Audi SQ5 im Abgasskandal – OLG Naumburg spricht Schadenersatz zu – 8 U 39/20

Der Abgasskandal setzt sich auch bei Fahrzeugen mit 3 Liter-Dieselmotoren fort, die u.a. in zahlreichen Audi-Modellen zum Einsatz kommen. Das OLG Naumburg hat dem KĂ€ufer eines Audi SQ5 mit Urteil vom 18. September 2020 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 8 U 39/20).

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Der KlĂ€ger hatte im Mai 2018 einen gebrauchten Audi SQ5 gekauft. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor EA 896 Gen2 mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut. Das Kraftfahrt-Bundesamt erließ fĂŒr das Modell einen RĂŒckruf und begrĂŒndete dies damit, dass eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung entfernt werden muss. Der KlĂ€ger verlangte daraufhin die RĂŒckabwicklung des Kaufvertrags.

WĂ€hrend das Landgericht Magdeburg die Klage in erster Instanz noch abgewiesen hatte, hatte der KlĂ€ger im Berufungsverfahren vor dem OLG Naumburg Erfolg. Er sei vorsĂ€tzlich sittenwidrig geschĂ€digt worden und habe Anspruch auf Schadenersatz. Gegen RĂŒckgabe des Fahrzeugs könne er die Erstattung des Kaufpreises abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung fĂŒr die gefahrenen Kilometer verlangen, entschied das OLG Naumburg.

Audi habe die KĂ€ufer eines Fahrzeugs mit dem Motor EA 896 Gen2 Euro 6 getĂ€uscht, indem der Eindruck vermittelt wurde, dass das Fahrzeug uneingeschrĂ€nkt zulassungsfĂ€hig wĂ€re. Dies sei aber nicht der Fall, da durch die Verwendung einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung der Entzug der Betriebserlaubnis möglich gewesen wĂ€re, so das OLG. In dem Motor kĂ€me mit der nur im PrĂŒfstand wirksamen Aufheizstrategie des Motors eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtungen zum Einsatz, wegen derer das KBA einen RĂŒckruf angeordnet habe, fĂŒhrte das Gericht weiter aus. Audi habe nicht darlegen können, warum die Abschalteinrichtung ausnahmsweise zulĂ€ssig sein sollte.

Der KlÀger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags geschÀdigt worden. Es liege auf der Hand, dass er den Audi SQ5 nicht gekauft hÀtte, wenn er Kenntnis von der unzulÀssigen Abschalteinrichtung gehabt hÀtte. Der Schaden lasse sich auch nicht durch das Aufspielen eines Software-Updates beseitigen, so das OLG Naumburg.

Das OLG Naumburg lehnte sich hierbei an das BGH-Urteil vom 25. Mai 2020 an. Der Bundesgerichtshof hatte entschieden, dass VW sich durch die Verwendung unzulĂ€ssiger Abschalteinrichtungen grundsĂ€tzlich schadenersatzpflichtig gemacht hat (Az.: VI ZR 252/19). „Das Urteil des BGH bezog sich zwar auf Fahrzeuge mit den kleineren Dieselmotoren des Typs EA 189, lĂ€sst sich aber auch auf die unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtungen bei den grĂ¶ĂŸeren 3-Liter-Dieselmotoren ĂŒbertragen, wie das Urteil des OLG Naumburg zeigt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN RechtsanwĂ€lte.

Wie das OLG Naumburg ausfĂŒhrte, ist derjenige, der vorsĂ€tzlich einen Motor mit einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung in den Verkehr bringt, dem KĂ€ufer zu Schadenersatz verpflichtet. Der KĂ€ufer könne die RĂŒckabwicklung des Kaufvertrags verlangen.

„Zahlreiche Audi- aber auch Porsche-Modelle mit 3 Litern Hubraum und mehr wurden vom KBA zurĂŒckgerufen, weil eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung entfernt werden musste. Betroffene Fahrzeug-Halter haben beste Chancen, Schadensersatz durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN RechtsanwĂ€lte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose ErsteinschĂ€tzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

 

 

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