Selbstbestimmt Abschied nehmen: Wie viel Einfluss Angehörige auf die Trauerfeier haben

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Wenn Sie einen geliebten Menschen verloren haben, stehen Sie vor vielen schwierigen Entscheidungen. Eine der wichtigsten Fragen dabei ist: Wer darf eigentlich über die Gestaltung der Trauerfeier bestimmen? Diese Frage führt oft zu Spannungen zwischen Angehörigen, besonders wenn unterschiedliche Vorstellungen aufeinandertreffen. Während die einen eine große Feier wünschen, bevorzugen andere einen stillen Abschied im kleinen Kreis. Rechtlich ist die Situation jedoch klarer geregelt, als viele denken. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Rechte Sie als Angehöriger haben und wie Sie sich gegen unzulässige Bevormundung wehren können.

 

Die rechtliche Hierarchie: Bestattungspflichtige vor Erben

Das deutsche Bestattungsrecht kennt eine klare Hierarchie der Entscheidungsbefugnis. Bestattungspflichtige haben das Bestimmungsrecht – nicht automatisch die Erben. Diese Reihenfolge ist gesetzlich festgelegt: Ehepartner und Lebenspartner stehen an erster Stelle, gefolgt von Kindern, Eltern, Geschwistern, Großeltern und Enkelkindern. Wichtig zu wissen: Wer die Kosten trägt, darf noch lange nicht entscheiden. Die Kostentragungspflicht liegt bei den Erben, das Bestimmungsrecht jedoch bei den Bestattungspflichtigen. Eine einfache Beerdigung kostet durchschnittlich 7.930 Euro. Bei Streit zwischen mehreren Angehörigen hat derjenige das letzte Wort, der laut Bestattungsgesetz vorrangig zur Entscheidung berufen ist.

 

Thomas Balan, Bestatter in Wolfratshausen, erklärt dazu:
„Viele Familien sind überrascht, dass Erben oft zahlen müssen, aber nichts mitbestimmen dürfen. Das kann zu Konflikten führen – deshalb ist es so wichtig, diese Zuständigkeiten rechtzeitig zu klären.“

 

Der Wille des Verstorbenen als oberste Richtschnur

 

Über allen Entscheidungen der Angehörigen steht der erklärte oder mutmaßliche Wille des Verstorbenen. Hat jemand zu Lebzeiten konkrete Wünsche zur Bestattung geäußert, sind diese bindend. In einer Bestattungsverfügung können Sie bereits zu Lebzeiten festhalten, wie Ihre Trauerfeier gestaltet werden soll und wer eingeladen werden darf. Wünscht sich der Verstorbene beispielsweise eine anonyme Beisetzung ohne Angehörige, kann die Ehefrau nicht einfach eine große Beerdigung veranlassen. Eine solche Verfügung entlastet trauernde Angehörige und sorgt dafür, dass Ihre Vorstellungen respektiert werden. Bei der Abwägung wird auch berücksichtigt, ob die Hinterbliebenen mit der gewünschten Bestattungsart leben können.

 

Gestaltungsfreiheit bei Musik, Rednern und Ablauf

Bei der konkreten Gestaltung der Trauerfeier haben Sie als bestattungspflichtiger Angehöriger weitreichende Freiheiten. Sie können die Musik auswählen, den Trauerredner bestimmen und den Ablauf der Feier festlegen. Bestatter haben die Möglichkeit, gut auf Ihre individuellen Wünsche einzugehen und die Trauerfeier entsprechend zu gestalten. Sie können selbst eine Trauerrede halten und die Feier aktiv mitgestalten. Auch die Auswahl der Musik lässt sich mit dem Trauerredner besprechen. Wichtig ist: Diese Gestaltungsfreiheit liegt primär bei den Bestattungspflichtigen, nicht bei anderen Angehörigen oder Erben. Lassen Sie sich nicht von Bestattern einreden, dass bestimmte Wünsche nicht umsetzbar seien, wenn diese rechtlich zulässig sind.

 

Vorgaben von Kommunen, Kirchen und Friedhöfen

 

Ihre Gestaltungsfreiheit stößt an bestimmte Grenzen, die durch Friedhofsordnungen, kirchliche Bestimmungen und kommunale Regelungen vorgegeben sind. Jeder Friedhof hat eigene Regeln bezüglich Grabgestaltung, Trauerfeier und Beisetzung. Kirchliche Bestattungen unterliegen zusätzlichen liturgischen Vorgaben. Kommunale Regelungen können Lautstärke, Dauer oder bestimmte Rituale betreffen. Diese Vorgaben sind rechtlich bindend und müssen beachtet werden. Informieren Sie sich vorab über die jeweiligen Bestimmungen des gewählten Friedhofs oder der Kirche. Bei Unklarheiten können Sie direkt bei der Friedhofsverwaltung oder dem Pfarramt nachfragen. Alternative Bestattungsformen wie Waldbestattungen haben eigene Regelwerke, die Sie kennen sollten.

 

Schutz vor Bevormundung durch Bestatter und Behörden

Manchmal versuchen Bestatter oder Behörden, Ihre Gestaltungsfreiheit unzulässig einzuschränken. Dagegen können Sie sich wehren. Bestatter sind Dienstleister und müssen Ihre rechtmäßigen Wünsche umsetzen. Lassen Sie sich nicht einreden, dass bestimmte Gestaltungselemente unmöglich seien, wenn diese gesetzlich erlaubt sind. Bei Problemen mit Behörden können Sie sich an die Aufsichtsbehörde wenden oder rechtlichen Beistand suchen. Dokumentieren Sie alle Gespräche und Vereinbarungen schriftlich. Holen Sie bei größeren Ausgaben mehrere Kostenvoranschläge ein. Ehepartner und Kinder haben übrigens ein Recht darauf, an der Bestattung zumindest an der Grabstelle teilzunehmen. Ein Zugangsrecht zur Trauerhalle besteht jedoch nicht.

 

Alternative Abschiedsformen: Weltlich, im Wald oder zuhause

Neben traditionellen Bestattungen gibt es verschiedene alternative Abschiedsformen, die Sie wählen können. Weltliche Trauerfeiern ohne religiösen Bezug sind in Deutschland möglich und werden von freien Trauerednern durchgeführt. Waldbestattungen erfreuen sich wachsender Beliebtheit und haben eigene Regelungen. Dabei wird die Urne in einem Bestattungswald beigesetzt. Häusliche Abschiede sind in begrenztem Umfang möglich, etwa wenn der Verstorbene zu Hause aufgebahrt wird. Jede Alternative hat spezielle rechtliche Rahmenbedingungen, die Sie beachten müssen. Informieren Sie sich vorab über die Möglichkeiten in Ihrer Region. Nicht alle Bestattungsformen sind überall verfügbar. Ihr Bestatter sollte Sie über die verschiedenen Optionen aufklären können.

 

Fazit: Ihr Recht auf einen würdevollen Abschied

Sie haben das Recht auf einen würdevollen Abschied nach Ihren Vorstellungen. Als bestattungspflichtiger Angehöriger können Sie die Trauerfeier weitgehend selbst gestalten, solange Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen beachten. Lassen Sie sich nicht bevormunden und setzen Sie Ihre Rechte durch. Der Wille des Verstorbenen steht dabei immer an erster Stelle. Nutzen Sie die Möglichkeit einer Bestattungsverfügung, um Ihre eigenen Wünsche zu dokumentieren. Bei Problemen scheuen Sie sich nicht, professionelle Hilfe zu suchen. Ein würdevoller Abschied ist wichtig für den Trauerprozess und das Gedenken an den Verstorbenen.

 

Bildquelle: https://unsplash.com/de/fotos/eine-frau-arrangiert-blumen-in-einem-weidenkorb-7lFyqm23eMo

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