Ebenso unnötig wie ärgerlich: Die Bahn lässt im Umgang mit der BahnCard nicht mit sich verhandeln: Wer aus Versehen oder weil er falsch informiert wurde, den Ablauf der Probe-BahnCard verpasst hat, der hat die Karte für mindestens ein Jahr am Hals, ob er sie nun braucht und haben will oder nicht. Dabei drängt sich der Verdacht auf, dass der versehentliche Übergang in ein länger andauerndes Vertragsverhältnis in dieser Ausgestaltung der eigentliche Sinn der Probe-Bahncard ist.
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Vielfach gehen Nutzer einer Probe-BahnCard davon aus, dass das Angebot automatisch ausläuft. Tut es aber nicht: Wer die Probe-BahnCard nicht kündigt, schlittert ins Jahres-Abo und muss das auch bezahlen. Die Bahn informiert darüber in Ihren FAQ:
Die Probe BahnCard 25 /50 muss bis 6 Wochen vor Laufzeitende in Textform gekündigt werden. Ohne Kündigung verlängert sie sich automatisch um ein Jahr. Die Folge-BahnCard ist entweder eine reguläre oder ermäßigte BahnCard bzw. eine My BahnCard der 1. bzw. 2. Klasse entsprechend der bestellten Probe BahnCard. Für die Probe BahnCard 100 ist keine Kündigung notwendig. Ihre Probe BahnCard 100 endet am letzten Geltungstag und verlängert sich nicht automatisch.
Eine ähnliche Problematik tut sich grundsätzlich beim Kauf einer regulären BahnCard auf, Auch diese muss 6 Wochen vor Ablauf gekündigt werden, sonst verlängert sie sich um ein weiteres Jahr. Wer den Termin nicht im Auge hat, der rutscht schnell in eine niemals endende Zahlungsverpflichtung – auch wenn die Karte vielleicht überhaupt nicht mehr gebraucht wird.
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Die automatische Verlängerung des DB-BahnCard-Vertrags ist Vertragsbestandteil, der beim Vertragsabschluss den Vertragspartnern bewusst sein muss. Verbraucheranwälte bemängeln, dass die Bahn viel zu „unauffällig“ auf dieses Detail hinweist und es dem klein gedruckten in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ überlässt, Verbraucher entsprechend aufzuklären.
Allerdings: Regelungen wie Preis, Leistung und Bezugsdauer müssen deutlich sichtbar im Vertrag stehen, klar kommuniziert werden und für den Kunden auf den ersten Blick deutlich erkennbar sein. Dies ist dann sehr problematisch, wenn eine BahnCard direkt am Bahnhof gekauft wird, hier kommen Mitarbeiter ihren Informationspflichten nicht immer ausreichend nach. Auch die Darstellung der AGB im Internet wechseln regelmäßig.
Widersprüche gegen Vertragsverlängerung weisen darauf hin, dass alle zum Vertragsschluss wichtigen Informationen deutlich erkennbar sein müssen. Kunden müssen sich ohne großen Aufwand über alle Aspekte des bevorstehenden Kaufs informieren können. Eine Vertragsverlängerung darf keine „Überraschung“ sein.