Granini Orangensaft Mogelpackung – die Mogelpackung des Jahres 2024

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Die Verbraucherzentrale Hamburg hat den Trinkgenuss Orange von Eckes-Granini zur Mogelpackung des Jahres 2024 erklärt – ein Negativpreis, der auf besonders dreiste Fälle von Verbrauchertäuschung hinweist. Über 32.000 Verbraucherinnen und Verbraucher nahmen an der Online-Umfrage teil, fast die Hälfte stimmte für das Getränk. Damit steht der Granini Trinkgenuss Orange sinnbildlich für das, was Verbraucherschützer seit Jahren kritisieren: versteckte Preiserhöhungen, die Kundinnen und Kunden ohne klare Hinweise in Kauf nehmen müssen.

Was steckt hinter der Rezepturänderung von Eckes Granini?

Im Frühjahr 2024 änderte die Eckes-Granini Deutschland GmbH die Zusammensetzung des Produkts. Der einst hundertprozentige Orangensaft wurde zum Orangennektar umgewandelt – das bedeutet konkret: Die Menge des Orangensaftes pro Flasche wurde halbiert und durch Zuckerwasser ersetzt. Trotzdem blieb der Verkaufspreis im Handel gleich. Bezogen auf den Fruchtgehalt entspricht das einer Verdopplung des Preises.

Besonders kritisch: Die Verpackung wurde kaum verändert. Die bisherige Kennzeichnung mit „100 % Fruchtsaft“ verschwand zwar, doch ein transparenter Hinweis auf den neuen Fruchtsaftanteil von 50 % fehlt. Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher bleibt so unklar, was genau sie nun kaufen – und zu welchem Preis.

Welche Begründung gibt der Hersteller für die Änderung?

Der Hersteller Eckes Granini verweist auf gestiegene Rohstoffkosten. Wegen Ernteausfällen durch Klimawandel und Pflanzenkrankheiten sei die weltweite Produktion von Orangensaftkonzentrat stark eingebrochen. In einer offiziellen Stellungnahme erklärte das Unternehmen, man habe sich gezwungen gesehen, den Saft durch einen Nektar mit geringerem Fruchtanteil zu ersetzen, um die Verfügbarkeit zu sichern und die unverbindlichen Preisempfehlungen stabil zu halten.

Das Argument mag auf den ersten Blick nachvollziehbar erscheinen. Doch die Verbraucherzentrale Hamburg betont: Verzicht auf wertvolle Zutaten bei gleichbleibendem Preis ist eine Form der Skimpflation – eine Verbrauchertäuschung, die dringend klar gekennzeichnet werden müsste.

Wie deutlich ist die Preiserhöhung tatsächlich?

Die Preissteigerung wird durch einen Blick auf den Fruchtsaftanteil besonders deutlich. Hier eine vereinfachte Übersicht:

Produktversion Fruchtsaftanteil Verkaufspreis Preis je 100 % Saft
Vorher: 100 % Orangensaft 1 Liter 2,49 € 2,49 €
Nachher: 50 % Orangennektar 1 Liter 2,49 € 4,98 €

Die Menge des Orangensaftes pro Flasche wurde halbiert, doch der Preis blieb unverändert. Damit ist der effektive Preis für den Saftanteil doppelt so hoch – eine klassische Mogelpackung, die kaum nachvollziehbar als „preisgleiches Produkt“ durchgeht.

Was sagen Verbraucherinnen und Verbraucher zur Wahl?

Die öffentliche Reaktion auf die Wahl zur Mogelpackung des Jahres 2024 war eindeutig. In der Online-Abstimmung der Verbraucherzentrale Hamburg wurden 32.441 Stimmen abgegeben – ein neuer Rekord. Fast 15.700 Stimmen entfielen auf den Trinkgenuss Orange von Eckes Granini, was einem Stimmenanteil von 48,4 % entspricht. Die hohe Beteiligung zeigt, wie sehr das Thema Verbraucherrechte und mehr Preisklarheit und Wahrheit Menschen bewegt.

Zahlreiche Rückmeldungen im Netz bestätigen: Viele Verbraucherinnen und Verbraucher fühlen sich durch das Produkt getäuscht. Die kaum veränderte Flasche, der gleich gebliebene Preis und die fehlende Angabe zum neuen Fruchtsaftgehalt sorgten für Empörung – nicht nur über das Produkt selbst, sondern auch über das Fehlen gesetzlicher Kennzeichnungspflichten.

Wie haben andere Mogelpackungen abgeschnitten?

Neben Granini standen vier weitere Produkte zur Wahl. Auch sie wurden wegen versteckten Preiserhöhungen nominiert. Die Platzierungen im Überblick:

Top 5 der Mogelpackung des Jahres 2024:

  1. Granini Trinkgenuss Orange – 48,4 % der Stimmen
  2. Lebensbaum Tomaten-Gewürzsalz – Inhalt halbiert, Preis +1 €
  3. Cremissimo Vanilleeis – 900 statt 1300 ml, Preis gleich
  4. Dove Duschcreme – weniger Inhalt, doppelt so teuer
  5. Biscotto Waffelblättchen – von 200 auf 100 g reduziert, Preis konstant

Auffällig ist: Während weniger Mogelpackungen erfasst wurden als im Vorjahr, stiegen die durchschnittlichen Preissteigerungen deutlich an – laut Verbraucherzentrale um 31,5 % im Vergleich zu 23,5 % in 2023. Das Produkt von Granini ist also kein Einzelfall, sondern Teil eines breiteren Trends.

Welche Konsequenzen fordert die Verbraucherzentrale Hamburg?

Die Verbraucherzentrale fordert gesetzliche Reformen. Hersteller sollen Mogelpackungen klar kennzeichnen müssen – etwa durch verpflichtende Angaben zur alten und neuen Füllmenge oder durch deutlich sichtbare Warnhinweise, wie sie etwa in Frankreich, Brasilien oder Ungarn bereits vorgeschrieben sind.

Konkret wird gefordert:

  • Transparente Etikettierung bei Rezepturänderung
  • Verkleinerung der Verpackung bei geringerem Inhalt
  • Kennzeichnungspflicht bei Shrink- oder Skimpflation
  • Begrenzung von Luftanteilen in Verpackungen

Shrink und Skimpflation brauchen wir mehr denn je eine gesetzliche Antwort“, so Verbraucherschützer Armin Valet. Denn nur mit klaren Regeln lässt sich verhindern, dass weitere Produkte wie der Trinkgenuss Orange zu Schmähpreisträgern werden.

Wie lässt sich solche Verbrauchertäuschung künftig vermeiden?

Neben politischen Maßnahmen bleibt auch das Verhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher entscheidend. Wer Produkte gezielt meidet, die durch Intransparenz oder versteckte Preissteigerungen auffallen, sendet ein klares Signal an die Hersteller.

Fünf Tipps gegen Mogelpackungen:

  • Zutatenlisten bei Rezepturänderungen sorgfältig lesen
  • Füllmengen und Grundpreise vergleichen
  • Mogelpackungen auf verbraucherzentrale.de melden
  • Medienberichte und Listen zur Mogelpackung des Jahres verfolgen
  • Unternehmen bei Bedarf direkt kontaktieren und Rückmeldung geben

Verbraucherschützer fordern zusätzlich, die politische Aufmerksamkeit für das Thema zu erhöhen. Nur dann wird es echte Fortschritte bei der Preisklarheit und Wahrheit geben – ganz im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher.

Ein Denkzettel für Eckes Granini – und ein Weckruf für die Politik

Der Fall Granini Trinkgenuss Orange steht sinnbildlich für ein wachsendes Problem im deutschen Einzelhandel: versteckte Preissteigerungen, kaschiert durch Rezepturänderungen und mangelhafte Kennzeichnung. Die Auszeichnung zur Mogelpackung des Jahres 2024 durch die Verbraucherzentrale Hamburg ist mehr als nur ein symbolischer Akt – sie ist ein Appell an Hersteller, Handel und Gesetzgeber.
Denn der Wunsch der Verbraucherinnen und Verbraucher nach Preisklarheit und Wahrheit ist längst kein Nischenthema mehr, sondern Ausdruck eines tiefen Vertrauensverlustes.

Ob Trinkgenuss Orange von Eckes Granini oder andere Produkte: Nur durch transparente Produktgestaltung, verpflichtende Kennzeichnungen und eine konsequente Verbraucherpolitik lässt sich vermeiden, dass Kunden künftig für halbierten Orangensaft doppelt zahlen.

Bildquelle: https://www.istockphoto.com/de/foto/junge-frau-trinkt-orangensaft-gm1393418852-449292086

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