Es ist kaum übersehbar: Die Finanzbehörden und die Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine versinken in Arbeit. Das hat mehrere Gründe: Zum einen kommen mit der Corona-Kriseviele neue Aufgaben auf den Tisch der Sachbearbeiter, zum anderen dünnt die Epidemie auch das Personal der einzelnen Finanzämter und Unternehmen zunehmend aus. Ob im Homeoffice wirklich so effektiv gearbeitet wird wie im Behördenhaus oder im Büro am Schreibtisch? – Untersuchungen darüber stehen noch aus.
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Klar ist nur: Die Arbeit ist grad mal kaum zu schaffen. Wohl auch vor diesem Hintergrund hat das Bundesfinanzministerium jetzt festgelegt, dass die Abgabetermine für die Lohnsteuer und die Einkommensteuer für das Jahr 2020 noch einmal nach hinten geschoben werden können. Wer seine Steuererklärung für 2020 also von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfe-Verein erstellen lässt, musste sie nicht bereits am 28. Februar abgegeben haben, sondern hat noch bis zum 31. Mai 2022 Zeit.
Übrigens: Grund für die Fristverlängerung ist nicht die Arbeitsüberlastung in den Finanzämtern. Die Frist wurde nochmals verlängert, vor allem und offiziell, um die Steuerberater und Lohnsteuervereine zu entlasten. Diese hatten durch die Prüfung von Corona-Hilfen in der Pandemiezeit erhebliche Mehrarbeit zu leisten.