Wenn ein geliebter Mensch verstirbt, wünschen sich viele Angehörige einen würdevollen Abschied in vertrauter Atmosphäre, die in schweren Stunden Trost spenden kann. Die Aufbahrung zu Hause ermöglicht es, diese letzten gemeinsamen Stunden im eigenen Zuhause zu verbringen – eine legale Alternative zur Aufbahrung im Bestattungshaus. Dabei unterscheidet man zwischen offener und geschlossener Aufbahrung. Bei der offenen Variante liegt der Verstorbene sichtbar aufgebahrt und kann noch einmal berührt werden, während bei der geschlossenen Aufbahrung der Sarg verschlossen bleibt. Beide Formen der Aufbahrung zu Hause bieten Raum für persönliche Rituale und einen individuellen Abschied in der gewohnten Umgebung. Diese Möglichkeit wird in Deutschland zunehmend genutzt – doch unter welchen Voraussetzungen ist eine Hausaufbahrung tatsächlich erlaubt?
Rechtliche Grundlagen: Was die Landesbestattungsgesetze erlauben
In Deutschland ist die Hausaufbahrung grundsätzlich erlaubt – Bestatter wie das Bestattungsinstitut Pietät aus Regensburg begleiten Angehörige dabei mit fachlicher Erfahrung und regionaler Kenntnis der Vorschriften. Die konkreten Bedingungen sind in den jeweiligen Landesbestattungsgesetzen geregelt und unterscheiden sich teils erheblich. In den meisten Bundesländern ist eine Aufbahrung im privaten Umfeld für maximal 36 Stunden nach Eintritt des Todes erlaubt. Danach muss der Verstorbene in die Obhut eines Bestatters übergeben werden.
Für eine Verlängerung dieser Frist ist eine Genehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde erforderlich. Diese prüft individuelle Umstände wie Jahreszeit, Räumlichkeiten und Temperatur. Das Genehmigungsverfahren erfordert einen schriftlichen Antrag mit Begründung und wird meist am selben Tag bearbeitet. Die Regelungen variieren zwischen den Bundesländern erheblich. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften drohen Bußgelder. Die zuständige Ordnungsbehörde ist in der Regel das örtliche Ordnungsamt der Gemeinde oder Stadt.
Totenschein und Meldepflicht: Wer muss informiert werden?
Nach einem Todesfall müssen Sie zunächst einen Totenschein ausstellen lassen. Diesen kann der Hausarzt, ein Krankenhaus-Arzt oder der ärztliche Bereitschaftsdienst (Telefon 116 117) ausstellen. Ohne gültigen Totenschein können weitere Schritte nicht eingeleitet werden. Anschließend informieren Sie innerhalb von 24 Stunden das örtliche Standesamt über den Todesfall.
Gleichzeitig sollten Sie bei geplanter Hausaufbahrung auch die zuständige Ordnungsbehörde – das Ordnungsamt der Gemeinde oder Stadt je nach Wohnort – kontaktieren. Ein Bestatter kann Sie bei diesen formalen Schritten unterstützen und die notwendigen Meldungen übernehmen. Wichtig ist, dass Sie alle Fristen einhalten und die erforderlichen Dokumente wie Personalausweis, Familienstammbuch und weitere Unterlagen vollständig vorlegen.
Hygienische Versorgung und praktische Anforderungen
Für eine Hausaufbahrung ist eine hygienische Versorgung des Verstorbenen unerlässlich. Diese umfasst die professionelle Reinigung, das würdevolle Ankleiden und die Grundversorgung des Leichnams. Bei längerer Aufbahrung wird oft eine thanatopraktische Behandlung durchgeführt. Hierbei handelt es sich um eine spezielle Konservierung zur Erhaltung des natürlichen Erscheinungsbildes.
Die Räumlichkeiten sollten kühl (unter 18 Grad), gut belüftet und für Besucher zugänglich sein. Ein separater, ruhiger Raum eignet sich am besten für die Hausaufbahrung. Wichtige praktische Aspekte sind ausreichend Platz für Blumenschmuck und Kerzen sowie die Möglichkeit, den Sarg später sicher zu transportieren. Desinfektionsmaßnahmen mit entsprechender Schutzkleidung gehören ebenfalls zu den hygienischen Anforderungen. Die Kosten für die professionelle Versorgung variieren je nach Aufwand zwischen 200 und 500 Euro.
Organisation und Ablauf: Rolle des Bestatters
Nachdem die hygienischen Voraussetzungen geklärt sind, übernimmt ein erfahrener Bestatter die professionelle Vorbereitung und Organisation der Hausaufbahrung. Er sorgt für die hygienische und ästhetische Versorgung des Verstorbenen und stellt das gewohnte Erscheinungsbild wieder her. Auch wenn der Tod im Krankenhaus oder Pflegeheim eingetreten ist, kann eine Hausaufbahrung durchgeführt werden – vorausgesetzt, es liegt eine natürliche Todesursache vor.
Der Bestatter organisiert dann die Überführung nach Hause und kümmert sich um alle notwendigen Formalitäten wie Behördengänge und Genehmigungen. Er stellt auch notwendige Ausrüstung wie Kühlsysteme und Beleuchtung bereit. Idealerweise sollten Sie den Bestatter innerhalb von 2-3 Stunden nach dem Todesfall kontaktieren. Er berät Sie auch bei der Gestaltung der Aufbahrung und steht während der gesamten Zeit zur Seite.
Verlängerung der Aufbahrungszeit: Wann ist mehr als 36 Stunden möglich?
Eine Verlängerung über 36 Stunden hinaus ist mit Genehmigung der Ordnungsbehörde möglich. Diese prüft verschiedene Faktoren wie die Jahreszeit, die Beschaffenheit der Räumlichkeiten und die Temperatur. In den kühleren Monaten sind die Chancen für eine Verlängerung oft besser als im Sommer, da gut belüftete, kühle Räume den Antrag zusätzlich unterstützen. Wichtig ist, dass Sie den Antrag frühzeitig stellen und Ihr Anliegen nachvollziehbar begründen – etwa durch familiäre Umstände oder die Anreise entfernter Verwandter. Die Behörde entscheidet individuell und kann zusätzliche Auflagen wie eine intensivere thanatopraktische Behandlung verlangen. Die Bearbeitung dauert meist nur wenige Stunden. Für das Genehmigungsverfahren können Gebühren von 50 bis 150 Euro anfallen.
Wann ist eine Hausaufbahrung sinnvoll und gewünscht?
Eine Hausaufbahrung bietet sich an, wenn Sie einen persönlichen, intimen Abschied wünschen. Kulturelle oder religiöse Traditionen können ebenfalls eine Rolle spielen. Beispielsweise ist die Aufbahrung zu Hause in vielen christlichen Traditionen, bei orthodoxen Familien oder bestimmten kulturellen Hintergründen besonders geschätzt.
Darüber hinaus kann die vertraute Umgebung besonders für Familien mit kleinen Kindern oder älteren Angehörigen hilfreich sein, da sie Sicherheit und Geborgenheit in der schweren Trauerzeit vermittelt. Psychologisch ermöglicht die Hausaufbahrung einen natürlicheren Umgang mit dem Tod und kann bei der Trauerverarbeitung unterstützen, indem sie Zeit für ein bewusstes Abschiednehmen in gewohnter Atmosphäre schafft. Auch wenn der Verstorbene sein Leben lang eine besondere Verbindung zum eigenen Zuhause hatte, kann dies ein wichtiger Grund sein.
Nicht geeignet ist sie bei beengten Wohnverhältnissen oder wenn Familienmitglieder emotional noch nicht bereit für diesen intensiven Abschied sind. Letztendlich ist es eine sehr persönliche Entscheidung, die Sie gemeinsam mit allen Beteiligten unter Berücksichtigung der Wünsche des Verstorbenen in Ruhe treffen sollten.
Fazit: Unterstützung und pietätvoller Umgang in schwerer Zeit
Eine Hausaufbahrung erfordert professionelle Begleitung und sorgfältige Planung. Scheuen Sie sich nicht, Unterstützung anzunehmen – sowohl von Bestattern als auch von Freunden und Familie. Trauerbegleiter können Ihnen helfen, diese schwere Zeit zu bewältigen und den Abschied würdevoll zu gestalten. Wichtig ist ein würdevoller, respektvoller Umgang mit dem Verstorbenen und allen Beteiligten. Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen, und gestalten Sie den Abschied nach Ihren Wünschen und Vorstellungen. Eine Hausaufbahrung kann ein wertvoller Baustein im Trauerprozess sein und Ihnen helfen, Frieden mit dem Verlust zu finden.
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