GeschĂ€digte AutokĂ€ufer können sich im VW-Abgasskandal auch dann Chancen auf Schadenersatz machen, wenn sie das von den Abgasmanipulationen betroffene Fahrzeug bereits weiterverkauft haben. Das wurde in zwei Verfahren am BGH am 15. Juni 2021 deutlich (Az.: VI ZR 575/20 und VI ZR 533/20). FĂŒr die Berechnung möglicher AnsprĂŒche trete dann an die Stelle des Autos der Verkaufspreis, machte der 6. Zivilsenat deutlich. Mit einem Urteil ist in den kommenden Wochen zu rechnen.
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Der BGH hatte mit Urteil vom 25. Mai 2020 klargemacht, dass VW im Abgasskandal um Fahrzeuge mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 grundsÀtzlich zu Schadenersatz verpflichtet ist (Az.: VI ZR 252/19). In den beiden Verhandlungen, mit denen sich der BGH nun zu beschÀftigen hatte, ging es um die Detailfrage, ob ein Schadenersatzanspruch auch dann noch besteht, wenn das Fahrzeug bereits weiterverkauft wurde.
In dem Verfahren zum Aktenzeichen VI ZR 575/20 hatte die KlĂ€gerin ihren vom Abgasskandal betroffenen VW verkauft aber auch SchadenersatzansprĂŒche geltend gemacht. Das OLG Köln gab der Frau recht. Das Fahrzeug sei beim Kauf mangelhaft gewesen, daher stehe der KlĂ€gerin Schadenersatz zu.
In dem anderen Verfahren zum Aktenzeichen VI ZR 533/20 hatte der KlÀger seinen von den Abgasmanipulationen betroffenen VW bei einem HÀndler in Zahlung gegeben und zusÀtzlich eine WechselprÀmie in Höhe von 6.000 Euro erhalten. Nach einer Entscheidung des OLG Oldenburg sei die WechselprÀmie nicht vom Schadenersatzanspruch abzuziehen.
Die VW-AnwĂ€lte sahen das anders als die Oberlandesgerichte, werden aber mit ihrer Argumentation bei den Karlsruher Richtern vermutlich nicht durchkommen. âDer Schaden ist den KlĂ€gern mit dem Kauf eines Fahrzeugs mit einer illegalen Abschalteinrichtung entstanden. An diesem Schaden Ă€ndert auch der Verkauf des Autos nichtsâ, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRĂLLMANN RechtsanwĂ€lte. Das wird vermutlich auch der BGH so sehen.
BestĂ€tigt der BGH den Schadenersatzanspruch auch nach Verkauf des Autos, hat das weitreichende Bedeutung auch fĂŒr andere FĂ€lle im Abgasskandal. âAuch bei Fahrzeugen mit dem Nachfolgemotor EA 288 entscheiden die Gerichte immer hĂ€ufiger, dass eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung verwendet wird und die KĂ€ufer Anspruch auf Schadenersatz habenâ, so Rechtsanwalt Gisevius.
Selbst im ursprĂŒnglichen Dieselskandal bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 189 können nach § 852 BGB noch AnsprĂŒche auf Restschadenersatz geltend gemacht werden. Dieser Anspruch verjĂ€hrt erst zehn Jahre nach Kauf des Fahrzeugs.
Die Kanzlei BRĂLLMANN RechtsanwĂ€lte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose ErsteinschĂ€tzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.