Thermofenster beim Mercedes C 220 CDI – LG Stuttgart spricht Schadenersatz zu – 23 O 254/19

Die Daimler AG hat im Abgasskandal eine weitere Schlappe hinnehmen mĂŒssen. Mit Urteil vom 8. Januar 2021 hat das Landgericht Stuttgart entschieden, dass Daimler einen Mercedes C 220 CDI zurĂŒcknehmen und den Kaufpreis abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung fĂŒr die gefahrenen Kilometer erstatten muss (Az.: 23 O 254/19).

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Das Urteil hat Schwering RechtsanwĂ€lte erstritten. „Das Landgericht Stuttgart hat das verwendete Thermofenster in dem Mercedes unseres Mandanten als unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung eingestuft. Auf einen RĂŒckruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt komme es dabei nicht. Unser Mandant sei vorsĂ€tzlich sittenwidrig geschĂ€digt worden und habe Anspruch auf Schadenersatz“, erlĂ€utert Rechtanwalt Andreas Schwering.

Thermofenster beim Mercedes C 220 CDI

Der KlĂ€ger hatte den Mercedes C 220 CDI mit dem Dieselmotor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5 im Februar 2015 als Gebrauchtwagen gekauft. Daimler bot fĂŒr das Modell ein freiwilliges Update an, einen RĂŒckruf des Kraftfahrt-Bundesamtes gab es nicht.

Der KlĂ€ger machte dennoch SchadenersatzansprĂŒche geltend. Bei der AbgasrĂŒckfĂŒhrung (AGR) werde ein Thermofenster verwendet. Dadurch wĂŒrde die AbgasrĂŒckfĂŒhrung bei sinkenden Außentemperaturen gesenkt bzw. ganz abgeschaltet, was zu einem höheren Stickoxid-Ausstoß fĂŒhre. Zudem werde auch eine PrĂŒfstandserkennung verwendet. Durch die Verwendung unzulĂ€ssiger Abschalteinrichtungen erfĂŒlle das Fahrzeug nicht die Voraussetzungen fĂŒr die Typengenehmigung.

Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsÀtzlicher sittenwidriger SchÀdigung

Das LG Stuttgart folgte der Argumentation des KlÀgers. Das Fahrzeug enthalte eine unzulÀssige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters. Der KlÀger sei dadurch getÀuscht worden und habe Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsÀtzlicher sittenwidriger SchÀdigung.

Nach der Verordnung 715/2007/EG ist die Verwendung einer Abschalteinrichtung, die die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems verringert bis auf wenige Ausnahmen strikt unzulĂ€ssig, fĂŒhrte das Gericht aus. Daimler habe selbst vorgetragen, dass die AbgasrĂŒckfĂŒhrung u.a. anhand der Außentemperaturen reguliert wird und die AbgasrĂŒckfĂŒhrungsquote bei Temperaturen unter 7 Grad niedriger sein können. NĂ€here Einzelheiten zur Funktionsweise der AbgasrĂŒckfĂŒhrung und welche Auswirkungen eine Reduzierung auf den Stickoxid-Ausstoß habe, habe Daimler nicht erlĂ€utert und habe den Vorwurf einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung so nicht widerlegen können, so das LG Stuttgart.

In welchem Umfang die AGR reduziert wird, sei unerheblich, fĂŒhrte das Gericht weiter aus. Denn jede VerĂ€nderung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems sei als Abschalteinrichtung zu werten. Die Gefahr der Versottung des Motors begrĂŒnde keine Ausnahme. Das Thermofenster stelle eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung klar, machte das LG Stuttgart deutlich. Ob neben dem Thermofenster noch weitere unzulĂ€ssige Abschalteinrichtungen verwendet werden, mĂŒsse daher nicht mehr geprĂŒft werden.

Dem KlĂ€ger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, da davon auszugehen sei, dass er das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung nicht erworben hĂ€tte. Der Kaufvertrag mĂŒsse daher rĂŒckabgewickelt werde. Gegen RĂŒckgabe des Fahrzeugs hat der KlĂ€ger Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung. Er hatte den Mercedes C 220 CDI gebraucht zu einem Preis von 22.900 Euro gekauft und ist mit dem Auto rund 57.600 Kilometer gefahren. DafĂŒr wird eine NutzungsentschĂ€digung von 4.725 Euro abgezogen, so dass er noch 18.175 Euro erhĂ€lt.

RĂŒckenwind durch EuGH-Urteil

„Das Urteil zeigt, dass ein RĂŒckruf des KBA keine Voraussetzung ist, um SchadenersatzansprĂŒche im Abgasskandal durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Schwering. Das LG Stuttgart hat die bei vielen unterschiedlichen Dieselmodellen eingesetzten Thermofenster als unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung gewertet. „Mit dieser EinschĂ€tzung steht es nicht alleine da. Auch der EuGH hat mit Urteil vom 17.12.2020 entschieden, dass Abschalteinrichtungen grundsĂ€tzlich unzulĂ€ssig sind. Auch wenn eine Abschalteinrichtung dazu beitrage, den Motor vor Verschleiß oder Versottung zu schĂŒtzen, rechtfertige dies nicht ihre Verwendung, machte der EuGH klar. Damit dĂŒrfte klar sein, dass auch Thermofenster unzulĂ€ssige Abschalteinrichtungen sind“, so Rechtsanwalt Schwering.

 

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