J. Medina – Private Abmahnung wegen Google Fonts

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J. Medina, Aachen

Und nochmal GoogeFonts: Aktuelle Abmahnungen, z.B. von einem Herrn J. Medina, offenbaren die volle Bandbreite des Themas „Abmahnung Google Fonts“ und lassen erahnen, dass das Thema für ein digitales Erdbeben sorgen wird.  Während bislang nur Rechtsanwälte die Anspüche von Internetsurfern angemahnt haben, deren Rechte verletzt wurden, geht es in der neuen Eskalationsstufe einen Schritt weiter. Mittlerweile werden Webseitenbesitzer auch von Privatleuten wie J. Medina angeschrieben. verbraucherschutz.tv liegt ein Schreiben einer Person mit Namen „J. Medina“ vor, der mit einem Screenshot eine mögliche Rechteverletzung dokumentiert und den Betreiber der Homepage auffordert, 100 Euro zu zahlen, andernfalls würde die Angelegenheit an einen Rechtsanwalt wertergeleitet, mit deutlichem Hinqweis auf die dann entstehenden Mehrkosten. Nicht nur Rechtsanwalt Loschelder – hier aktuell in Focus-Online – rät: „Nicht zahlen und den Vorgang anzeigen!“

Wir von verbaucherschutz.tv bitten eindringlich, auf solche Schreiben NICHT einzugehen, und das weitere Vorgehen Profis zu überlassen. Bie diesen und anderen Abzocke-Versuchen gilt: „Keine Brieffreundschaften mit Abzockern!

Abmahnung wegen GoogleMaps

Im uns vorliegenden Fall wird auch gar nicht die eigentliche Homepage-Programmierung kritisiert und aus Rechteverletzung ausgemacht, sondern eine Google-Maps Karte, die auf einer Unterseite positioniert wurde. Bei solchen Konstellatioen wird die Verbindung zu Google über einen sogenannten eFrame eingelasen. Dieser Code lässt sich vom Webseitenbesitzer nicht verändern, daher müssen diese Google-Dienste komplett von der Homepage verschwinden.

Aktuelle Bedrohungslage

Die Bedrohungslage gilt für alle Homepages, die „Google Fonts“ benutzen, also insbesondere WordPress, diverse Contentbuilder und Anbieter wie WIX. Zusätzlich werden Google Fonts eingebunden über:

  • GoogleMaps
  • Google recaptcha
  • Google Ads

und natürlich gilt Vorsicht bei der Verwendung von Analytics, falls diese nicht ordentlich in die Datenschutzvereinbarung und den Cookie-Disclaimer eingearbeitet sind.

Für Fragen: googlefonts@verbraucherschutz.tv

Ist das rechtens?

Grundsätzlich müssen die Vorgaben der EU Datenschutzgrundverordnung eingehalten werden, und grundsätzlich können sich Seitenbesucher auch in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt fühlen und dafür Schadenersatz verlangen. Der Gesetzgeber stellt eine rechtsmissbräuchliche Nutzung Von Rechtsnormen aber grundsätzlich in Frage. Wer also aus seiner Verletzlichkeit ein Geschäftsmodell entwickelt, nutzt die Schutzwirkung einer Rechtsnorm missbräuchlich – und das wird vor Gericht in aller Regel nicht besonders gern gesehen.

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Tomke Schwede

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