Die Mulpor Company S.R.L. mit Sitz in Costa Rica hat Unternehmen im Visier, die ihre Produkte und Dienstleistungen gern auf Messen präsentieren. Der Abofallenbetreiber versucht, kostenpflichtige Verträge mit Freiberuflern und Gewerbetreibenden aus Deutschland abzuschließen. Geworben wird für das International Fairs Directory. Die Opfer bekommen ein Fax – direkt aus Costa Rica – und werden aufgefordert, die in der Liste geführten Daten zu überprüfen und zu korrigieren, falls notwendig.
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Das zurückgefaxte Dokument nimmt das Unternehmen dann als Anlass, den Eintragsdienst teuer zu berechnen, bzw. im Auftrag berechnen zu lassen. Die Rechnung kommt von der spanischen Firma Integra Esp S.L. oder von anderen Unternehmen, z.B. aus Portugal. Die angebliche Bestätigung per Fax kostet dann 1212 Euro.
Wer bezahlt, für den kommt es noch dicker, denn mit der Bestätigung des Faxes ist das Opfer angeblich einen Vertrag für insgesamt 3 kostenpflichtige Jahre eingegangen.
Bestellung per Fax nicht kostenlos
Rechtsanwalt Loschelder aus München: „Wer die Texte der MULPOR Company S.R.L. liest, dem fällt auf, mit welcher schönen Regelmäßigkeit das Wort ‚kostenlos‘ vorkommt. Wer aufmerksam liest erfährt, dass der Eintrag in das Register wirklich kostenlos ist, aber nur, wenn man sich online registriert. Daraus schließt der Abofallenbetreiber, dass ein Abschluss per Rücksendefax natürlich NICHT kostenlos ist!“
Das International Fairs Directory, welches von der MULPOR Company S.R.L. betrieben wird, ist natürlich völlig nutzlos. Es ist nicht vorstellbar, über das International Fairs Directory entsprechende Kontakte zu erhalten oder Umsätze zu erzielen, die auch nur annähernd die geltend gemachten Beträge rechtfertigen.
Da man einem Unternehmen in Costa Rica nicht verbieten kann, Faxe an deutsche Unternehmer zu senden, wird gerne ein solches Unternehmen hergenommen, um eine Rechtsverfolgung zu erschweren.
Forderungsabwehr durch Fachanwalt
Loschelder: „In den an uns herangetretenen Fällen geht es unseren Mandanten nicht darum, gezahlte Beiträge erstattet zu bekommen, sondern um eine rechtssichere Forderungsabwehr!“ Dazu steht, die auf Abzocke im B2B Bereich spezialisierte Fachkanzlei Loschelder Leisenberg aus München gern zur Verfügung.
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