Das weiß die SCHUFA über Verbraucher

<i>Die SCHUFA--Auskunft ist für viele Verträge essenziell - doch was weiß die SCHUFA über Verbraucher - und was nicht? Bildquelle: @ Vi5-aVi5 / Pixabay.com</i>

Wer heute einen Kredit aufnehmen möchte, etwas auf Raten kauft oder auch nur einen Mietvertrag abschließen möchte, wird automatisch damit konfrontiert: Die SCHUFA-Auskunft. Die Daten der Auskunftei sollen Kreditgebern, Vermietern und anderen Adressaten die Möglichkeit einräumen, Geschäftspartner besser einzuschätzen und damit bestimmte Geschäfte sicherer machen. Doch was weiß die SCHUFA eigentlich über Verbraucher? Welche Daten werden gespeichert und welche Rechte haben Verbraucher dabei?

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Die SCHUFA: Was steckt eigentlich dahinter?

Die Bezeichnung SCHUFA bedeutet „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ und datiert ihren „Gründungsgedanken“ in das Jahr 1927 auf einen Mitarbeiter der Berliner Elektrizitätswerke. Man wusste, wer seinen Strom immer pünktlich bezahlte und konnte auf Basis dieser Daten pünktliche und gewissenhafte Zahler identifizieren. Diesen sollte ermöglicht werden, wichtige Elektrogeräte per Ratenzahlung zu kaufen.

Der Grundgedanke ist bis heute bestehen geblieben: Die SCHUFA sieht sich als Auskunftei, die es Unternehmen und Verbrauchern ermöglichen soll, Geschäfte mit einer Kreditkomponente sicherer abzuschließen. Dazu gehören unter anderem:

  • Kreditverträge
  • Kreditkarten
  • Handy- und Internetverträge
  • Girokonten
  • Ratenzahlungen
  • Versicherungsverträge

Mittlerweile hat die SCHUFA Daten zu 68 Millionen natürlichen Personen (Verbrauchern) sowie zu 6 Millionen Unternehmen. Dabei liegen zu mehr als 90% aller Personen ausschließlich positive Daten vor.

Wichtig: Die SCHUFA ist keine Behörde, sondern seit ihrer Gründung ein privatwirtschaftliches Unternehmen. Seit dem Jahr 2000 firmiert die SCHUFA als Aktiengesellschaft.

Wie funktioniert das Geschäftsmodell der SCHUFA?

Die SCHUFA arbeitet für ihre Datenbasis mit zahlreichen Geschäftspartnern zusammen. Dabei handelt es sich um eine Vielzahl an Unternehmen, die Finanzprodukte, Ratenzahlungen oder andere Produkte und Dienstleistungen mit einer Kreditkomponente zur Verfügung stellen. Dabei fußt das Modell auf zwei Säulen:

  1. Möglichkeiten der Vertragspartner

Vertragspartner der SCHUFA können vor einem Vertragsabschluss mit einer Kreditkomponente nach Zustimmung des jeweiligen potenziellen Kunden eine SCHUFA-Auskunft bzw. ein Scoring über die Bonität der jeweiligen Person einholen.

  1. Aufgabe der Vertragspartner

Vertragspartner melden entsprechende Vertragsabschlüsse und Zahlungsstörungen an die SCHUFA, so dass diese im Datenbestand gespeichert werden können. Der Datenbestand dient wiederum anderen Vertragspartner als Datenbasis für neue Vertragsabschlüsse.

Die SCHUFA bietet zudem auch Verbrauchern die Möglichkeit, Einblick in die gespeicherten Daten zu nehmen. Dafür stellt die Auskunftei verschiedene Produkte zur Verfügung und ermöglicht auch eine Echtzeit-Überwachung der eigenen Bonitätsdaten. Bei Änderungen erhalten die Verbraucher sofort eine E-Mail und können prüfen, ob es mit einem Eintrag seine Richtigkeit hat. Diese Optionen der Einsicht sind jedoch kostenpflichtig.

Wichtig: Die SCHUFA kommt auch ihrer gesetzlichen Pflicht nach, jedem Verbraucher auf Antrag eine kostenlose SCHUFA-Datenkopie zur Verfügung zu stellen. Diese enthält einen Überblick über die zur jeweiligen Person gespeicherten Daten (nach Art. 15 DSGVO).

Welche Daten speichert die SCHUFA über Verbraucher?

Um die bei der SCHUFA gespeicherten Daten ranken sich viele Mythen. Zahlreiche Verbraucher denken, dass die Auskunftei auch Daten zu ihrem Vermögen und Einkommen gespeichert hat. Dies ist jedoch nicht der Fall. Vielmehr speichert die SCHUFA vor allem folgenden Informationen:

  1. Informationen zur Person

Da die SCHUFA auch Identifikationsdienstleistungen für Vertragsabschlüsse zur Verfügung stellt, werden grundsätzliche Daten zur Person gespeichert. Dazu gehören:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Anschrift (eventuell auch frühere Anschriften)

 

  1. Informationen über bestimmte Vertragsabschlüsse

Darüber hinaus speichert die SCHUFA Informationen über bestimmte Vertragsabschlüsse, die die Vertragspartnerunternehmen an die SCHUFA übermitteln:

  • Girokonten bei Banken
  • Kredite und Bürgschaften
  • Kreditkarten
  • Verträge über Ratenzahlungen
  • Verträge über Leasing
  • Konten im Versandhandel
  • Vertragsabschlüsse im Bereich Kommunikation

 

  1. Informationen über Zahlungsstörungen und nicht-vertragsgemäßes Verhalten

Zusätzlich erhält die SCHUFA Informationen über nicht-vertragsgemäßes Verhalten von Verbrauchern. Wird beispielsweise ein Kredit wegen Zahlungsrückstand von einer Bank gekündigt, kann dies in der SCHUFA-Auskunft des Betroffenen erscheinen. Auch gerichtliche Mahnbescheide, Meldungen über Zahlungsausfälle oder Daten aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen werden von der SCHUFA gespeichert.

Dazu gehören:

  • Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens (und Erteilung der Restschuldbefreiung)
  • Salden nach Gesamtfälligstellung
  • Eidesstattliche Versicherung über ein dem Gericht vorzulegendes Vermögensverzeichnis
  • Haftbefehl zur Erzwingung einer Eidesstattlichen Versicherung über ein Vermögensverzeichnis zur Vorlage bei Gericht

Dabei ist wichtig: Die SCHUFA erhält nur Daten, die die Vertragspartner auch melden.

Diese Informationen hat die SCHUFA nicht

Die SCHUFA selbst erklärt auf Ihrer Webseite, dass sie über folgende Daten keinerlei Informationen erhält:

  • Familienstand
  • Religion
  • Nationalität
  • Gehalt und Vermögen
  • Informationen aus sozialen Netzwerken

Letztlich weiß die Auskunftei also nicht, wie arm oder reich ein Verbraucher ist und führt auch kein Scoring auf Basis von Daten wie Nationalität oder Religion durch.

SCHUFA und Kreditaufnahme: Darauf sollten Kreditnehmer achten

Am wichtigsten ist die SCHUFA für viele Verbraucher ganz eindeutig bei der Kreditaufnahme. Schließlich beeinflusst die SCHUFA-Auskunft gleich zweierlei Dinge:

  1. Ist eine Kreditvergabe überhaupt möglich?

Negativeinträge in der SCHUFA-Auskunft sind für viele Banken oft ein K.o.-Kriterium bei der Vergabe eines Kredits. Sollte also die eigene SCHUFA Auskunft mit einem negativen Eintrag belastet sein, kann dies für potenzielle Kreditnehmer zu einem echten Problem werden.

Wichtig: Nicht die SCHUFA selbst entscheidet, ob ein Kredit vergeben wird oder nicht. Diese Entscheidung obliegt allein der jeweiligen Bank. Die SCHUFA selbst liefert nur die Daten zur Einschätzung von potenziellen Kreditnehmern. Aus diesem Grund kann es durchaus vorkommen, dass einige Banken bei bereits erledigten eher weichen Negativeinträgen trotzdem einer Kreditvergabe zustimmen.

  1. Zu welchen Konditionen ist eine Kreditvergabe möglich?

Wird im Zuge der Kreditanfrage eine SCHUFA-Auskunft durchgeführt, erhalten die Banken einen Bonitätsscore zur Einschätzung der Bonität des Kunden. Je nach Score wird dabei das Ausfallrisiko eines Kreditnehmers skizziert. Und hier gilt: Je besser der Score, desto bessere Zinskonditionen bieten Banken für einen Kredit. Zusätzlich hängt der Zinssatz aber auch von den persönlichen- Einkommensverhältnissen ab. Die Unterlagen zum Nachweis des eigenen Einkommens müssen Kreditnehmer in Form von Kontoauszügen oder Verdienstbescheinigungen selbst erbringen.

Unter vielen Verbrauchern hält sich zudem heute der Mythos, dass Kreditvergleiche zu vielen Kreditanfragen führen, die wiederum die eigene Bonität negativ beeinflussen können. Dieses Gerücht speist sich aus der Vergangenheit. Mittlerweile gibt es bereits seit vielen Jahren das Merkmal „Anfrage Kreditkonditionen“, welches Banken und Vergleichsanbieter bei der SCHUFA angeben. Dieses hat keinerlei Einfluss auf den SCHUFA-Score, so dass Verbraucher Kredite SCHUFA-neutral vergleichen können, um am Ende das beste Ergebnis für sich herauszuholen.

Wie lange werden Einträge bei der SCHUFA gespeichert?

Wer einen negativen SCHUFA-Eintrag erhalten hat, fragt sich verständlicherweise, wie lange dieser in der eigenen Auskunft gespeichert bleibt. Die SCHUFA selbst gibt dabei folgende Löschfristen an:

  • Verträge ohne Störungen: Bis zur Beendigung des Vertrags
  • Kreditanfragen: 12 Monate
  • Allgemeine Daten (Zahlungsstörungen): 3 Jahre nach deren Erledigung
  • Daten aus Schuldnerverzeichnissen: 3 Jahre (eher, wenn eine Löschung durch das zuständige Vollstreckungsgericht nachgewiesen wird)
  • Insolvenzerfahren: 3 Jahre nach der Erledigung

Nach der Löschung der Daten spielen diese für die Aufnahme eines Kredits oder andere Vertragsabschlüsse keine Rolle mehr.

Tipp: Sollte ein Kreditabschluss oder ein neuer Mietvertrag kurz bevorstehen und die Löschfrist für einen negativen SCHUFA-Antrag nur etwas später ablaufen, sollten Verbraucher die SCHUFA kontaktieren. Bei erledigten Einträgen kann hier aus Kulanzgründen durchaus auch eine etwas frühere Löschung erfolgen. Da dies aus Kulanz geschieht, ist eine solche Löschung jedoch nicht sicher. Eine Anfrage lohnt sich dennoch.

Negativer SCHUFA-Eintrag: Wie gelangen Verbraucher an neue Verträge?

Ist die eigene SCHUFA-Auskunft erst einmal durch einen negativen Eintrag belastet, wird es bis zur Löschung schwierig, verschiedene Verträge abzuschließen. So senken sehr viele Banken beim Kreditantrag den Daumen und auch die Beantragung einer herkömmlichen Kreditkarte führt oft zur Ablehnung. Ähnlich sieht es beim Abschluss von Versicherungen oder Handyverträgen aus. Doch welche Alternativen stehen Verbrauchern in einer solchen Situation zur Verfügung?

Hier einige Beispiele:

  1. Kredite trotz SCHUFA: Ein durchaus gangbarer Weg

Plötzlicher Geldbedarf kann auch bei Menschen mit einem negativen SCHUFA-Eintrag entstehen. Leider ist es dann deutlich schwieriger, an eine entsprechende Finanzierung zu gelangen.

Für diese Zielgruppe stellen heute jedoch mehr und mehr Finanzanbieter Kredite trotz SCHUFA zur Verfügung. Bei diesen erfolgt wie beim normalen Ratenkredit eine SCHUFA-Auskunft. Sind die dortigen Negativ-Einträge jedoch bereits erledigt und liegt kein hartes Merkmal wie eine Verbraucherinsolvenz vor, vergeben die Banken trotzdem einen Kredit. Dies geschieht jedoch nur unter der Voraussetzung, dass ausreichendes Einkommen zur Verfügung steht.

Darüber hinaus müssen potenzielle Kreditnehmer mit folgenden Einschränkungen rechnen:

  • Höhere Zinsen
  • Eingeschränkte Kreditsummen

Eine weitere Alternative ist in diesem Bereich der Kredit ohne SCHUFA, der jedoch oft nur von ausländischen Banken zur Verfügung gestellt wird. Hier erfolgt keine SCHUFA-Auskunft und auch keine Meldung der Kreditvergabe an die SCHUFA. Dafür sind solche Kredite noch teurer als Kredite trotz SCHUFA und es lassen sich im Normalfall maximal Summen zwischen 2.500 und 7.500 Euro abrufen, wobei auch die Laufzeiten auf gewisse Werte beschränkt sind.

  1. Prepaid-Kreditkarte: Der schufafreie Kreditkarten-Ersatz

Wer eine Kreditkarte vor allem für bargeldlose Zahlungen und den Urlaub benötigt, kann auf die Prepaid-Kreditkarte als schufafreie Alternative setzen. Diese bietet viele Funktionen herkömmlicher Kreditkarten. Allerdings lässt sich damit kein Negativ-Saldo erzeugen. Vielmehr muss der Karteninhaber vorher ein Guthaben einzahlen und kann dieses später durch bargeldlose Umsätze oder Barabhebungen wieder verbrauchen. Die Grundgebühren solcher Karten liegen im Normalfall minimal höher, weil die Banken hier nicht an den Zinsen für den Saldo verdienen können.

  1. Versicherungen: Jährliche Zahlung nutzen

Auch Versicherungsverträge lassen sich mit negativem SCHUFA-Eintrag noch abschließen. Oft fordern die Versicherer dann allerdings eine jährliche Prämienzahlung im Voraus – quasi als Prepaid-Option. Ob diese Möglichkeit bei einer bestimmten Police zur Verfügung steht, hängt jedoch auch immer vom jeweiligen Anbieter ab. Ein genauerer Blick auf die einzelnen Tarife und Anbieter ist deshalb mehr als sinnvoll.

Generell gilt: Prepaid-Tarife lassen sich auch bei Handy- und Telekommunikationsverträgen mit einem negativen SCHUFA-Eintrag nutzen. Ratenzahlungen bei Einkäufen dürften sich hingegen schwierig gestalten. Diese werden also erst wieder nach der Löschung von Negativ-Einträgen möglich.

Die SCHUFA hat keine Informationen über das Vermögen oder das Einkommen von Verbrauchern. Bildquelle: @ Robert Anasch / Unsplash.com

Die SCHUFA als Helfer für die Vertragsanbahnung

Die SCHUFA und auch andere Auskunfteien sind oft mit einem negativen Image behaftet. Dies liegt vor allem an der Tatsache, dass bei negativen Einträgen eine Kreditaufnahme oder auch der Abschluss eines Handyvertrags oft nicht ohne Weiteres möglich ist. Grundsätzlich lässt sich aber sagen, dass Ratenkredite, Ratenkäufe und auch viele andere Verträge nur durch die Daten von Auskunfteien überhaupt möglich werden. Nur so können Anbieter Verbraucher wirklich einschätzen und das Risiko bei einem Vertragsabschluss minimieren. Trotzdem ist es für Verbraucher wichtig, die eigenen SCHUFA-Daten regelmäßig auf Korrektheit zu prüfen und Falschangaben schnell korrigieren zu lassen.

 

 

Add a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.