Nach der Plattform TEMU hat sich auf die internationale Handelsplattform „Shein“ eine Abmahnung des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen eingefangen. Das in China gegründete und heute in Singapur ansässiguuge Unternehmen hat eine Unterlassungserklärung zu allen vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) angeführteh Punkten abgegeben.
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Wie bei bei TEMU geht es den Verbraucherschützern um sogenannte manipulative Designs, die als sogenannte „Dark Patterns“ Kaufentscheidungen beeinflussen sollen. Die jetzt notwendigen Änderungen des Auftritts muss Shein bis zum 1. Juni 2024 umsetzen, damit ist das Verfahren dann abgeschlossen. Sollte sich Shein anschließend weiter unzulässiger Praktiken bedienen, kann es richtig teuer werden, denn „strafbewehrte Abmahnungen“ sehen hohe Strafen bei Zuwiderhandlungen bzw. wiederholtem Fehlverhalten vor.
Ramona Pop, Vorständin des vzbv:
„Dass auch Shein den Online-Shop nachbessert zeigt: Verbraucherschutz wirkt. Das Unternehmen muss künftig auf die bemängelten Praktiken verzichten. Damit haben wir auch dieses Verfahren zügig und erfolgreich außergerichtlich abgeschlossen.
Als Verbraucherschützer sind wir aber noch nicht am Ziel. Unternehmen wie Shein machen Shopping zum Spiel, das süchtig machen kann. Auf solche Geschäftsmodelle ist das Verbraucherrecht nicht vorbereitet und braucht dringend ein Update. Verbraucher:innen müssen auch im digitalen Raum geschützt sein. Die EU muss den digitalen Verbraucherschutz in der kommenden Legislaturperiode ganz oben auf die Agenda setzen.“
Sukzessive gelingt es den Verbraucherzentralen mit diesen Abmahnungen einen verbraucherfreundlichen Standard im Onlinehandel zu setzen.