Der VW-Abgasskandal landet erneut vor dem Bundesgerichthof. Der BGH muss die Frage klÀren, ob mit dem Software-Update erneut eine unzulÀssige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters aufgespielt wurde. Die Verfahren zu den Aktenzeichen VI ZR 513/20 und VI ZR 268/20 sind auf den 23. Februar 2021 terminiert.
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In den Verfahren geht es um SchadenersatzansprĂŒche von GebrauchtwagenkĂ€ufern, die ein vom Dieselskandal betroffenes Auto mit dem Motor EA 189 gekauft haben, nachdem die Abgasmanipulationen im September 2015 bekannt geworden waren. Die KlĂ€ger machen AnsprĂŒche geltend, weil bei den Fahrzeugen nach der Entfernung der ursprĂŒnglichen Abschalteinrichtung mit dem Software-Update eine neue unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung in Gestalt einer Umschaltlogik implementiert worden sei. Dabei handele es sich um ein sog. Thermofenster. Dadurch wĂŒrde die AbgasrĂŒckfĂŒhrung nur in einem festgelegten Temperaturkorridor vollstĂ€ndig arbeiten. Bei niedrigeren AuĂentemperaturen werde die AbgasrĂŒckfĂŒhrung reduziert bzw. abgeschaltet, so dass der Stickoxid-AusstoĂ steige.
Die KlĂ€ger in beiden Verfahren hatten ihre Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA 189, einen VW Touran bzw. einen VW Tiguan, erst nach Bekanntwerden des Abgasskandals im Mai 2016 bzw. Februar 2017 als Gebrauchtwagen gekauft. Bei beiden Autos wurde das Software-Update aufgespielt. In einem Verfahren macht die KlĂ€gerin zudem geltend, dass das Update negative Auswirkungen auf Motorleistung, Verbrauch und Langlebigkeit habe.Â
EuGH: Abschalteinrichtungen sind unzulĂ€ssig â C-693/18
RĂŒckenwind dĂŒrften die Klagen durch die Entscheidung des EuropĂ€ischen Gerichtshofs vom 17. Dezember 2020 haben (Az.: C-693/18). Der EuGH stellte klar, dass Abschalteinrichtungen grundsĂ€tzlich unzulĂ€ssig sind. Das gelte auch dann, wenn die Abschalteinrichtung dazu beitrage, VerschleiĂ oder Verschmutzung des Motors zu verhindern. âNach dieser Rechtsprechung sind auch die sog. Thermofenster als unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung einzustufenâ, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRĂLLMANN RechtanwĂ€lte.
Zu einer bemerkenswerten Entscheidung bezĂŒglich des Software-Updates ist das OLG Köln mit Urteil vom 18. Dezember 2020 gekommen (Az.: 20 U 288/19). Es entschied, dass das Software-Update nicht dazu gefĂŒhrt habe, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
BGH zum Thermofenster â VI ZR 433/19
Der BGH hat sich mit Beschluss vom 19. Januar 2021 zum Thermofenster bei einem Mercedes-Diesel geĂ€uĂert (Az.: VI ZR 433/19). Er stellte fest, dass die Verwendung eines Thermofensters allein nicht sittenwidrig ist. Dies könne sich aber Ă€ndern, wenn weitere UmstĂ€nde hinzukommen, die auf ein sittenwidriges Verhalten des Autoherstellers schlieĂen lassen. âSittenwidrigkeit könnte beispielsweise vorliegen, wenn dem Kraftfahrt-Bundesamt im Genehmigungsverfahren nicht alle notwendigen Informationen zur Funktionsweise des Thermofensters gemacht wurdenâ, so Rechtsanwalt Gisevius.
RĂŒckruf VW Eos nach Software-Update
Zu beachten ist auch, dass es beim VW Eos erst im September 2020 einen erneuten RĂŒckruf des Kraftfahrt-Bundesamts unter dem Code 23AO gab. Grund: Auch nach dem Software-Update waren die Emissionswerte zu hoch.
âDer VW-Abgasskandal kann auch bei Dieselfahrzeugen mit dem Motor EA 189 noch nicht zu den Akten gelegt werden. Auch nach dem Software-Update besteht noch die Möglichkeit, SchadenersatzansprĂŒche geltend zu machenâ, so Rechtsanwalt Gisevius.
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