Berater von Commerzbank und Dresdner Bank haben in der Vergangenheit zahlreiche Fonds, Zertifikate und sonstige Anlagen vermittelt – nicht immer mit den von den Anlegern erhofften Ergebnissen. Heute müssen sich viele Berater den Vorwurf gefallen lassen, die Beratung nicht immer ganz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und sonstiger Bestimmungen vorgenommen zu haben. Darauf können Anleger sich bei Schadensersatzforderungen berufen, wobei aber nicht vergessen werden darf, dass Ende 2011 für viele solcher Ansprüche gegen Commerzbank und Dresdner Bank Verjährungsfristen ablaufen und die Verjahrung droht.
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
Dr. Ralf Stoll, Rechtsanwalt bei www.dr-stoll-kollegen.de: „In diesen Gesprächen wurden Anlegern, die sich an offenen Fonds oder geschlossenen Fonds, Aktienfonds, Hybridanleihen, Zertifikaten und Zinsswaps beteiligen wollten, oftmals nur die halbe Wahrheit erzählt, z.B. in dem wesentliche Risiken der Anlage unter den Tisch gekehrt wurden und nur die Rendite etc. hervorgehoben wurde. Viele Anleger waren dabei meist nur auf der Suche nach einer sicheren Altersvorsorge, empfohlen wurden ihnen mitunter aber von der Commerzbank und der Dresdner Bank spekulative Zertifikate, Aktienfonds und risikobehaftete Anlagen wie offene Immobilienfonds und geschlossene Fonds.“
Dr. Ralf Stoll von der Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen, die selbst bereits hunderte geschädigter Anleger gegen die Commerzbank wegen Falschberatung bezüglich Anlagen wie offenen Immobilienfonds, Zertifikaten, Aktienfonds oder geschlossenen Fonds vertritt, teilt hierzu mit: „Viele Anleger, die Finanzanlagen von der Commerzbank und der Dresdner Bank vermittelt bekommen haben, wurden nicht ordnungsgemäß – im Sinne der Grundsätze, die der BGH in seiner anlegerfreundlichen Rechtsprechung aufgestellt hat – beraten. Die Erfahrung hat uns gezeigt, dass Anlegern von der Commerzbank oder der Dresdner Bank häufig die Risiken der Anlagen oder die erhaltenen Provisionen (Kick-Backs) verschwiegen wurden.“
Gerade aber über die Kick-Backs, die die Commerzbank oder Dresdner Bank für die erfolgreiche Vermittlung der Anlage von der jeweiligen Fondsgesellschaft erhalten haben, muss nach dem BGH aber dringend aufgeklärt werden. Ansonsten droht nämlich der Interessenkonflikt, dem die Dresdner Bank oder Commerzbank unterliegt, dem Anleger gegenüber nicht offengelegt zu werden, sodass dieser das Eigeninteresse, das die Commerzbank oder Dresdner Bank an der Vermittlung der Anteile an den offenen Immobilienfonds, Aktienfonds, geschlossenen Fonds etc. innehat, nicht erkennen kann. In diesen Fällen liegt folglich eine fehlerhafte Anlageberatung vor, sodass Schadensersatzansprüche erhoben werden können.
Erst kürzlich hat die Commerzbank in einem von der Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen geführten Ombudsmannverfahren zugegeben, dass sie bei dem offenen Immobilienfonds DEGI International Kick-Back-Zahlungen erhalten hat. Im weiteren Sinne hat die Commerzbank damit also zugegeben, dass sie bezüglich der Anlage DEGI International ihre Kunden falsch beraten und sich einer Aufklärungspflichtverletzung schuldig gemacht hat.
Geschädigte Anleger von Zertifikaten, Aktienfonds, geschlossenen Fonds (Medienfonds, Schiffsfonds, Flugzeugleasingfonds, Lebensversicherungsfonds), Hybridanleihen, Zinsswaps und offenen Immobilienfonds, die mit ihrer Anlage erhebliche Verluste erlitten haben und sich von der Commerzbank oder Dresdner Bank schlecht beraten fühlen, sollten sich deshalb umgehend an einen Spezialisten im Kapitalanlagerecht wenden, welcher überprüfen kann, ob dem Anleger ein Schadensersatzanspruch gegen die Dresdner Bank oder Commerzbank zusteht.
Vor allem sollten Anleger dies noch in diesem Jahr schleunigst tun, da viele Ansprüche zum Jahresende 2011 verjähren. Vor allem für Ansprüche aus geschlossenen Fonds, die vor dem Jahr 2002 erworben wurden, tritt eine endgültige Verjährung zum 31.12.2011 ein, was bedeutet, dass die Schadensersatzansprüche – obwohl solche dem Grunde nach bestehen – nicht mehr durchgesetzt werden können. Aber auch für andere Anlagen wie Zertifikate, Aktienfonds, offene Immobilienfonds, Zinsswaps ist immer auf eine mögliche Verjährung zu achten, die jederzeit eintreten kann. In vielen Fällen bestehen für Anleger also gute Chancen, das verlorene Geld zurückzubekommen.
Mehr Infos zu „Schadensersatz Dresdner Bank & Commerzbank“ unter www.dr-stoll-kollegen.de