Streit im Erbfall vermeiden: Warum ein Notar bei Erbrecht wichtig ist

Teilen Sie dies über:

Ein Erbfall kann emotionale und rechtliche Herausforderungen mit sich bringen. Wer sein Vermögen gezielt weitergeben möchte, sollte frühzeitig klare Regelungen treffen. Ohne Testament oder Erbvertrag greift die gesetzliche Erbfolge, die nicht immer den Wünschen des Erblassers entspricht. Ein Notar hilft dabei, Fehler zu vermeiden und rechtssichere Lösungen zu finden. Ob Testament, Erbvertrag oder Schenkung – notarielle Beratung sorgt für Klarheit und schützt vor späteren Streitigkeiten.

Dieser Artikel zeigt, welche Möglichkeiten bestehen, welche Rolle der Notar spielt und warum eine professionelle Nachlassregelung für Erben und Angehörige von großer Bedeutung ist.

Die gesetzliche Erbfolge – Wer erbt ohne Testament?

Die gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft, wenn keine Verfügung von Todes wegen, wie ein Testament oder Erbvertrag, vorliegt. Sie regelt, welche Personen in welcher Reihenfolge und zu welchen Anteilen das Vermögen des Verstorbenen (Erblassers) erben.

Erben nach Ordnungen – Wer hat Vorrang?

In der Bundesrepublik Deutschland teilt das Erbrecht die Verwandten des Erblassers in verschiedene Ordnungen ein:

  • Erste Ordnung: Abkömmlinge des Erblassers, also Kinder, Enkel und Urenkel. Sie erben zuerst. ​
  • Zweite Ordnung: Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, also Geschwister, Nichten und Neffen. Sie erben, wenn keine Erben erster Ordnung vorhanden sind.
  • Dritte Ordnung: Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, also Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen. Sie erben, wenn weder Erben erster noch zweiter Ordnung vorhanden sind.

Innerhalb dieser Ordnungen gilt das Repräsentationsprinzip: Lebt ein Erbe höherer Ordnung nicht mehr, treten dessen Abkömmlinge an seine Stelle. ​

Besondere Regelungen für Ehegatten und Lebenspartner

Der überlebende Ehegatte hat ein gesetzliches Erbrecht, dessen Anteil vom Güterstand und den vorhandenen Verwandten des Erblassers abhängt:​

  • Neben Erben erster Ordnung: Der Ehegatte erhält ein Viertel des Nachlasses.
  • Neben Erben zweiter Ordnung oder Großeltern: Der Ehegatte erhält die Hälfte des Nachlasses. ​
  • Zugewinngemeinschaft: Lebten die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, erhöht sich der Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein weiteres Viertel als pauschaler Zugewinnausgleich. ​

Bei eingetragenen Lebenspartnerschaften gelten seit 2017 die gleichen erbrechtlichen Regelungen wie für Ehegatten. Unverheiratete Paare ohne eingetragene Lebenspartnerschaft haben hingegen kein gesetzliches Erbrecht. ​

Risiken und Nachteile der gesetzlichen Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge bietet zwar eine klare Regelung, doch sie berücksichtigt nicht individuelle Wünsche des Erblassers. Oft führt sie zu unerwarteten Erbverteilungen oder Streitigkeiten unter den Erben. Besonders problematisch kann es für nicht verheiratete Partner oder Patchwork-Familien werden, da diese nach dem Gesetz oft leer ausgehen.

Um diese Risiken zu vermeiden und den Nachlass nach eigenen Vorstellungen zu regeln, ist es ratsam, ein Testament oder einen Erbvertrag zu erstellen. Eine notarielle Beratung kann dabei helfen, rechtliche Fallstricke zu umgehen und den letzten Willen klar und verbindlich festzulegen.

Wer seinen Nachlass gezielt regeln möchte, sollte sich frühzeitig von einem Notar beraten lassen. In Deutschland gibt es zahlreiche Notariate, die bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen unterstützen. Ein passender Notar lässt sich meist online oder über regionale Notarkammern finden. Wer beispielsweise in Nordrhein-Westfalen lebt, kann sich an einen Notar für Erbrecht in Köln wenden, um eine rechtssichere Nachlassgestaltung zu gewährleisten.

Die Bedeutung des Notars im Erbrecht

Ein Notar spielt im deutschen Erbrecht eine zentrale Rolle, indem er für Rechtssicherheit und Klarheit sorgt. Seine Aufgaben umfassen die Beratung, Beurkundung und Abwicklung erbrechtlicher Angelegenheiten.

Warum notarielle Beratung entscheidend ist

Eine notarielle Beratung im Erbrecht bietet mehrere Vorteile, die für eine rechtssichere und effektive Nachlassplanung unerlässlich sind:​

  • Rechtskonformität und Formwirksamkeit: Notare stellen sicher, dass Testamente und Erbverträge den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Sie achten darauf, dass alle formellen Voraussetzungen erfüllt sind, um die Gültigkeit der Dokumente zu gewährleisten. ​
  • Vermeidung von Formfehlern: Gerade bei Testamenten können kleine Formfehler große Folgen haben. Ein Notar sorgt dafür, dass solche Fehler vermieden werden. ​
  • Rechtsverbindliche Urkunden: Notarielle Urkunden haben eine hohe Beweiskraft und sind oft sofort vollstreckbar, was langwierige Gerichtsverfahren ersparen kann.
  • Steuerliche Beratung: Notare können über steuerliche Aspekte im Zusammenhang mit Erbschaften informieren und dabei helfen, die Vermögensnachfolge steueroptimiert zu gestalten, indem die künftigen Erblasser zum Beispiel bereits vor dem Todesfall teile des Erbes schenken, statt alles zu vererben. ​

Durch die Inanspruchnahme notarieller Beratung können Erblasser sicherstellen, dass ihr letzter Wille klar und rechtssicher dokumentiert ist. Dies schützt die Interessen aller Beteiligten und trägt dazu bei, den Nachlassprozess reibungslos zu gestalten und die Vermögenswerte optimiert weiterzugeben.​

Beurkundung und Verfügung von Todes wegen

Eine Verfügung von Todes wegen ist eine rechtlich verbindliche Regelung, die bestimmt, was mit dem Vermögen einer Person nach ihrem Tod geschieht. Dazu zählen insbesondere Testamente und Erbverträge. Die Beurkundung durch einen Notar spielt eine entscheidende Rolle, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

  • Das Testament kann entweder eigenhändig oder notariell errichtet werden. Ein eigenhändiges Testament muss vom Erblasser vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Fehlerhafte oder unklare Formulierungen können jedoch zu Problemen führen, weshalb ein notarielles Testament oft die bessere Wahl ist. Ein solches wird vom Notar aufgesetzt und beurkundet, sodass seine Rechtsgültigkeit zweifelsfrei feststeht.
  • Ein gemeinschaftliches Testament kann nur von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern erstellt werden. Besonders verbreitet ist das sogenannte Berliner Testament, bei dem sich die Partner gegenseitig als Erben einsetzen und ihre Kinder erst nach dem Tod des Letztversterbenden erben. Die notarielle Beurkundung sorgt dafür, dass keine widersprüchlichen Regelungen oder unbeabsichtigten Änderungen entstehen.
  • Der Erbvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung über die Vermögensnachfolge, die zwingend notariell beurkundet werden muss. Er bietet den Vorteil, dass er bindend ist und Erben sowie Dritte sich darauf verlassen können. Gerade in komplexen Familienverhältnissen oder bei der Übertragung von Unternehmen wird diese Form häufig genutzt.

Die notarielle Beurkundung stellt sicher, dass der letzte Wille rechtssicher festgehalten und nicht angefochten werden kann. Der Notar berät den Erblasser über die rechtlichen Konsequenzen und dokumentiert die Geschäftsfähigkeit, um spätere Anfechtungen zu vermeiden. Zudem werden notarielle Testamente im Zentralen Testamentsregister erfasst, was ihre Auffindbarkeit im Erbfall erleichtert. Damit wird eine rechtssichere und klare Nachlassregelung geschaffen, die den Wünschen des Erblassers entspricht und mögliche Konflikte unter den Erben vermeidet.

Testament und Erbvertrag – Gestaltungsmöglichkeiten für die Nachlassregelung

Die Regelung des eigenen Nachlasses ist ein zentraler Aspekt der persönlichen Vorsorge. In Deutschland stehen hierfür hauptsächlich zwei Instrumente zur Verfügung: das Testament und der Erbvertrag. Beide bieten unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten, um den letzten Willen individuell festzulegen.​

Testament

Ein Testament ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche Willenserklärung des Erblassers, in der er bestimmt, wer nach seinem Tod sein Vermögen erhalten soll. Es gibt verschiedene Formen der Testamentsgestaltung:​

  • Eigenhändiges Testament: Der Erblasser verfasst das Testament vollständig handschriftlich und unterschreibt es. Diese Form bietet Flexibilität und verursacht keine Notarkosten. Allerdings besteht das Risiko von Formfehlern oder Unklarheiten, die zur Unwirksamkeit führen können.​
  • Notarielles Testament: Hierbei wird das Testament von einem Notar beurkundet. Dies gewährleistet Rechtssicherheit und schützt vor Formfehlern. Zudem wird das notarielle Testament im Zentralen Testamentsregister registriert, was die Auffindbarkeit im Erbfall sicherstellt. ​

Gestaltungsmöglichkeiten im Testament

Ein Testament ermöglicht vielfältige Regelungen:​

  • Erbeinsetzung: Der Erblasser kann eine oder mehrere Personen als Erben einsetzen und deren Erbquoten festlegen.​
  • Vermächtnis: Bestimmte Gegenstände oder Geldbeträge können einzelnen Personen zugewendet werden, ohne dass diese Erben werden.​
  • Auflagen: Der Erblasser kann den Erben bestimmte Verpflichtungen auferlegen, beispielsweise die Pflege eines Grabes.​
  • Teilungsanordnung: Hierbei wird festgelegt, wie der Nachlass unter den Erben aufzuteilen ist, um Streitigkeiten zu vermeiden. ​

Erbvertrag

Der Erbvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Erblasser und einer oder mehreren Personen über die Vermögensnachfolge. Im Gegensatz zum Testament ist der Erbvertrag bindend und kann nur einvernehmlich oder unter bestimmten Voraussetzungen einseitig aufgehoben werden. Ein Erbvertrag muss stets notariell beurkundet werden.

Gestaltungsmöglichkeiten im Erbvertrag

Der Erbvertrag bietet ähnliche Gestaltungsmöglichkeiten wie das Testament, jedoch mit erhöhter Verbindlichkeit:​

  • Verbindliche Erbeinsetzung: Durch die vertragliche Bindung kann der Erbe sicher mit dem Erhalt des Nachlasses planen, was insbesondere bei Unternehmensnachfolgen relevant ist.​
  • Gegenleistungen: Der Erbvertrag kann Leistungen des zukünftigen Erben zu Lebzeiten des Erblassers vorsehen, beispielsweise Pflegeleistungen oder die Übernahme von Verpflichtungen.​
  • Erb- und Pflichtteilsverzichte: Im Rahmen des Erbvertrags können Erben auf ihren gesetzlichen Erb- oder Pflichtteil verzichten, um klare Verhältnisse zu schaffen. ​

Unterschiede zwischen Testament und Erbvertrag

Der Hauptunterschied liegt in der Bindungswirkung:​

  • Testament: Es ist einseitig und kann vom Erblasser jederzeit widerrufen oder geändert werden.​
  • Erbvertrag: Er ist bindend für alle Vertragsparteien. Änderungen sind nur gemeinsam oder unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Die Wahl zwischen Testament und Erbvertrag hängt von den individuellen Bedürfnissen und der gewünschten Flexibilität ab. Während das Testament mehr Spielraum für Änderungen bietet, gewährleistet der Erbvertrag durch seine Verbindlichkeit eine höhere Planungssicherheit für alle Beteiligten.

Welche Vorteile bietet ein notarielles Testament?

Ein notariell beurkundetes Testament kann Erben und Angehörigen viele Schwierigkeiten ersparen. Dennoch ist die Entscheidung für oder gegen eine notarielle Beurkundung individuell und hängt von der jeweiligen Lebenssituation ab. Während einige Erblasser auf die rechtliche Sicherheit einer notariellen Beurkundung setzen, entscheiden sich andere für ein eigenhändiges Testament, um Kosten zu sparen oder ihren letzten Willen flexibel anpassen zu können.

Fälschungssicherheit und sichere Verwahrung

Ein notarielles Testament wird von einem Notar aufgesetzt und anschließend im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert. Dadurch ist sichergestellt, dass das Dokument im Erbfall gefunden wird und nicht durch äußere Einflüsse verloren geht oder unrechtmäßig verändert wird.

Im Gegensatz dazu kann ein handschriftliches Testament, das zu Hause aufbewahrt wird, im Erbfall übersehen oder absichtlich unterdrückt werden. Auch ungewollte Verluste durch Umzüge oder Beschädigungen sind möglich. Wer sicherstellen möchte, dass sein letzter Wille nicht in Vergessenheit gerät, profitiert von der amtlichen Verwahrung eines notariellen Testaments.

Rechtliche Korrektheit und Schutz vor Formfehlern

Ein eigenhändiges Testament muss bestimmten Formvorschriften entsprechen, um rechtsgültig zu sein. Es muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben werden. Datums- und Ortsangaben sind nicht zwingend erforderlich, aber dringend empfohlen.

Fehlende oder unklare Formulierungen können dazu führen, dass das Testament ganz oder teilweise ungültig ist. Ein Notar sorgt dafür, dass der letzte Wille unmissverständlich formuliert wird und keine widersprüchlichen Regelungen entstehen.

Allerdings können auch notarielle Testamente nachträglich angefochten werden – etwa, wenn Zweifel an der Geschäftsfähigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt der Beurkundung bestehen oder wenn Pflichtteilsberechtigte benachteiligt wurden. Daher ist auch ein notarielles Testament kein absoluter Schutz vor rechtlichen Auseinandersetzungen.

Reduzierung von Streitigkeiten unter Erben

Ein häufiger Grund für Erbstreitigkeiten sind mehrdeutige oder widersprüchliche Formulierungen in Testamenten. Auch eine fehlende Regelung zu Ersatzerben oder unklare Vermächtnisse können dazu führen, dass sich Erben vor Gericht wiederfinden.

Ein Notar kann helfen, solche Streitpunkte zu vermeiden, indem er die Wünsche des Erblassers präzise formuliert. Dennoch ist ein notarielles Testament kein Garant dafür, dass Erbstreitigkeiten gänzlich ausbleiben. Pflichtteilsansprüche oder Meinungsverschiedenheiten zwischen Erben können auch mit einer notariellen Verfügung nicht vollständig verhindert werden.

Erleichterung der Nachlassabwicklung – Erbschein oft nicht erforderlich

In vielen Fällen ersetzt ein notarielles Testament den Erbschein, der normalerweise bei Banken, Versicherungen oder dem Grundbuchamt erforderlich ist. Ein notariell errichtetes Testament wird von diesen Stellen meist ohne zusätzlichen Nachweis anerkannt.

Das bedeutet, dass Erben schneller und unkomplizierter Zugriff auf den Nachlass erhalten, insbesondere bei Immobilien oder Bankvermögen. Allerdings gibt es Ausnahmen: Einige Banken verlangen trotz notariellen Testaments weiterhin einen Erbschein. Zudem kann ein Erbschein notwendig werden, wenn das Testament unklare Regelungen enthält oder wenn Pflichtteilsberechtigte ihren Anspruch geltend machen.

Fazit: Wann lohnt sich ein notarielles Testament?

Ein notariell beurkundetes Testament bietet erhebliche Vorteile in Bezug auf Sicherheit, Klarheit und die Nachlassabwicklung. Besonders für komplexe Erbfälle – etwa bei Patchwork-Familien, hohen Vermögenswerten oder Unternehmen – kann es sinnvoll sein, die Expertise eines Notars in Anspruch zu nehmen. Auch als Erbe kann eine Beratung hilfreich sein, etwa bei der Frage, ob das Erbe ausgeschlagen werden sollte.

Allerdings entstehen dabei Kosten, die je nach Höhe des Nachlasses mehrere hundert bis tausend Euro betragen können. Wer eine einfache Erbfolge hat und sicherstellen kann, dass sein handschriftliches Testament auffindbar bleibt, kann auch ohne Notar eine rechtlich wirksame Verfügung treffen. Verbraucher sollten daher abwägen, welche Lösung am besten zu ihrer individuellen Situation passt.

Notarkosten vs. Folgekosten von Erbstreitigkeiten

Wer seinen Nachlass rechtzeitig regelt, kann spätere Konflikte unter den Erben vermeiden. Ein Testament oder Erbvertrag sorgt für Klarheit darüber, wer was erbt. Doch viele Menschen scheuen den Gang zum Notar, weil sie Kosten befürchten. Dabei sind die Gebühren für eine notarielle Beratung und Beurkundung meist gering im Vergleich zu den erheblichen Folgekosten, die bei Erbstreitigkeiten entstehen können.

Notarkosten für ein Testament oder Erbvertrag

Die Gebühren für notarielle Leistungen im Erbrecht sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) klar geregelt. Sie richten sich nach dem Geschäftswert, also dem Vermögen des Erblassers. Die Notarkosten beinhalten die Beratung, die Erstellung des Testaments oder Erbvertrags sowie die amtliche Verwahrung und Eintragung im Zentralen Testamentsregister.

Ein Überblick über die Kosten für die Beurkundung eines Testaments gemäß GNotKG:

  • Nachlasswert von 50.000 Euro → Notarkosten ca. 165 Euro
  • Nachlasswert von 100.000 Euro → Notarkosten ca. 273 Euro
  • Nachlasswert von 500.000 Euro → Notarkosten ca. 935 Euro
  • Nachlasswert von 1.000.000 Euro → Notarkosten ca. 1.735 Euro

Diese Kosten gelten für ein einfaches Testament. Ein Erbvertrag oder eine Testamentsvollstreckung kann zusätzliche Gebühren verursachen, insbesondere wenn mehrere Personen beteiligt sind.

Folgekosten von Erbstreitigkeiten

Ein nicht eindeutiges oder fehlerhaftes Testament kann hohe Kosten verursachen, wenn es nach dem Tod des Erblassers zu Streitigkeiten unter den Erben kommt. Ohne notarielle Beurkundung besteht ein erhöhtes Risiko für Unklarheiten oder Anfechtungen. Dies kann langwierige und teure Prozesse nach sich ziehen.

1.Gerichtskosten

Kommt es zu einem Erbstreit, sind oft gerichtliche Klärungen nötig. Die Kosten für ein Erbstreitverfahren richten sich nach dem Streitwert. Dieser entspricht meist dem Nachlasswert oder dem Anteil, um den gestritten wird.
Beispielhafte Gerichtskosten für einen Erbstreit:

    • Streitwert 50.000 Euro → Gerichtskosten ca. 1.638 Euro (erste Instanz)
    • Streitwert 100.000 Euro → Gerichtskosten ca. 3.078 Euro
    • Streitwert 500.000 Euro → Gerichtskosten ca. 14.478 Euro

Die Beträge erhöhen sich, wenn das Verfahren über mehrere Instanzen geht.

2. Anwaltskosten

In Erbstreitigkeiten ist eine anwaltliche Vertretung fast immer erforderlich. Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Streitwert.

    • Streitwert 50.000 Euro → Anwaltskosten ca. 3.000 Euro (erste Instanz)
    • Streitwert 100.000 Euro → Anwaltskosten ca. 6.000 Euro
    • Streitwert 500.000 Euro → Anwaltskosten ca. 20.000 Euro

Falls sich der Erbstreit über mehrere Instanzen zieht, können diese Kosten erheblich steigen.

3. Sachverständigen- und Gutachterkosten

Wenn Zweifel an der Echtheit eines handschriftlichen Testaments bestehen oder die Testierfähigkeit des Erblassers infrage steht, wird oft ein Sachverständigengutachten erforderlich. Dies kann Kosten von mehreren tausend Euro verursachen.

    • Gutachten zur Testierfähigkeit → ca. 3.000–6.000 Euro
    • Graphologisches Gutachten (Unterschriftenprüfung) → ca. 1.500–4.000 Euro

Solche Gutachterkosten werden mit einem fälschungssicheren Testament bei einem Notar umgangen.

4. Verzögerung der Nachlassabwicklung

Je länger ein Erbstreit dauert, desto länger bleibt der Nachlass blockiert. Erben können oft jahrelang nicht auf Erbe wie Immobilien oder Konten zugreifen, was finanzielle Engpässe zur Folge haben kann.

Ein notariell beurkundetes Testament verursacht zwar einmalige Kosten, diese sind jedoch vergleichsweise gering im Verhältnis zu den potenziellen finanziellen Belastungen eines Erbstreits. Ein klar formulierter letzter Wille verhindert Unklarheiten und sorgt für eine reibungslose Nachlassabwicklung. Wer seinen Nachlass professionell regeln möchte, sollte daher nicht an den Notarkosten sparen, sondern die langfristigen Vorteile einer rechtssicheren Nachlassplanung nutzen.

Fazit: Im Todesfall für Klarheit schaffen & Erbstreit vermeiden

Eine klare Nachlassregelung hilft, Streitigkeiten zu vermeiden und Erben vor finanziellen und emotionalen Belastungen zu schützen. Ohne Testament oder Erbvertrag greift die gesetzliche Erbfolge, die nicht immer den Wünschen des Erblassers entspricht. Wer Sicherheit und Klarheit schaffen möchte, sollte frühzeitig eine individuelle Regelung treffen.

Ein notarielles Testament bietet viele Vorteile, ist aber nicht zwingend erforderlich. Die Kosten für eine notarielle Beurkundung sind in der Regel allerdings geringer als die möglichen Folgekosten eines Erbstreits. Eine fachkundige Beratung kann helfen, Fallstricke zu umgehen und den Nachlass rechtssicher und konfliktfrei zu gestalten.

Verbraucherschutz Vertrauens-Index

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns und wir helfen 
Ihnen weiter.

Tomke Schwede

Ihr persönlicher Experte

Schreiben Sie mir eine E-Mail:

info@verbraucherschutz.tv

Sie könnten interessiert sein