Verbraucherschutz im Strafrecht: Wie Sie sich vor Betrug und anderen Straftaten schützen können

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Insgesamt gab es im Jahr 2021 in Deutschland 793.622 statistisch erfasste Betrugsdelikte. Der Betrug ist ein Tatbestand, der sehr facettenreich ist und von technisch versierten Tätern vielfach erfüllt wird. Diese oftmals trickreichen Handlungen sind sehr schwer zu durchschauen, was die Wahrscheinlichkeit erhöht, selbst Opfer zu werden. Damit Sie selbst keines werden, sollten Sie wissen, wie Sie sich aktiv vor Betrug und anderen Straftaten schützen können.

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Diese Handlungen kommen typisch vor

Täter gehen gewieft und effizient vor. Straftaten treten insbesondere dort auf, wo es wenig Überwachung beziehungsweise Kontrollen gibt. Dazu zählt das Internet und damit verbunden auf Handelsplattformen getätigte Onlinekäufe. Seien Sie vorsichtig mit unbekannten Personen. Das gilt insbesondere dann, wenn auf eine schnelle Zahlung – etwa mit Vorkasse – gesetzt wird. Geben Sie keine empfindlichen Daten wie E-Mails oder Bankdaten an. Wenn Sie in einem Onlineshop einkaufen, sollten Sie stets das Impressum überprüfen.

Wenn Sie nach Passwörtern oder Bankdaten gefragt werden, sind  Sie gut beraten, sofort jeglichen Kontakt zu vermeiden. Kaufen Sie in diesem Zusammenhang nicht auf unbekannten Websites unter Angabe Ihrer Kontaktdaten ein und verwenden Sie starke Passwörter. Auch im Bereich der Immobilien und Investitionen kann es sein, dass Ihnen unüblich hohe Gewinne zugesichert werden. Melden Sie sich bei der Polizei oder der Verbraucherschutzbehörde, wenn Sie das Gefühl haben, einem Betrüger gegenüberzustehen.

Der Enkeltrick und aktuelle Betrugsmethoden

Eine besonders effektive Methode des Betrugs, der die Strafgerichte bundesweit betroffen hat, ist der sogenannte Enkeltrick. Dabei werden meist ältere Menschen angerufen und unter dem Vorwand, ein Verwandter (meist Enkel) zu sein, um Geld gebeten. Erreicht Sie solch ein Anruf, sollten Sie unbedingt die Polizei kontaktieren. Auch wenn die Tat nicht durchschlägt, kommt stets eine Versuchsstrafbarkeit in Betracht.

Aktuell geistern Anrufe von angeblichen Europool-Mitarbeitern quer durch die Bundesrepublik. Gehen Sie bei privaten Anrufen im besten Fall nicht ran und blockieren Sie diese.

Sie sind Opfer einer Straftat geworden – was nun?

Wenden Sie sich umgehend an einen Rechtsanwalt für Strafrecht, wenn Sie selbst Tatopfer geworden sind. Dieser kümmert sich um Ihre rechtlichen Interessen und kann Ihre Vermögenswerte entweder in einem Adhäsionsverfahren oder auch zivilrechtlich wiederbeschaffen. Achten Sie darauf, dass es ein spezifizierter Fachanwalt ist, damit Sie auch versiert beraten werden. Zusatzqualifikationen wie der Doktortitel sind zusätzlich ein Indikator für eine fachgerechte Vertretung.

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