Kündigung: Wann kann man eine Abfindung bekommen?

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Eine Kündigung ist für Arbeitnehmer oft ein schwerer Schlag. Sie bedeutet nicht nur den Verlust des Arbeitsplatzes, sondern auch eine Phase der Unsicherheit. In diesem oft emotional aufgeladenen Moment stellt sich schnell die Frage: Besteht ein Anspruch auf Abfindung? Diese Zahlung soll den Arbeitnehmer für den Verlust seines Arbeitsplatzes und die damit verbundenen Nachteile entschädigen. Doch wann genau hat man Anspruch auf eine Abfindung, und welche Faktoren spielen dabei eine Rolle? Die Rechtslage ist komplex, und es gibt viele Missverständnisse. Dieser Artikel beleuchtet daher die verschiedenen Szenarien, in denen eine Abfindung gezahlt wird, und gibt Einblicke in die rechtlichen Grundlagen.

 

Kein gesetzlicher Anspruch – Die überraschende Wahrheit

 

Der erste und vielleicht wichtigste Punkt vorab: Es gibt in Deutschland keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung. Viele Arbeitnehmer gehen fälschlicherweise davon aus, dass ihnen bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses automatisch eine solche Zahlung zusteht. Dies ist jedoch nur in Ausnahmefällen der Fall. Die Abfindung ist primär eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und soll die wirtschaftlichen Nachteile abmildern. Sie wird meist freiwillig vom Arbeitgeber gezahlt oder ist das Ergebnis von Verhandlungen. Die Höhe einer Abfindung ist ebenfalls nicht gesetzlich festgelegt, sondern hängt von verschiedenen Faktoren ab. Einen Anwalt wegen einer Kündigung finden und beauftragen, empfiehlt sich.

 

Die häufigsten Wege zur Abfindung

 

Obwohl es keinen generellen gesetzlichen Anspruch gibt, existieren verschiedene Konstellationen, in denen eine Abfindung ins Spiel kommt. Diese sind oft das Ergebnis von Kompromissen, rechtlichen Vorgaben oder betriebswirtschaftlichen Entscheidungen.

 

Abfindungsangebote des Arbeitgebers bei betriebsbedingter Kündigung

 

Eine der häufigsten Situationen, in denen eine Abfindung angeboten wird, ist die betriebsbedingte Kündigung. Wenn ein Unternehmen Umstrukturierungen vornimmt, Abteilungen schließt oder ganze Standorte verlagert, kann dies zu Entlassungen führen. Um langwierige und kostspielige Kündigungsschutzklagen zu vermeiden, bieten Arbeitgeber in solchen Fällen oft von sich aus eine Abfindung an. Dieses Angebot soll den Arbeitnehmer dazu bewegen, auf eine Klage zu verzichten. Die Höhe der Abfindung kann dabei stark variieren und hängt unter anderem von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und dem Alter des Arbeitnehmers ab. Manchmal gibt es auch Sozialpläne, die konkrete Abfindungsregelungen für eine größere Zahl von Arbeitnehmern festlegen.

 

Die Kündigungsschutzklage als Druckmittel

 

Der häufigste Weg, eine Abfindung zu erzielen, führt über eine Kündigungsschutzklage. Erhebt ein Arbeitnehmer Klage gegen seine Kündigung, um die Wirksamkeit der Kündigung gerichtlich überprüfen zu lassen, kommt es in vielen Fällen zu einem Vergleich vor Gericht. Ziel des Arbeitgebers ist es, das Risiko zu minimieren, dass die Kündigung für unwirksam erklärt wird und er den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen oder hohe Nachzahlungen leisten muss. Um diesen Unsicherheiten aus dem Weg zu gehen, wird oft ein Vergleich angeboten, der die Zahlung einer Abfindung gegen die Rücknahme der Kündigungsschutzklage vorsieht. Dies ist für beide Seiten oft die pragmatischste Lösung, da ein Gerichtsverfahren zeitaufwendig und emotional belastend sein kann. Die Höhe der Abfindung wird in diesem Rahmen oft basierend auf der sogenannten „Faustformel“ berechnet, die einen halben Bruttomonatsverdienst pro Beschäftigungsjahr vorsieht. Diese Formel ist jedoch nur ein Richtwert, und die tatsächliche Summe kann davon abweichen.

 

Auflösungsurteil des Arbeitsgerichts

 

In seltenen Fällen kann auch das Arbeitsgericht die Auflösung des Arbeitsverhältnisses anordnen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer Abfindung verurteilen. Dies geschieht, wenn dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses aus bestimmten Gründen nicht zugemutet werden kann, obwohl die Kündigung unwirksam ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer so nachhaltig gestört ist, dass eine weitere Zusammenarbeit unmöglich erscheint. Auch hier wird die Höhe der Abfindung vom Gericht festgelegt, wobei die persönlichen und wirtschaftlichen Umstände des Arbeitnehmers berücksichtigt werden.

 

Wichtige Faktoren bei der Abfindungshöhe

 

Die Höhe einer Abfindung ist, wie bereits erwähnt, nicht festgeschrieben, sondern das Ergebnis von Verhandlungen und individuellen Umständen. Mehrere Faktoren spielen dabei eine Rolle:

 

Dauer der Betriebszugehörigkeit

 

Ein wesentlicher Faktor ist die Dauer der Betriebszugehörigkeit. Je länger ein Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt war, desto höher fällt in der Regel die Abfindung aus. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass langjährige Mitarbeiter oft größere Schwierigkeiten haben, einen neuen Job zu finden, und dass sie über die Jahre hinweg zur Wertschöpfung des Unternehmens beigetragen haben.

 

Alter des Arbeitnehmers

 

Auch das Alter des Arbeitnehmers kann eine Rolle spielen. Ältere Arbeitnehmer haben es auf dem Arbeitsmarkt oft schwerer, eine neue Anstellung zu finden. Daher kann das Alter bei der Berechnung der Abfindungshöhe berücksichtigt werden, um die erhöhten Schwierigkeiten bei der Jobsuche zu kompensieren.

 

Höhe des bisherigen Gehalts

 

Die Höhe des letzten Bruttomonatsgehalts ist ebenfalls entscheidend. Die Faustformel für Abfindungen sieht in der Regel einen halben oder einen ganzen Bruttomonatsverdienst pro Beschäftigungsjahr vor. Daher hat ein höheres Gehalt auch eine höhere Abfindung zur Folge.



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Bildquelle: https://pixabay.com/photos/man-manager-boss-kaufmann-6027281/

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