Schwere Zeiten für Telefon- und Internet-Abzocker

Das am 27. März 2009 im Bundestag abgesegnete neue Verbraucherschutzgesetz regelt durch neue Vorgaben den Vertragsabschluss per Telefon und Internet ganz neu. Anbieter dürfen in Zukunft nicht mehr anonym bei zukünftigen Kunden anrufen. Auch wird es definitiv keine Möglichkeit mehr geben, Widerrufsfristen seitens der Anbieter zu verkürzen.

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Bei abgeschlossenen Verträg wird die Rücktrittsfrist so lang verlängert, bis eine ordentliche Unterschrift des Kunden den neuen Vertrag oder den Vertragswechsel wirklich offiziell macht. Greifbarste Neuerung ist, dass Kunden in jedem Fall innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten können. Dies bedeutet de facto das Ende jeder Internet-Abzocke in den bislang vorliegenden Variationen. Klauseln wie z.B. die vermeintliche Aushebelung des Widerufes durch Ausnutzung des Angebotes – wie es z.B. 99downloads praktiziert – werden dann endgültig unwirksam.

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