Ein vielseitiger, Rechtsschutz gehört zum Alltagsleben dazu. Dies betrifft vor allem auch Schäden, die Dritten in finanziellen, materiellen oder gesundheitlichen Kapazitäten zugefügt wurden. Um nicht alleine mit unerschwinglichen Kosten dazustehen, ist der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung unumgänglich. Doch im Dschungel der Tarife ist es oft leichter gesagt als getan, die richtige Versicherungspolice zu finden. Verträge sind heutzutage gerne mit Zusatzklauseln bzw. Sonderkonditionen ausgestattet, die auf den ersten Blick nicht unbedingt ersichtlich sind. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, sich vorab an bestimmten Eckpunkten zu orientieren.
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In welchem Ausmaß wird versichert ?
Was bei der Auswahl einer Privathaftpflicht wohl als erstes ins Auge springt, ist die Höhe der maximalen Deckungssumme, die den Höchstbetrag der versicherungstechnischen Haftung ausmacht. Marktübliche Summen bewegen sich dabei in der Größenordnung zwischen 5 und 60 Millionen Euro. Laut dem Institut “Stiftung Warentest” ist eine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro zu empfehlen. Selbst wenn Schäden in Millionenhöhe eher selten vorkommen, sollte man lieber etwas zu hoch als zu niedrig versichert sein.
Grundsätzlich sollte auch genauestens darauf geachtet werden, welche Schäden im Detail abgedeckt werden. Eine halbwegs sinnvoller Tarif beinhaltet beispielsweise auch Schäden an geliehenen Sachen. Egal ob von Nachbarn oder im beruflichen Rahmen sollte es die Haftpflichtversicherung möglich machen, solche Schäden ebenfalls abgelten zu lassen. Eine Privathaftpflichtversicherung berücksichtigt normalerweise auch Mietsachschäden, weswegen viele Vermieter einen solchen Schutz gar voraussetzen. Allerdings kann es vorkommen, dass Verschleiß und Abnutzspuren in vielen Tarifen oft nicht inkludiert sind.
Wann fällt der Schutz aus?
Grundsätzlich sollte festgehalten werden, dass nachgewiesene Fahrlässigkeit automatisch eine Abdeckung durch die Privathaftpflicht ausschließen. In diesem Zusammenhang muss allerdings auch erwähnt werden, dass der Policenschutz auch unter anderen Umständen oft nicht greift. Dies betrifft beispielsweise die Deliktunfähigkeit der Kinder. Das Wirtschafts- und Versicherungsportal Fitformoney ist diesbezüglich über die Sachlage bestens informiert: “Bis zu einem Alter von 7 Jahren können Kinder für verursachte Schäden nicht zur Verantwortung gezogen werden. Kann die vernachlässigte Aufsichtspflicht der Eltern nicht nachgewiesen werden, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz”. Falls dieses Risiko zu groß ist, kann auch ein Tarif gewählt werden, der solche Schadensfälle abdeckt. Die dafür zu zahlenden Beiträge sind in der Regel vergleichsweise jedoch deutlich höher.
Auch Gefälligkeitsschäden sind in Kombination mit der Privathaftpflichtversicherung gerne ein Streitthema. Wird beispielsweise fremdes Eigentum beim Umzug beschädigt, handelt es sich um einen solchen Sachverhalt. Aus rechtlicher Sicht hat der Betroffene zwar keinen Anspruch, dennoch werden Tarife mit der Berücksichtigung solcher Fälle angeboten. Dies dient mehr dazu, Betroffene nicht alleine mit den Kosten stehen zu lassen.
Welche Zusatzkosten können entstehen?
Wird der Vertrag nicht ausreichend durchgelesen, können im Rahmen der Haftpflichtversicherung unangenehme Zusatzkosten entstehen. Bei verlockenden, niedrigen Beiträgen äußert sich dies oft in Form der sogenannten Selbstbeteiligung. Dies bedeutet, dass pro Schadensfall eine festgelegte Summe aus eigener Tasche bezahlt werden muss. Der übliche Rahmen bewegt sich zwischen 150 und 500 Euro. Diese Variante kann allerdings auch bewusst gewählt werden, sofern ausreichend Risikobereitschaft für niedrigere Versicherungsbeiträge vorhanden ist.
Wird eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen, können mit ausgewählten Tarifen sogar zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden. Ermöglicht wird dies durch eine Forderungsausfalldeckung, die im Falle eines erlittenen Schaden des Versicherten greift. Sollte der Schädiger nicht versichert sein, werden die Kosten so durch die eigene Versicherung abgedeckt – andernfalls muss das eigene Budget dafür herhalten.