Der Generalanwalt hat dem Europäischen Gerichtshof ein Gutachten vorgelegt, nach dem Deutschland sich stärker für die Einhaltung europäischer Umweltstands einsetzen müsste. Das Gericht dürfte auf Basis des Gutachtens dem Oberverwaltungsgericht Schleswig auf den Weg geben, dass das deutsche Kraftfahrtbundesamt zum Erlass von Rückrufen gegen den Volkswagen-Konzern verpflichtet werden kann. Zurückgerufen werden müssten alle Fahrzeuge mit dem Motortyp EA189, die in den vergangenen Jahren ein Software-Update erhalten haben.
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Die Deutsche Umwelthilfe hatte eine entsprechende Klage beim Oberverwaltungsgericht Schleswig vorgebracht. Hier konnte/wollte nicht entschieden werden und das Gericht rückversicherte sich beim EuGH. Sehr zur Freude der DUH wurden hier im Rahmen des Schlussantrags des Generalanwaltes festgestellt, dass Klagen gegen das KBA zulässig sind, mithin auch notwendig, um Standards einhalten zu können. Es ist davon auszugehen, dass der EuGH dem Schlussantrag folgen wird. Dann könnten Rückrufe für rund 2,5 Millionen Volkswagen, Audi, Seat und Skoda mit dem Motortyp EA189 (Baujahre 2009 – 2015, Schadstoffklasse 5) anstehen.
Unter Umständen ergibt sich daraus ein Schadenersatzanspruch gegen Volkswagen, denn die Updates sorgen nicht konsequent genug dafür, dass geforderte Grenzwerte an NOX eingehalten werden können. Sie funktionieren nur in einem bestimmten Temperaturbereich. Solche “Thermischen Fenster” sind nach aktueller EU-Rechtsprechung nicht zulässig.