Daimler im Abgasskandal: OLG Frankfurt urteilt verbraucherfreundlich

Der Automobilhersteller Daimler ist im Dieselskandal mit einem stetig wachsenden Druck konfrontiert. Aufgrund von illegalen Abgas-Manipulationen verlangen unzählige Kunden Schadensersatz. Vor Gericht erzielen diese immer häufiger siegreiche Urteile. Am 20. Mai 2021 sprach nun auch das Oberlandesgericht Frankfurt ein sensationelles Urteil im Abgasskandal von Mercedes aus, welches den geschädigten Kunden zusätzlichen Rückenwind verleiht.

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Seine gebrauchte Mercedes E-Klasse erwarb der Kläger in diesem Fall im Jahr 2013 zu einem Preis von 37.000 Euro. Das Fahrzeug verfügt über den Dieselmotor OM 642. Einige Jahre später zeigte sich, dass diverse technische Einrichtungen in dem Mercedes verbaut sind, die dafür sorgen, dass die nötige Abgasreinigung abgeschaltet wird. Allerdings wurde die Klage des Kunden im ersten Schritt durch das Landgericht Frankfurt abgewiesen – eine vorschnelle Entscheidung, wie nun das Oberlandesgericht entschieden hat.

Der Kläger konnte schließlich eine derart schlüssige und konkrete Begründung vorbringen, dass es sich bei der Abweisung durch das Landgericht laut den Aussagen des OLG um einen wesentlichen Verfahrensfehler handelt. So ist das Landgericht Frankfurt verpflichtet, die Verhandlung neu aufzunehmen – die Vorzeichen für den Kläger stehen nach dieser Rüge des Oberlandesgerichtes nun natürlich wesentlich besser.

Verbraucherfreundliches Urteil durch das OLG Frankfurt

Die eigentliche Sensation in diesem Urteil besteht darin, dass das Oberlandesgericht in einem vorherigen Gerichtsverfahren noch zugunsten von Daimler entschieden hatte. Diese Meinung wurde nun geändert. Im Laufe der Zeit sind immer mehr neue Beweise aufgetaucht, die es nun wesentlich einfacher für die Kläger machen, im Abgasskandal des Herstellers Mercedes zu ihrem Recht zu kommen.

Ein offizieller Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt, kurz KBA, existiert für den Mercedes E 350 CDI Coupé nicht. Die Vorwürfe wurden aus diesem Grund durch das Landgericht Frankfurt als haltlos bewertet. Allerdings fand im Zuge der Klage eine detaillierte Beschreibung statt, inwiefern die Regelung der Kühlmittel-Solltemperatur genau darauf ausgelegt ist, die gängigen Abgastests ohne Beanstandung zu bestehen. Im Betrieb des Fahrzeuges auf der Straße gestalten sich die Abgaswerte jedoch wesentlich höher. Widerlegen konnte – oder wollte – der Hersteller Daimler diese Anschuldigungen nicht.

Diese neuen Argumente werden nach Meinung von Experten dazu führen, dass die Chancen von Mercedes sich vor Gericht in Zukunft wesentlich schlechter gestalten werden als es aktuell noch von Daimler kommuniziert wird.

Bereits verkauftes Auto – Anspruch auf Schadensersatz

Der BGH, der Bundesgerichtshof, hat kürzlich außerdem entschieden, dass ein Anspruch auf Schadensersatz auch dann noch besteht, wenn das betroffene Fahrzeug durch seinen damaligen Besitzer bereits verkauft wurde.

Normalerweise werden dem Kläger durch das Gericht häufig die bereits gefahrenen Kilometer in Rechnung gestellt, sodass sich der Schadensersatz um eine gewisse Summe reduziert. Der volle Schadensersatzanspruch gegenüber dem Hersteller lässt sich durch die erfreuliche Rechtslage so jedoch durch einen Weiterverkauf des Fahrzeuges sichern.

Entschädigung erhalten – So sollten betroffene Käufer vorgehen

Käufer von Fahrzeugen von Mercedes oder anderen Herstellern, die in den Diesel-Abgasskandal involviert sind, können ihre Ansprüche kostenfrei durch einen Anwalt überprüfen lassen, unabhängig davon, ob sie ihre Rechte bereits kennen oder noch gar nicht wissen, ob ihr Fahrzeug überhaupt von der illegalen Manipulation betroffen ist.

Es gibt viele Kanzleien, die in diesem Zusammenhang eine umfangreiche kostenlose Erstberatung anbieten. Käufer können durch diese schnell Klarheit darüber erlangen, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hätte. Falls die Entscheidung für eine Klage fällt, wird das Kostenrisiko durch die Rechtsschutzversicherung übernommen – vorausgesetzt, diese bestand bereits zu dem Zeitpunkt des Fahrzeugkaufs.

 

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