Wussten Sie, dass Abzocke seit erst seit 2004 offiziell im Duden und steht für a. ausnehmen; b. abgaunern? Allerdings hat das WWW seit 2004 einiges selbst dazu getan, um eine eigene Definition zu finden: Abzocke bezeichnet heute landläufig das Ausnehmen von Benutzern elektronischer Medien wie Internet oder Handy durch Anbieter, die die Kostenpflicht verschleiern und auf Einhaltung ungültiger Verträge bestehen. Die Googlesuche nach „Abzocke“ ergibt 2,5 Millionen Ergebnisse. Bei der Suche nach „Ehrenamt“ sind es nur 1,6 Millionen. www.verbraucherschutz.tv steht auf Platz 8 unter Suche nach „Abzocke“.
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