Neue Abgasmessungen zeigen: Der VW Golf VII mit dem Dieselmotor EA 288 stößt auf der Straße viel zu viele Abgase aus und hält die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß nicht ein. Das ist das Ergebnis von Messungen des Ingenieurs und Katalysator-Entwicklers Martin Pley, die das ARD-Magazin „Report Mainz“ in der Sendung vom 1. Dezember 2020 veröffentlicht hat.
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Ein „Report-Team“ hatte den Experten bei den Testfahrten begleitet. Die Ergebnisse waren eindeutig. Das Auto mit dem Dieselmotor EA 288, Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannten Motors EA 189, stößt auf der Straße deutlich mehr Stickoxide aus als auf dem Prüfstand. Die zulässigen Grenzwerte für den Stockoxid-Ausstoß werden deutlich überschritten.
Zudem kommt ein Thermofenster bei der Abgasrückführung zum Einsatz. Das bewirkt, dass nur bei Außentemperaturen innerhalb dieses Fensters die Abgasrückführung voll arbeitet. Sind die Außentemperaturen niedriger oder höher als in dem Fenster definiert, wird die Abgasrückführung deutlich reduziert und irgendwann ganz abgeschaltet. Die Folge ist ein deutlich höherer Emissionsausstoß.
VW räumt die Verwendung eines Thermofensters ein, hält es aber aus Motorschutzgründen für zulässig. Außerdem habe auch das Kraftfahrt-Bundesamt keine unzulässige Abschalteinrichtung beanstandet. Warum das KBA grünes Licht gegeben hat, dürfte ihr Geheimnis sein. Schließlich hatte sie selbst bei Messungen 2016 festgestellt, dass die Abgaswerte im Straßenverkehr deutlich zu hoch sind.
Möglicherweise konnte VW die Behörde überzeugen, dass die Verwendung von Thermofenstern aus Motorschutzgründen zulässig sind. Das sehen allerdings immer mehr Gerichte anders und verurteilen VW inzwischen auch bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 zu Schadenersatz.
Außerdem hat auch die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston am 30. April deutlich gemacht, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im realen Straßenbetrieb zu einem erhöhten Emissionsausstoß führen. Ausnahmen seien nur in sehr engen Grenzen zum unmittelbaren Schutz des Motors zulässig. Funktionen wie ein Thermofenster, die den Motor langfristig vor Versottung schützen sollen, zählen demnach nicht zu den zulässigen Ausnahmen.
Vor diesem Hintergrund sehen auch die Kooperationsanwälte der IG Dieselskandal gute Chancen auf Schadenersatz bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288.
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