Mahnbescheid Online: So kommen Sie an Ihr Geld

Ein Mahnbescheid kann handschriftlich oder online gestellt werden.

Wenn Schuldner die Rechnungen nicht bezahlen und Sie das Ihnen zustehende Geld einfordern müssen, kostet das viel Mühe. Sie können sich selbst viel Ärger und Zeit ersparen, wenn Sie das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Inzwischen geht das unkompliziert online. Welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, wie der Mahnbescheid erstellt wird, was er kostet und wie der übliche Ablauf ist, lesen Sie jetzt.

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1.      Was ist ein Mahnbescheid?

Ein Mahnbescheid ist ein schriftlicher Antrag beim zuständige Mahngericht, um eine berechtigte Forderung gegen einen Schuldner durchzusetzen. Das Mahngericht prüft die Berechtigung Ihrer Forderung nicht! Es übernimmt ungeprüft die Angaben des Gläubigers, der dieser wahrheitsgemäß angeben muss. Falls falsche Angaben in einem Mahnbescheid stehen, geht das immer zulasten des Gläubigers. Das Ziel eines Mahnbescheids ist in letzter Konsequenz, den Betrag entweder vollständig einzutreiben oder einen rechtsgültigen Titel zu erwirken. Dieser gilt dann 30 Jahre. Während dieser 30 Jahre können Sie weitere Mittel ergreifen, um Ihre Ansprüche durchsetzen. Dazu gehört zum Beispiel der Vollstreckungsbescheid.

Wenn ein Mahnbescheid ins Haus flattert, kann dieser unberechtigt sein, wie unter anderem in den Beiträgen Keine Angst vor dem Mahnbescheid  und Mahnbescheid oder Mahnung? – Nervpost von 1&1 Mail und Media GmbH, web.de und BFS risk & collection GmbH erläutert wird. Es müssen demnach bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit ein Mahnbescheid rechtmäßig  ist. Welche Voraussetzungen das sind, erläutert die Antwort auf die nächste Frage.

2.      Wann kann ich einen Mahnbescheid beantragen?

Rechtlich gesehen muss der Gläubiger gegenüber einem Schuldner Anspruch auf Zahlung eines konkreten Betrags haben. Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt in Paragraf 286 Abs. 1 vor, dass der Schuldner in Zahlungsverzug geraten sein muss, damit ein Mahnbescheid an ihn rausgeschickt werden kann. Ein Schuldner gerät dann in Zahlungsverzug, wenn er eine Rechnung nicht innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist bezahlt. Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:

 

  • Es muss eine Geldforderung bestehen.
    Es kann sich zum Beispiel um einen Dienstleistungsvertrag, eine Handwerkerleistung, eine Mietzahlung, eine Darlehensrate, um Pacht,- Lager- oder um Hotelkosten handeln. Jede rechtsgültige Lieferung oder Leistung kann Gegenstand der Geldforderung sein.
  • Die Lieferung/Leistung muss erbracht worden sein.
    Die in Rechnung gestellte Lieferung oder Leistung muss bereits erbracht worden sein. Das bedeutet, dass Sie ihren Teil des Vertrags korrekt erfüllt haben.
  • Der Geldbetrag muss fällig sein.
    Wie eingangs beschrieben muss der Anspruch fällig sein. Deshalb ist es wichtig, dass Sie auf der Rechnung stets einen Zahlungstermin eintragen. Sie können vorsorglich einen Hinweis auf die Rechnung schreiben, der ihren Kunden in Verzug setzt, sollte die Rechnung nicht innerhalb der Frist ausgeglichen werden.
  • Der Anspruch muss berechtigt und nachweisbar sein.
    Achten Sie auf eine saubere Dokumentation, die den Anspruch belegt. Bei Dienstleistungen könnten es beispielsweise erstellte Papiere und Stundennachweise, bei Lieferungen könnten es Lieferscheine und Abliefernachweisen sein. Ohne Papiere, die den Anspruch nachweisen, haben Sie vor Gericht keine Chance.
  • Zustellung des Mahnbescheids muss beweisbar sein.
    Ein unkomplizierter Nachweis der Zustellung eines Mahnbescheids ist das Einwurf-Einschreiben. Sie können aber auch ein Einschreiben mit Rückschein, einen Boten oder die Zustellung per Gerichtsvollzieher wählen. Ebenfalls ist eine schriftliche Reaktion des Schuldners mit Bezug auf die Mahnung ein Beweis, dass er die Mahnung erhalten hat. Generell sollten Sie sich aber nicht auf die zuletzt genannte Variante verlassen, sondern selbst aktiv für einen rechtsgültigen Abliefernachweis sorgen.

 

3.      Kann ich privat einen Mahnbescheid beantragen?

Wie bereits erwähnt braucht es eine beweisbare Forderung gegen einen Schuldner, um einen Mahnbescheid zu beantragen. Diese wird in der Regel in Form einer Rechnung oder eines Vertrags schriftlich fixiert. Normalerweise wird das gerichtliche Verfahren deshalb von Firmen, Selbstständigen und Freiberufler genutzt, um offene Forderungen einzutreiben. Doch es gibt auch Situationen, in denen private Forderungen per Mahnbescheid eingetrieben werden können. Falls Sie zum Beispiel einen privaten Darlehensvertrag oder einen privaten Untermietvertrag abgeschlossen haben und die Situation alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt, können Sie auch als Privatperson einen Mahnbescheid beantragen.

Gut zu wissen: Bei Zahlungsverzug des Mieters ist ein Mahnbescheid zwar grundsätzlich möglich, doch es gibt wirkungsvollere Mittel, um an das Geld zu kommen.

Bevor der Mahnbescheid auf den Weg gebracht wird, sollte das persönliche Gespräch gesucht werden. Oft lassen sich Zahlungsschwierigkeiten durch Ratenzahlungen lösen.

4.      Wo kann ich einen Mahnbescheid beantragen?

Ein Mahnbescheid kann auf unterschiedlichen Wegen beantragt werden. Eine Möglichkeit sind Papiervordrucke aus dem Schreibwarenhandel. Die zweite Möglichkeit ist, einen Mahnbescheid online zu stellen. Dazu ist es empfehlenswert, die Hilfe eines Profis zu beanspruchen, der die komplizierten Formulare der zentralen Mahngerichte in verständlicher Form aufbereitet. Der spezialisierte Partner prüft Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität, überwacht die Fristen und hilft Ihnen dabei, den Vorgang ordnungsgemäß auf den Weg zu bringen.

 

5.      Wie funktioniert das Online Mahnverfahren?

  • Zunächst muss der Mahnbescheid-Antrag vollständig und richtig ausgefüllt werden. Das können Sie mit oder ohne Hilfe erledigen.
  • Der Antrag wird an das zuständige Amtsgericht geschickt.
  • Das Amtsgericht erlässt den offiziellen Mahnbescheid und leitet die Zustellung ein.
  • Sie erhalten vom Amtsgericht eine Kostenrechnung, die sie bezahlen müssen. Die Zusendung der Rechnung erfolgt gegebenenfalls über ihren unterstützenden Partner.
  • Nach Zahlung der Rechnung durch Sie direkt an das Amtsgericht geht der Mahnbescheid an Ihren Schuldner raus.
  • Nach Zustellung des Mahnbescheids an den Schuldner hat dieser 14 Tage Zeit, um Widerspruch einzulegen.
  • Erfolgt kein Widerspruch, können Sie den nächsten Schritt einleiten. Dieser besteht zum Beispiel darin, einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen.
  • Der Vollstreckungsbescheid wird erlassen und dem Schuldner zugestellt.
  • Danach ist die Vollstreckung möglich. Sie können zum Beispiel durch einen Gerichtsvollzieher Konten pfänden lassen oder eine Lohn- und Gehaltspfändung auf den Weg bringen.

 

6.      Was kostet ein Online Mahnbescheid?

Die Kosten für einen Mahnbescheid hängen vom Gegenstandswert ab. Der Gegenstandswert bezeichnet den Betrag der rechtmäßigen Forderung. Die Übersicht der Mahnbescheid Kosten zeigt, dass zum Beispiel bei Forderung bis 1000 € Gerichtskosten in Höhe von 36 € fällig werden. Bis 1500 € sind es 39 €, bis 2000 € kostet es bei Gericht 49 €.

7.      Wer trägt die Kosten für einen Mahnbescheid?

Zunächst einmal zahlen Sie die Kosten des Mahnbescheids und gegebenenfalls auch die Kosten des Vollstreckungsbescheids. Doch sie können die Kosten auf den Schuldner umlegen. Sehr häufig ist es so, dass der Schuldner den Mahnbescheid akzeptiert und zügig die Forderung inklusive der Kosten für den Mahnbescheid bzw. das Gericht ausgleicht. Dann bleiben keine Kosten bei Ihnen hängen. Wenn der Mahnbescheid nicht zu einer Zahlung der offenen Forderung führt und der Vollstreckungsbescheid folgt, werden auch diese zusätzlichen Kosten im Vollstreckungsbescheid mit aufgeführt. Sie legen die Kosten damit ebenfalls auf den Schuldner um. Im besten Fall bezahlt der Schuldner alle Positionen und Sie gehen unterm Strich ohne Kosten aus dem Verfahren heraus.

8.      Welche Vorteile und welche Nachteile hat ein Mahnbescheid?

Ein Mahnverfahren hat zwei Seiten, Vor- und Nachteile sollten Sie vor Einleitung des Mahnverfahrens kennen. Ist Ihre Forderung berechtigt, spricht nichts gegen den Mahnbescheid.

Vorteile

Ein großer Vorteil ist, dass Gläubiger, ohne eine Klage zu erheben, einen vollstreckbaren Titel erhalten. Sie können die Ansprüche durchsetzen und hemmen zudem die Verjährungsfrist. Ebenfalls günstig ist, dass kein Anwaltszwang besteht. Das bedeutet, dass ein Mahnverfahren wesentlich preiswerter ist als eine Klageerhebung mit anwaltlicher Unterstützung. Auf den Punkt gebracht handelt es sich bei einem Mahnverfahren um ein zügiges und günstiges Verfahren, einen vollstreckbaren Titel zu erlangen.

Nachteile

Der Nachteil eines Mahnverfahrens ist, dass es in einer Klage münden kann. Falls der Schuldner Widerspruch einlegt und ein Verfahren erfolgt, passiert folgendes: Sie müssen auf jeden Fall die Gerichtsgebühren nachzahlen, sodass der Kostenvorteil des Mahnverfahrens sofort wegfällt. Nun fällt auch die Zeitersparnis weg, da das Klageverfahren viel länger dauert. Sollten Sie die Klage verlieren, bleiben Sie auf den eigenen Kosten sitzen und müssen auch die Kosten der Gegenseite tragen.

 

Abbildung 1: pixabay.com © advogadoaguilar (CC0 Creative Commons)

Abbildung 2: pixabay.com © MAKY_OREL (CC0 Creative Commons)

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