VW kassiert im Abgasskandal um Fahrzeuge mit dem Dieselskandal EA 288 eine weitere Niederlage vor einem Oberlandesgericht. Nach dem OLG Köln hat nun auch das OLG Naumburg VW zu Schadenersatz verurteilt. Mit Urteil vom 9. April 2021 stellte das OLG Naumburg fest, dass der KlÀger Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsÀtzlicher sittenwidriger SchÀdigung habe (Az.: 8 U 68/20).
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Der KlÀger in dem Verfahren hatte 2017 einen VW Golf VII 2,0 TDI als Gebrauchtwagen gekauft. In dem VW Golf wird der Dieselmotor des Typs EA 288 mit der Abgasnorm Euro 6 verwendet. Beim EA 288 handelt es sich um den Nachfolgemotor des durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motors EA 189. Auch bei dem Nachfolgemodell EA 288 besteht der Verdacht, dass unzulÀssige Abschalteinrichtungen verwendet werden.
Diese BefĂŒrchtung teilte auch der KlĂ€ger. Auch wenn es fĂŒr das Fahrzeug keinen amtlichen RĂŒckruf des Kraftfahrt-Bundesamts gibt, machte er SchadenersatzansprĂŒche geltend. In dem Fahrzeug komme eine Zykluserkennung in Gestalt der sog. Fahrkurvenerkennung zum Einsatz. Durch diese Funktion werde erkannt, ob sich das Fahrzeug im PrĂŒfmodus befindet. Ist das der Fall, werde der Stickoxid-AusstoĂ reduziert. Unter normalen Bedingungen im realen StraĂenverkehr steige der EmissionsausstoĂ wieder an, so der KlĂ€ger.
Das OLG Naumburg folgte der Argumentation. Der KlĂ€ger habe hinreichende Anhaltspunkte fĂŒr das Vorhandensein einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung geliefert. VW habe den Vorwurf nicht widerlegen können und mĂŒsse Schadenersatz wegen vorsĂ€tzlicher sittenwidriger SchĂ€digung leisten, entschied das OLG. Die Revision zum BGH hat das OLG Naumburg nicht zugelassen.
Auch das OLG Köln hat mit VersÀumnisurteil vom 19. Februar 2021 bereits entschieden, dass beim Motor EA 288 eine unzulÀssige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und VW wegen vorsÀtzlicher sittenwidriger SchÀdigung Schadenersatz leisten muss (Az.: 19 U 151/20).
âNachdem diverse Landgerichte VW bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 bereits zu Schadenersatz verurteilt haben, liegen jetzt auch die ersten verbraucherfreundlichen Entscheidungen von Oberlandesgerichten vor. Die Chancen auf Schadenersatz steigen weiterâ, so Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRĂLLMANN RechtsanwĂ€lte.
Zudem gingen auch aus Unterlagen des Kraftfahrt-Bundesamts deutliche Hinweise auf eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung beim EA 288 hervor, teilte die Deutsche Umwelthilfe vor wenigen Tagen mit, nachdem sie Einsicht in die Akten des KBA nehmen konnte. âEinen RĂŒckruf des KBA hat es zwar bisher nicht gegeben. Das ist fĂŒr die rechtliche Bewertung und die Durchsetzung von SchadenersatzansprĂŒchen aber auch nicht nötigâ, so Rechtsanwalt Gisevius.
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