Sie haben Post von der PM Promedia Ltd., Poststraße 33, 20354 Hamburg, bekommen? Dann die schlechte Nachricht zuerst: Sie sind offensichtlich Opfer einer klassischen Abofalle geworden, die das Unternehmen Gewerbetreibenden, Freiberuflern und Selbstständigen stellt. Allerdings: An der Kostenpflichtigkeit kann gezweifelt werden. Die Münchner Kanzlei LoschelderLeisenberg zeigt Wege auf, wie man sich gegen die Forderungen dieser Abofalle wehren kann.
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
Daniel Loschelder, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht: „Schaut man sich das Netzwerk des Unternehmens an, dann tauchen immer wieder die gleichen Namen auf. Auch bei der pro Media LTD und deren unberechtigter Forderung ist davon auszugehen, dass hier nicht die Dienstleistung, sondern nur das Durchsetzen der Forderung im Vordergrund steht!“ PM Promedia LTD wird durch den Director Gary Shepheard vertreten, der auch Director der Media Service Center Ltd, die mit dem gleichen Geschäftsmodell ans schnelle Geld kommen will.
Die Hamburger Adresse der Limited ist lediglich ein Briefkasten, der als Teil des Geschäftsmodells einen „deutschen Standort“ vorgaukeln soll. Einen Ansprechpartner für Beschwerden wird man hier vergeblich suchen, auch ein Büro, in dem die verkaufte Dienstleistung erarbeitet wird, gibt es nicht – wozu auch? Loschelder: „Für den angebliche Eintrag in ein Branchenregister und die Verwaltung einer fiktiven Anzeige braucht man keine IT-Abteilung, die paar Adressen kann man in der Mittagspause verarbeiten.“
Der Ablauf ist klassisch: Ein an sich unerlaubter Werbeanruf öffnet sie Tür. Angeblich geht es um einen Anzeigenvertrag mit einem lokalen Anzeigenblatt – hier fehle nur noch die Unterschrift, sonst würde die bereits geschaltete Anzeige nicht erscheinen können.
Da kleine Mittelständler oft in solchen Blättern werben und oft unter Zeitdruck stehen, fällt der Betrug oft nicht auf. In einem anschließend zugesandten Fax wird wieder die Zustimmung zu einer Vertragsanbahnung erschlichen. Der Kunde selbst geht davon aus, es gehe immer noch um die besprochene Anzeige im Anzeigenblättchen.
Die Callcenter-Agents gehen dabei sehr clever vor, wie in der Kanzlei von zahlreichen Betroffenen erfahren konnte. Loschelder: „Die Täter sind gut vorbereitet und der Verdacht, abgezogen zu werden, kommt den Opfern meist viel zu spät!“
Die böse Überraschung verbirgt sich im Kleingedruckten. Hier wird ausgeführt, dass hiermit mehrere Auflagen zu horrenden Preisen bestellt werden. Sehr viel Geld für eine unserer Meinung nach völlig unmaßgebliche Gegenleistung.
Endgültige Klarheit gibt es dann, wenn die Rechnung der PM Promedia Ltd. ins Haus flattert. Diese darf man nicht ignorieren, denn durch Fristablauf kann es zu pfändbaren Ansprüchen kommen. Der Forderung muss widersprochen werden, denn Teil des Geschäftsmodells ist es, dass die gesetzlichen Fristen verpasst werden und die Forderung damit endgültig rechtens wird, unabhängig von der Qualität der Dienstleistung. Viele Opfer zahlen und denken, dass es damit erledigt wäre: Leider nicht, denn die Verträge verlängern sich automatisch und gehen ohnehin von einer zweijährigen Laufzeit aus.
Loschelder: „Der Vertrag muss wirksam gekündigt werden, damit dieser sich nicht weiterhin verlängert. Ein Widerruf, der sich auf Verbraucherrecht bezieht, greift nicht, da es dieses Rücktrittsrecht im Geschäftsverkehr nicht gibt!“ Eine rechtssichere Anfechtung ergibt sich unserer Rechtsauffassung nach wegen arglistiger Täuschung. Hier kommt einer funktionieren Abwehrstrategie entgegen, dass die Vertragsanbahnung durch einen unerlaubten Werbeanruf zustande kam. Ein wirklich scharfes Schwert ist das aber nicht, denn zwar sind Coldcalls unerlaubt, daraus entstehende Verträge aber nicht grundsätzlich unwirksam.
Wer sich nicht professionell um die Forderungsabwehr kümmert, bekommt es sehr schnell mit Inkassoschreiben und der Androhung von Mahnbescheiden und Schufa-Einträgen und Klagen zu tun. Lohschelder: „Zahlungsunwillige Kunden werden massiv und andauernd bearbeitet. Die Hoffnung, dass man das Aussitzen kann schwindet…!“
Im Rahmen der anwaltlichen Forderungsabwehr übernimmt die Kanzlei die komplette Kommunikation mit der PM Promedia LTD, das schont die Nerven und ist unter dem Strich billiger als die Erfüllung der unverschämten Forderungen.