Transparente Preisgestaltung: Wie Verbraucher versteckte Gebühren bei Parkplatzbuchungen vermeiden können

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Einmal die Parkscheibe auf dem Supermarkt-Parkplatz vergessen – zack – 30 Euro werden fällig. Mitunter sind die Strafgebühren sogar noch höher. Aber Verbraucher können sich vor solchen Wucherpreisen und versteckten Parkplatzgebühren schützen.

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Parkplatz-Abzocke wird immer dreister

Dass viele Geschäfte mittlerweile private Sicherheitsdienste mit der Überwachung der Parkplätze beauftragen – und diese häufig saftige Rechnungen bei Falschparken oder Zeitüberschreitung ausstellen – ist bekannt. Daher gilt beim Befahren auf einen Parkplatz stets: Augen auf und nach Hinweisen schauen, ob beispielsweise eine Parkscheibe erforderlich ist. Auf die manuelle Kontrolle der Parkscheiben verzichten immer mehr Überwachungsdienste und erfassen stattdessen die Ankunft und Abfahrt per Videoüberwachung. Das hat zumindest den Vorteil, dass die Parkscheibe nicht versehentlich vergessen werden kann.

Doch neben den Strafen für Falschparken oder Parkzeitüberschreitung gibt es weitere Fallen, auf die Verbraucher aufpassen müssen. Eine wirklich gemeine Masche ist es, Reisende bei einer Online-Parkplatzbuchung abzuzocken. Den Verbrauchern werden dann überzogene und oftmals ungerechtfertigte Gebühren aufgebrummt, etwa bei der kurzfristigen Verlängerung der Parkdauer oder bei einer Stornierung. Wer beispielsweise einen Parkplatz am Flughafen Leipzig online buchen möchte, sollte dies daher nur über seriöse Anbieter tun.

Wie kann man herausfinden, welcher Online-Anbieter seriös ist?

Das Internet ist groß, genauso das Angebot der Parkplatz-Reservierung. Viele Abzocker lassen sich nicht am Internetauftritt erkennen, da sie sich seriös und kundenfreundlich präsentieren.

Verbraucher können allerdings weitere Informationen über den Anbieter einholen. Ein Blick ins Impressum verrät etwa, wo sich der Firmensitz befindet. Zur Art, wie ein Impressum dargestellt werden muss, gibt es feste Regeln. Weiterhin gibt es Portale, bei denen sich erkennen lässt, welche Erfahrungen andere Kunden mit dem Unternehmen gemacht haben.

Was tun, wenn man Opfer von Abzocke geworden ist?

Als erstes gilt: Ruhe bewahren und versuchen, die Situation genau zu analysieren. Im stressigen Alltag reagieren viele Menschen vorschnell und befürchten, betrogen worden zu sein. Verbraucher sollten sich bei einem Verdacht mit einer zweiten Person zusammen setzen und das Ereignis besprechen.

Bestätigt sich der Verdacht des Betrugs beziehungsweise der Abzocke, sollte ein Anwalt hinzugezogen werden. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, kann sich meist im Vorfeld eine kostenlose telefonische Beratung einholen. Am anderen Ende der Leitung sitzen erfahrene Juristen, die sich den Fall anhören, ihren ersten Eindruck äußern und dann über weitere Schritte beraten können.

Bevor ein Anwalt kostenpflichtig oder über die Versicherung beauftragt wird, sollten Verbraucher aber bedenken, dass oft ein Eigenanteil fällig wird. Für kleinere Summen lohnt sich der Aufwand wohl kaum.

Eine gute Anleitung, wie Verbraucher sich verhalten sollten, wenn sie Opfer von Internetbetrug geworden sind, gibt es hier.

Andere vor Betrügereien warnen

Nach einer unangenehmen Erfahrung sind viele verlockt, dies jedem mitzuteilen, um andere potenzielle Opfer zu warnen. Hier ist allerdings Vorsicht geboten, denn ungerechtfertigte und vor allem öffentliche Anschuldigungen können ganz schnell nach hinten losgehen. Flattert erst einmal eine Unterlassung vom Anwalt des angeprangerten Unternehmens ins Haus, ist das meist erst der Anfang einer langen und stressigen Zeit, die zudem viel Geld kosten kann.

Dennoch ist es möglich, etwas zu unternehmen. Freunde und Familie sollten in jedem Fall informiert werden. Auch beim Verbraucherschutz können solche Erfahrungen gemeldet werden. Ganz verhindern lassen sich Abzockereien leider nicht. Hauptsächlich auch deswegen, da die Maschen der Betrüger immer einfallsreicher werden.

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