel: Beleg oder Blankoscheck?

 

Arbeiten nach Stunden klingen fair, weil tatsächlich Geleistetes bezahlt wird. In der Praxis hängt alles an sauber geführten Zetteln: Datum, Namen, Beginn und Ende, kurze Beschreibung, verwendetes Gerät. Idealerweise zeichnet man täglich gegen, spätestens wöchentlich. Fehlt die Kontrolle, wachsen Stundenkonten still vor sich hin. Werden Maschinen gesondert berechnet, braucht es klare Sätze und Angaben zur Einsatzdauer.

 

Eine Bezahlung nach Stundenlohn eignet sich für kleine, unklare Aufgaben: Wurzeln freilegen, Schadstellen prüfen, ein paar Randsteine nachsetzen. Für ganze Bauabschnitte lohnt eher ein Festpreis oder Einheitspreise, sonst droht der Kostennebel.

 

Einheitspreise und Aufmaß: fair abrechnen bei Mengenänderungen

 

Einheitspreise verbinden Kalkulationssicherheit mit Flexibilität. Man einigt sich auf Preise pro Quadratmeter Pflaster, pro Kubikmeter Frostschutz oder pro Meter Rasenkante. Am Ende entscheidet das Aufmaß. Wichtig sind feste Regeln: Wie wird gemessen? Brutto oder abzüglich Ausschnitten? Welche Toleranzen gelten? Werden Schichtstärken kontrolliert?

 

Mit Einheitspreisen lassen sich Mengensteigerungen sauber abbilden, ohne jedes Mal neu zu verhandeln. Gleichzeitig schützt ein Deckel: Bis Menge X gilt der Angebotspreis, darüber kann neu kalkuliert werden. So bleiben beide Seiten handlungsfähig, wenn der Untergrund Überraschungen bereithält.

 

So bleibt das Angebot belastbar

 

  • Leistung präzise beschreiben: Aufbau, Material, Stärken, Kanten, Gefälle, Entwässerung, Bepflanzung, Pflege.
  • Risiken benennen: Boden, Leitungen, Zufahrten. Eine kurze Voruntersuchung spart später Geld.
  • Preisform wählen: Festpreis für klar definierte Teile, Einheitspreise für Mengen, Stunden nur für Unwägbarkeiten.
  • Nachtragsweg festlegen: Anzeige, Angebot, Freigabe – erst dann bauen.
  • Dokumentation sichern: Aufmaß, Fotos, Zettel zu Stunden und Maschinen, Lieferscheine.
  • Zahlung nach Fortschritt, Einbehalt für Restarbeiten, Abnahme mit Protokoll.

 

So entsteht ein Rahmen, der Betriebe fair entlohnt und Auftraggebern Planungssicherheit gibt. 

 

Auch interessant: Diese Abfallarten müssen professionell entsorgt werden.

 

Bild: https://unsplash.com/de/fotos/ein-mann-in-einem-grunen-hemd-halt-ein-paar-gartengerate-in-der-hand-ppTZiBwULsw

Verbraucherschutz Vertrauens-Index

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns und wir helfen 
Ihnen weiter.

Tomke Schwede

Ihr persönlicher Experte

Schreiben Sie mir eine E-Mail:

info@verbraucherschutz.tv

Sie könnten interessiert sein