HÖRZU Abo-Falle: So erkennen und vermeiden Sie versteckte Abonnements

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Die HÖRZU Abo-Falle sorgt immer wieder für Probleme bei Verbrauchern. Unwissentlich in ein Zeitschriften-Abo zu geraten, kann schnell teuer werden, besonders wenn Rechnungen für ein unerwünschtes HÖRZU Abo eingehen. Oft werden diese Abofallen über Telefonanrufe, Gewinnspiele oder vermeintlich kostenlose Probeabos ausgelöst. Im Folgenden klären wir alle offenen Fragen rund um das Thema HÖRZU Abo-Falle, wie diese Masche funktioniert, welche Rechte Sie haben und was Sie tun können, um eine solche Falle zu vermeiden.

Wie funktioniert die HÖRZU-Abo-Falle?

In vielen Fällen beginnt die HÖRZU Abo-Falle mit einem harmlosen Anruf, einem Online-Gewinnspiel oder einer Haustürwerbung. Betroffene berichten, dass ihnen das HÖRZU Abo als kostenloses oder unverbindliches Angebot vorgestellt wurde. Oft wird dabei nicht klar, dass es sich tatsächlich um den Abschluss eines langfristigen Zeitschriften-Abos handelt.

Häufig wird Druck aufgebaut: Die Anrufer betonen, dass eine schnelle Zusage notwendig sei oder sprechen von besonders begrenzten Angeboten. Erst später stellen viele fest, dass sie in einen Vertrag geraten sind, wenn sie die Rechnung oder eine Bestätigung per E-Mail oder Post erhalten. In solchen Fällen sind die Zahlungsforderungen meist an die PVZ (Pressevertriebszentrale) oder direkt an die Funke-Mediengruppe gebunden. Wer bereits in solch einem Vertrag steckt, kann oft durch die Abo-Betreuung der entsprechenden Anbieter Unterstützung zur Klärung erhalten.

Typische Situationen, die in die HÖRZU Abo-Falle führen:

  • Telefonanrufe durch vermeintliche Gewinnspielanbieter
  • Internet-Formulare mit unklaren Angaben zum Abo-Vertrag
  • Haustürgeschäfte oder Werbestände in Einkaufszentren
  • Probeabos, die automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement übergehen

Woran erkennen Sie, dass Sie in eine Abofalle geraten sind?

Viele Betroffene bemerken erst spät, dass sie ein unerwünschtes Abonnement abgeschlossen haben. Dies geschieht häufig dann, wenn die erste Rechnung eingeht oder der Betrag bereits vom Konto abgebucht wurde. Um frühzeitig reagieren zu können, sollten Sie auf folgende Warnsignale achten:

  • Unerwartete Rechnungen oder Abbuchungen von Beträgen für ein HÖRZU Abo, an das Sie sich nicht erinnern können
  • Mahnungen oder Schreiben mit Hinweisen auf Zahlungsrückstände
  • Unklare Vertragsbedingungen oder fehlende Hinweise zur Kündigungsfrist
  • Keine eindeutige Erinnerung an einen Vertragsabschluss

In vielen Fällen ist es schwierig, den genauen Ablauf des Vertragsabschlusses nachzuvollziehen, da oft keine schriftlichen Bestätigungen vorliegen oder mündliche Zusagen am Telefon getroffen wurden.

Was tun, wenn Sie Opfer der HÖRZU-Abo-Falle geworden sind?

Wenn Sie ungewollt ein HÖRZU Abo abgeschlossen haben, sollten Sie schnell handeln. Je früher Sie reagieren, desto höher sind die Chancen, dass Sie das Abo rückgängig machen oder kündigen können.

1. Schriftlich Widerspruch einlegen und kündigen

Kontaktieren Sie die zuständige Firma, entweder die Funke-Mediengruppe oder die PVZ, per E-Mail oder Post und legen Sie Widerspruch gegen den Vertrag ein. Geben Sie dabei an, dass der Vertrag aufgrund irreführender Angaben oder Täuschung abgeschlossen wurde. Verlangen Sie eine Kündigung des Abos und weisen Sie darauf hin, dass Sie keine weiteren Ausgaben tätigen werden.

Tipp: Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung der Kündigung und bewahren Sie den Schriftverkehr gut auf.

2. Keine Zahlungen leisten und Rückbuchungen prüfen

Haben Sie bereits Geld bezahlt, können Sie eine Rückbuchung bei Ihrer Bank beantragen. Dies ist in der Regel innerhalb von acht Wochen möglich. Falls das Unternehmen weiterhin auf Zahlungen besteht, sollten Sie sich rechtlichen Beistand suchen.

3. Unterstützung durch den Verbraucherschutz

In schwierigen Fällen oder bei anhaltendem Druck durch Mahnungen oder Inkassoschreiben können Sie sich an eine Verbraucherzentrale wenden. Diese bietet Beratung und Unterstützung bei der Abwehr unberechtigter Forderungen. In manchen Fällen hilft auch der Gang zum Anwalt, insbesondere wenn Druck durch Inkassounternehmen aufgebaut wird.

Welche Rechte haben Verbraucherinnen und Verbraucher bei Abofallen?

Wenn Sie unwissentlich ein HÖRZU Abo abgeschlossen haben, ist es wichtig zu wissen, dass Sie nicht schutzlos sind. Es gibt mehrere rechtliche Mechanismen, die Ihnen dabei helfen können, sich gegen ungewollte Abonnements zu wehren und unnötige Zahlungen zu vermeiden. Besonders bei telefonisch oder online abgeschlossenen Verträgen gelten bestimmte Verbraucherschutzregelungen, die Sie unbedingt kennen sollten.

1. Widerrufsrecht: Rücktritt innerhalb von 14 Tagen möglich

Bei Verträgen, die telefonisch, per E-Mail oder im Internet abgeschlossen wurden, haben Sie nach deutschem Recht ein 14-tägiges Widerrufsrecht. In dieser Zeit können Sie den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt, sobald Sie alle wichtigen Informationen wie Laufzeit, Kosten und Kündigungsfristen erhalten haben. Werden diese nicht rechtzeitig übermittelt, verlängert sich die Frist in vielen Fällen auf bis zu 12 Monate.

Tipp: Widerrufen Sie den Vertrag schriftlich, am besten per E-Mail oder Einschreiben, damit Sie einen Nachweis haben.

2. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

Wenn Ihnen wesentliche Vertragsdetails verschwiegen wurden oder falsche Versprechungen gemacht wurden – etwa, dass ein vermeintlich kostenloses Zeitschriften-Abo automatisch kostenpflichtig wird – können Sie den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Dies muss in der Regel innerhalb eines Jahres nach Entdeckung der Täuschung geschehen.

Wichtig: Legen Sie Belege wie E-Mails oder Gesprächsnotizen dem Widerspruch bei, um Ihre Argumente zu untermauern.

3. Unklare Vertragsbedingungen: Ein möglicher Anfechtungsgrund

Verträge, die wichtige Angaben wie Preis, Laufzeit oder Kündigungsfrist nicht klar benennen, können ebenfalls angefochten werden. Nach dem Transparenzgebot müssen Vertragsbedingungen verständlich und leicht nachvollziehbar sein. Wird Ihnen erst auf der Rechnung deutlich, dass hohe Kosten entstehen, könnte der Vertrag anfechtbar sein.

4. Unterstützung durch Verbraucherschutzorganisationen

Wenn Sie unsicher sind, können Sie sich an eine Verbraucherzentrale wenden. Diese bieten rechtliche Beratung, Musterbriefe und Hilfestellung beim Widerspruch oder der Kündigung. In komplizierten Fällen kann auch ein Anwalt helfen, unberechtigte Forderungen abzuwehren.

So vermeiden Sie die HÖRZU-Abo-Falle

Mit der richtigen Vorsicht können Sie sich vor Abofallen schützen. Besonders wichtig ist es, bei Telefonanrufen oder Gewinnspielen skeptisch zu bleiben. Zudem sollten Sie folgende Tipps beachten:

  • Geben Sie bei Gewinnspielen oder Umfragen keine sensiblen Daten wie Kontoverbindungen an.
  • Lassen Sie sich niemals am Telefon zu einem schnellen Vertragsabschluss drängen. Seriöse Angebote bieten ausreichend Zeit zur Prüfung.
  • Lesen Sie bei Zeitschriften-Abos die Vertragsbedingungen sorgfältig, bevor Sie eine Zusage geben.
  • Ignorieren Sie Anrufer, die Ihnen kostenlose oder besonders günstige Zeitschriften anbieten.

Fazit: Wachsamkeit schützt vor unnötigen Kosten

Die HÖRZU Abo-Falle ist eine häufige Art von Verbrauchertäuschung, die zu ungewollten Rechnungen und unerwarteten Kosten führen kann. Mit einer gesunden Skepsis gegenüber unerwarteten Angeboten und dem Wissen über Ihre Rechte lassen sich solche Situationen jedoch vermeiden. Sollte es doch einmal zu einem ungewollten Vertrag kommen, sind schnelles Handeln und rechtliche Unterstützung die besten Wege, um unnötige Zahlungen zu verhindern.

Verbraucherschutz Vertrauens-Index

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Tomke Schwede

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