BGH – Verhandlung zum Mercedes-Abgasskandal am 14. Dezember – VI ZR 314/20

Der Abgasskandal bei Mercedes beschĂ€ftigt den Bundesgerichtshof. Eine geplante Verhandlung zum Mercedes-Abgasskandal am 27. Oktober 2020 wurde nun zwar abgesagt (Az.: VI ZR 162/20), dafĂŒr wurde eine andere terminiert. Der BGH wird dann am 14. Dezember 2020 erstmals eine Schadensersatzklage gegen Daimler im Dieselskandal verhandeln (Az.: VI ZR 314/20).

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Über die GrĂŒnde, warum die fĂŒr den 27. Oktober geplante Verhandlung abgesagt wurde, kann nur spekuliert werden. Der BGH ließ dazu in einer kurzen Pressemitteilung nur verlauten, dass der klagende AutokĂ€ufer die Revision zurĂŒckgezogen hat. „Auch im VW-Abgasskandal wurden Verhandlungen vor dem BGH hĂ€ufiger noch kurzfristig abgesagt. Erst dieses Jahr im Mai hat der BGH dann entschieden, dass VW im Abgasskandal grundsĂ€tzlich schadenersatzpflichtig ist. Ebenso wird der Mercedes-Abgasskandal irgendwann am BGH verhandelt werden. Möglicherweise schon am 14. Dezember, wenn die Verhandlung nicht erneut abgesagt wird“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN RechtsanwĂ€lte.

Klage wegen Thermofenster

In dem Fall, der im Dezember in Karlsruhe verhandelt werden soll, geht es um das sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung. Innerhalb dieses Temperaturbereichs arbeitet die AbgasrĂŒckfĂŒhrung vollstĂ€ndig. Der KlĂ€ger, der 2016 einen gebrauchten Mercedes E 350 CDI mit dem Motor des Typs OM 642 und der Schadstoffklasse Euro 5 gekauft hat, wirft Daimler vor, dass die AbgasrĂŒckfĂŒhrung bei seinem Fahrzeug schon bei Außentemperaturen unter 7 Grad um bis zu 45 Prozent reduziert und schließlich ganz abgeschaltet wird. Dies sei eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung, die dafĂŒr sorgt, dass die Grenzwerte fĂŒr den Emissionsausstoß zwar im PrĂŒfmodus, nicht aber im realen Straßenverkehr eingehalten werden.

Daimler beruft sich darauf, dass die Funktion aus GrĂŒnden des Motorschutzes zulĂ€ssig sei. Die AbgasrĂŒckfĂŒhrung werde zudem erst bei Außentemperaturen unter -50 Grad ganz abgeschaltet.

Das OLG Koblenz hatte die Klage mit Urteil vom 10. Februar 2020 abgewiesen (Az.: 12 U 1039/19). UnabhÀngig davon, ob das Thermofenster eine zulÀssige oder unzulÀssige Funktion ist, sei Daimler zumindest keine Sittenwidrigkeit vorzuwerfen. Es könne nicht ohne weiteres unterstellt werden, dass Daimler in dem Bewusstsein agiert hÀtte, möglicherweise eine unzulÀssige Abschalteinrichtung zu verwenden. 

Daimler unter Druck

„Seit diesem Urteil des OLG Koblenz hat sich in der Rechtsprechung einiges getan. Nicht nur der BGH hat VW im Abgasskandal verurteilt, auch der Druck auf Daimler ist in den zurĂŒckliegenden Wochen enorm gestiegen. Verschiedene Gerichte sehen Daimler in der sekundĂ€ren Darlegungslast. Der Autobauer kann sich nicht lĂ€nger hinter Betriebs- oder GeschĂ€ftsgeheimnissen verstecken, sondern muss sich zur Funktionsweise der Abschalteirichtungen konkret Ă€ußern und darlegen, warum sie ausnahmsweise zulĂ€ssig sein sollten“, erklĂ€rt Rechtsanwalt Gisevius.

EuGH-GeneralanwÀltin: Abschalteinrichtungen grundsÀtzlich unzulÀssig

Das Argument, dass die Funktionen aus MotorschutzgrĂŒnden zulĂ€ssig sind, ĂŒberzeugt nicht, nachdem die EuGH-GeneralanwĂ€ltin Eleanor Sharpston am 30. April erklĂ€rt hat, dass sie Abschalteirichtungen grundsĂ€tzlich fĂŒr unzulĂ€ssig hĂ€lt, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einem erhöhten Emissionsausstoß fĂŒhren. Ausnahmen seien nur in sehr engen Grenzen und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor BeschĂ€digung zulĂ€ssig. „Funktionen wie ein Thermofenster, die den Motor langfristig vor Versottung schĂŒtzen sollen, zĂ€hlen dementsprechend nicht zu den zulĂ€ssigen Ausnahmen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

OLG Naumburg verurteilt Daimler – Az. 8 U 8/20

Bei der Verhandlung vor dem BGH geht es um das Thermofenster bei der AbgasrĂŒckfĂŒhrung. Rechtsanwalt Gisevius weist darauf hin, dass Daimler eine ganze Reihe von Mercedes-Dieselmodellen auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts zurĂŒckrufen musste. Das KBA hatte z.B. die KĂŒhlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung, die entfernt werden muss, eingestuft. In diesem Zusammenhang hat Daimler auch vor einem Oberlandesgericht eine Niederlage kassiert. Das OLG Naumburg entschied mit Urteil vom 18. September 2020, dass Daimler einen Mercedes GLK 220 CDI zurĂŒcknehmen und den Kaufpreis abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung fĂŒr die gefahrenen Kilometer erstatten muss (Az.: 8 U 8/20).

Die Kanzlei BRÜLLMANN RechtsanwĂ€lte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose ErsteinschĂ€tzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

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